Moin moin liebe Hamburger, liebes Forum ich hoffe es wird unterstütz, falls unerwünscht tut es mir leid. Ich stehe im engen Kontakt mit einem willigen Anwalt in Hamburg Barmbek. Wir besprechen morgen ein eventuelles Vorgehen gegen die HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, letzte Änderung v. 14.12.2020. Das ganze per Normenkontrollverfahren vor dem Oberwaltungsgericht Hamburg.* Mit diesem Verfahren kann man im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht feststellen, ob die Vorschrift noch angewendet werden darf oder nicht. Das Gericht würde also noch vor dem 31.12.2020 eine vorübergehende Entscheidung treffen. *Danke an Silberrausch für die Infos hierzu. Ich gehe erstmal davon aus dass die Anwaltskosten im Bereich von 1500 - 2500€ liegen werden. Neben der Frage der Beteiligung würde ich euch hier auf dem laufenden halten und bitte von unnötigen Diskussionen abzusehen.
Könntest du fragen, ob man das Verfahren parallel in Niedersachsen eröffnen könnte? Da haben sich auch schon einige Interessierte gefunden. Spart ja vielleicht auch Anwaltskosten? Ich wäre dann vielleicht auch dabei. Fand die PK unterirdisch und arrogant in Niedersachsen zusätzlich zum inhaltlichen Schwachsinn...
Bitte sei bei der Auswahl des Anwaltes vorsichtig, auch dort gibt es schwarze Schafe, die nur das schnelle Geld machen wollen und die dafür tolle Ergebnisse versprechen.
Mir ist noch etwas eingefallen, könnte man nicht auch hinsichtlich dieser hanebüchenen Erklärung mit der Geselligkeit argumentieren zwecks Gleichbehandlung gegenüber anderen „geselligkeitsfördernden“ Aktivitäten und der Mündigkeit der Bürger sowie privaten Grunds? Alkohol ist ja auch nur öffentlich verboten und nicht im Ladenverkauf bzw. privat trinken? Es sind ja auch nur Hamburg und Niedersachsen, die mit ihrem Abbrandverbot von den anderen Regeln abweichen, selbst die mit Ausgangssperre dürfen ja mehr.
Frag den Anwalt auch auf jedenfall mal ob eine Sammelklage etwas bringen würde. Ich denke mal jeder hat Familie, bekannte und Arbeitskollegen die sich anschließen würden. 1000 Stimmen sind lauter als eine.
Da würde der Anwalt wohl kurz und knapp nein antworten, da es in Deutschland das Konstrukt der Sammelklage so gar nicht gibt.
Ich denke auch, das wir hier nicht nur das Forum mobilisieren sollten. Ein Aufruf in entsprechenden Facebook Gruppen und eventuell auch durch YouTuber könnte große Unterstützung bringen, auch in finanzieller Hinsicht. Das Thema betrifft ja letztendlich alle und stößt auf sehr viel Unterstützung und zuspruch.
Ich würde mitziehen, ich kann zwar nicht viel Monitär beisteuern, aber ich finde wir sollten dann auch eine Liste haben wer wieviel gegeben hat und die leute sollten dann auch erfahren wie Teuer der "Spaß" am Ende wirklich war. Stichwort Transparenz, nicht das wir dir deinen nächsten Urlaub finanzieren und so. Natürlich kann man auch gerne anonym bleiben sofern man möchte.
Ich sehe den Sinn in dieser Klage aktuell nicht. Wenn die SprengV geändert wird, ist sie womöglich vollkommen obsolet. Würde erstmal abwarten was dort rauskommt.
Das Stimmt, aber woher kommt dieser Strudel das dies überhaupt passieren soll? Gibt es wirklich belastbare Quellen dazu oder nur weil dingensbummens apple das gepostet hat?
Es soll auch eine entsprechende Aussage der Kanzlerin gegeben haben, dass das BMI eine Verordnung auf den Weg bringen wird. Die Regierung wird genug Juristen um sich haben, um zu wissen, dass das SprengG ein Bundesgesetz mit einer "Ober sticht Unter"-Klausel für landesrechtliche Regelungen ist. Das wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein, wenn die tatsächlich vergessen hätten, die alles entscheidende Gesetzesstelle zu ändern. Da wird also sicher was kommen und dann können zwar Gerichte die ganzen Länderverordnungen in Teilen für ungültig erklären, an der faktischen Verbotslage würde sich aber durch das gültige neue Bundesgesetz nichts ändern.
Die pauschale Argumentation und das damit generelle Verbot sollte der Ansatz sein. Zumal vorhandenes Feuerwerk ja extra für die zukünftige Silvesternächte verkauft wurde - somit besteht nun keine Möglichkeit für einen Abbrand. Aus meiner Sicht kommt es auf dem privaten Gelände zu keiner Gruppenbildung.
Auf NDR de kann man sich die PK von Frau Schwesig angucken. Ca. ab Minute 12:30 spricht Sie tatsächlich davon, das das SprengG abgeändert werden soll. Jetzt sollten wir aber in diesem thread, zum eigentlichen Thema zurückkommen.
Leider hängt es ja nunmal zusammen. Ich würde mich grundsätzlich beteiligen, allerdings sollte wirklich die Änderung des Bundes abgewartet werden, damit die Klage auf Länderebene in der Praxis nicht verpufft.
Heute erscheint ein Bundesgesetzblatt Teil 1 - um wieviel Uhr weiß man nicht. Ob im ersten Teil auch die SprengV dran kommt auch nicht. Dürfte es heute nicht erscheinen, dürften die Landesverordnungen in Bezug auf Verkaufsverbot bis erscjeinen auch nichtig sein (meiner Meinung nach)
Aber selbst wenn es geändert wird - meine ich, dass diese Pauschalierung der Hebel sein sollte. Wie gesagt, die Argumentation passt für mich nicht. Aber lasst und abwarten, zumal eigentlich nur Niedersachsen und Hamburg mal wieder ihre Ideologien durchsetzen unter dem Deckmantel von Covid 19.
@Teddygaengsta kannst du den Anwalt bitte fragen inwieweit, auch in welcher Geschwindigkeit, bei Erfolg einer Klage für HH, sich das auf die Verordnungen in NDS und weitere auswirken kann? Würde mich auch hier mit 25€ zusätzlich zu NDS beteiligen oder eben gebündelt 50€ insg. wenn nur eine Klage zustande kommt!