Bestimmung ["Klasse I" bei ebay] Anzeige wg. Verstoßes gegen SprengG

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von zack203, 21. Jan. 2008.

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  1. Hallo zusammen,

    ich brauche dringend euren Rat.

    Ich habe mir vor 2 Jahren auf ebay ein Klasse1 Feuerwerkset 313-teilig bestellt und dachte mir dabei nichts böses.

    Heute habe ich einen Brief von der Polizei im Briefkasten, dass eine Anzeige gegen mich läuft, weil ich gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen habe. Und zwar hatte der Kerl bei dem ich das Zeug gekauft habe keine BAM-Zulassung gehabt.

    Als ich die Feuerwerkskörper gekauft habe, wusste ich allerdings nicht, dass es sowas wie BAM gibt...Ich weiß, ich bin selber schuld, aber ich dachte nur Klasse 1 kann man das ganze Jahr kaufen und dachte mir nichts weiter dabei.

    Kann mir denn einer sagen, was denn evt. nun auf mich zukommen könnte, also Straf technisch?!? Geldstrafe, Belehrung usw.

    Ich hoffe auf schnelle Antworten.

    Danke und Grüße an alle.
     
  2. Genau wird das keiner sagen können. Im Gesetz steht immer bis... also Höchststrafen.
    Kommt dann sicher auf den Richter an.
    2 Jahre ist zwar lange her, aber vielleicht hast du noch den Text des Verkäufers, dass es sich um Klasse 1 handelt. Wie will man auf den Fotos eine fehlende BAM Nummer erkennen? Das sieht nach arglistiger Täuschung aus.
     
  3. Klingt irgendwie nach den Klasse I Baby-Raketen, die in Deutschland nicht Klasse I sind.

    Also....bist du noch nicht volljährig, hast du jetzt sogar noch größere Probleme. Denn ohne Zulassung... nur was für Scheininhaber, wenn überhaupt.

    Bist du volljährig und das angebotene Set ließ erkennen, dass es trotz Angabe kein Klasse I Feuerwerk ist, dann hast du die braune Karte.

    Ansonsten, frag einen Rechtsverdreher deines Vertrauens.

    Was mir nur spanisch vorkommt ist der Zeitraum....normalerweise sind unsere staatlichen Aufpasser beim SprengG fixer
     
  4. Hallo,

    danke erstmal für die schnellen Antworten.

    Also ich bin volljährig und in dem Set waren auch keine Babyraketen oder so Sachen. Lediglich Knallfrösche, Knallerbsen,kleine Kugeln die ein bißchen glitzern und Mini-Bienen, die 1Meter in die Luft fliegen. Mehr war es nicht...
     
  5. wie ist denn bei sowas die verjährungsfrist?

    Aber wenn das vor 2 Jahren war, glaube ich nicht, dass es sich darum handeln soll. Hast du das zeug aus Österreich Importiert? Denn dann ist sogar Jugendfeuerwerk illegal, wenn es keine BAM-Zulassung hat
     
  6. Es kommt drauf an.
    Wie alt bist Du, welche Straftaten (möglicherweise im ähnlichen Umfeld) hast Du auf dem Kerbholz, Vorbestraft? und und und.

    Dann das Produkt:
    Wenn Du ein Fake-Feuerwerk gekauft hast, also etwas von dem Du wissen können musstest daß es illegal ist, dann wird das Gericht Dir Deine Story nicht abkaufen
    Wenn hingegen von Kl-I-Feuerwerk im Text und in der Aufmachung steht, die Bildqualität schlecht oder garnicht vorhanden ist und der Preis recht niedrig (ja es gibt ja bei Ebay Leute die tatsächlich Kl-I verkaufen - hab ich selbst mal als Geschenk bekommen, Feuerringe und Co. War ein nettes Geschenk zwischendurch - und sauber, also alles nur Kl-I), sprich glaubwürdig, dann kann Dir nicht viel passieren. Denn dann hast Du im guten Glauben gehandelt

    Dein Alter ist auch noch wichtig - wenn Du vorsätzlich als Minderjähriger Kl-II-Fake-Feuerwerk gekauft hast (also angeblich leere Batteriefeuerwerke) dann kriegen Deine Eltern richtig Ärger - und Du auch.

    Dennoch würde ich mich "entspannen". Zum einen kannst Du bis zu einer Verhandlung eh nix mehr machen und ich rate Dir (da ich die Version "keine Ahnung" nicht so ganz abnehme - ist nur ein Bauchgefühl) einfach die negativen Folgen als Lerneffekt hinzunehmen. Wenn Du volljährig bist kannst Du legal zu Silvester Feuerwerk Kl-II abbrennen, oder gehst eben ins Ausland und hälst Dich dort an die Gesetze.

    So wie mit den Autofahrerabzockern kann man ganz leicht selbigen eine Nase drehen wenn man kein Alkohol trinkt und fährt oder Drogen nimmt oder einfach da wo 50 drauf steht auch 50 fährt. Und so ist es auch mit Feuerwerk.

    Argh... zu langsam.

    Na jedenfalls, wenn Du volljährig bist kannst Du Dir Dein Führungszeugnis versauen. Wenn auf dem Verkaufsbild Frösche (Kl-II) drauf waren sieht es schlecht für Dich aus. Denn das nimmt Dir keiner ab, daß Du die nicht kennst

    Vielleicht werden es (inkl. der Verhandlungskosten) lediglich ein paar 1000 Euro und ein paar Tagessätze... dazu ein paar Sozialstunden (schaden nie)? Heute kann man ja nie sagen was bei rumkommt, gerade bei den Themen "Sprengstoffbasteln und schwerkriminelle Jugendliche". Nee, ein Scherz. So schlimm wird es dann nicht werden, immerhin keine Kl-IV-Artikel.

    So, fertig editiert....
     
  7. @zack
    Ich habe Dich als "Junior-Mitglied" hochgestuft, damit Du mehr schreiben kannst, da Dein Fall dringend zu sein scheint. "Neu registriert" hat zu viele Limitierungen.
    Zudem habe ich das Thema verschoben, um die Limitierungen der Silvesterrubriken zu umgehen...
     
  8. Hallo,

    so ich habe jetzt mal meine alten Mails durchwühlt, da ich auf den eBay-Artikel nicht mehr draufkomme.

    Ich bin noch an folgende Daten gekommen: Verkauf war im Dezember 2005. Es war ein 313-teiliges Set für 13 Euro. Der Verkäufer sitzt in Bayern.

    Die Artikelbeschreibung und Bilder sind leider nicht mehr vorhanden. Ich weiß aber noch ganz genau, dass dort stand, dass es sich bei allen Sachen um Klasse1 handelt.

    Und ganz ehrlich, ich habe mir bei dem Kauf einfach keine Gedanken gemacht und mich auch nicht informiert, über Sachen wie BAM. Davon habe ich heute das erste Mal gehört...Das einzige was ich wusste war, dass man Klasse1 das ganze Jahr über benutzen darf.

    @pyro: Danke
     
  9. Du sagst selber, dass in dem Sortiment Knallfrösche enthalten waren....
    Jeder Mensch sollte wissen, dass Knallfrösche Kl. 2 sind, und erst ab 18 frei erhältlich sind! Jeder weiß auch, dass man Kl. 2 ohne Ausnahmegenehmigung nur an den gesetzlichen Verkaufstagen im Dezember erwerben darf! Zumal sollte man auch die Ebay Grundrechtlinien kennen! Somit darf dort auch kein Kl. 2 verkauft werden!

    Sollten sich in diesem besagten Paket ausschließlich Kl. 1 Artikel befunden haben, brauchst du dir keine Sorgen zu machen! Klasse 1 darf auch bei Ebay das ganze Jahr verkauft und legal erworben werden!

    Wichtig ist nur, dass es sich um in Deutschland zugelassenes KL 1 Feuerwerk handelt, welches eine gültige BAM Nummer besitzt (Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung)...

    Sollten diese Sachen alle erfüllt sein, gibt es keine Probleme....

    Bist natürlich auf sone Idioten reingefallen, die Corsairs o.ä. bei Ebay als Kl. 1 verkaufen, hilft bei dir nur ein Satz : Erst denken, dann kaufen.... und zweitens schützt Unwissenheit vor Strafe nicht!

    Evt. bietet der besagte Verkäufer immer noch die selben Pakete an? Oder du kannst anhand von anderen Artikelbildern und anhand deiner Eriinnerungen das gekaufte Paket nocheinmal symbolisch zusammensetzen?
     
  10. Meiner unjuristischen Auffassung nach:
    Also Verjährung greift nicht - formal hatten die Dinger keine dt. Zulassung als pyrotechnischer Gegenstand, ergo ist das eine Straftat.
    (Owi wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit verjährt, ...)
    Da man Dir einen Vorsatz imhspeculation schlecht nachweisen können wird, ist eine Fahrlässigkeit anzunehmen ( ganz im Gegensatz zum Verkäufer; indessen haut möchte ich nicht stecken :blintzel: ). Das wären dann Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr.
    Ich glaube aber nicht, dass es soweit kommt.
    Irgendwo geistert hier ein Urteilsslink rum, wo es für eine angebrochene Packung VS (ebenfalls eine Straftat) ein Monatsnettoeinkommen fällig war ...
    Was könnte man sich "als böser Richter" noch einfallen lassen ?
    Persönliches Verbot von Kl.I und II auf ein paar Jährchen nach §32 (4) SprengG :p.

    Da wurde halt einer dieser Händler irgendwann hochgenommen: Bankdaten, Mails, Internetverkehr, Festplatteninhalte gesichert - und dann die Kundenliste abgearbeitet - Tja.

    Rein vom finanziellen her, ist manch eine Abmahnung teurer - nur die Eintragungen in diverse Datenbanken, die werden Dir außerhalb des Jugendstrafrechts lebenslang am Ars*h kleben.
    Das wäre mir Motivation genug, um professionellen Rat und Hilfe zu holen, Kosten hin, oder her.


    LG
    Thomas
    PS: wenn ich diesen "privaten Verkäufer" schon sehe:
    2200 Transaktionen in 4 Jahren :D ... Skier und Fotozubehör ohne Ende - natürlich alles ohne Gewährleistungsansprüche ...
    aber btt: aufsteigende Gegenstände in Klasse I haben keine lange dt. Zulassung mehr, Übergangsfristen sind längst ausgelaufen, der steckt schon wieder drin.
     
  11. #12 Rocket X, 21. Jan. 2008
    Zuletzt bearbeitet: 21. Jan. 2008
    Außer die Bienen/Feuerwespen und die Pyroetten, die heute mittlerweile Kl. 2 sind, sehe ich dort keine "unrechtlichen" Artikel....Ich denke, dass diese alle Gesetzeskonform sind und waren!

    Aus den Bienen und den Pyroetten sollte man dir EIGENTLICH auch kein Strick draus drehen können, da sie zu dem Zeitpunkt ICH GLAUBE (BITTE VERBESSERN WENN ICH FALSCH LIEGE) noch Kl. 1 waren...

    Zudem werden diese mittlerweile zum Teil sogar schon als "neues Sammlerstück" angesehen....

    WICHTIG FÜR DICH IST : Es waren, (wenn es denn genau das selbe Set war) keine ausländischen importierten Artikel dabei....und so wie die Artikel dort abgebildet sind, sind auch alle BAM geprüft...
     
  12. Naja ob da jetzt Klasse II Gegenstände drinne waren ist ja nun erst einmal egal, denn er hat ja nur eine Anzeige bekommen, aufgrund von Feuerwerkskörpern die keine BAM Zulassung haben.
    Dazu gehören eben auch die Babyraketen aus Österreich, die hier keine Klasse I Zulassung haben, sondern eben die Klasse IV Zulassung.
    Ich denke mal dass die irgendwo in dem Set enthalten waren.

    Oder es waren in dem Paket auch ältere Sachen aus der DDR enthalten, die jetzt keine BAM Nummer mehr haben, z.B. die Feuerwespen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

    Und wie sie jetzt auf dich kommen ?! Vielleicht wurde der Verkäufer schon länger bei seinen Versteigerungen beobachtet, die vlt irgendwelche illegale Handlungen beinhalteten.
    Irgendwann hat es dann dem eBay Team gereicht und sie haben die Polizei eingeschaltet, welche dann alle Auktionen kontrolliert haben. Und dann warst du eben auch dran.

    Das sind jetzt meine Vermutungen.

    MfG
     
  13. Genau,

    so wie ich es dem Schreiben entnehme, geht es um die fehlende BAM-Zulassung. Hoffentlich bleibt die Strafe gering...
     
  14. Stop!!! Das ist ein Irrtum, den einige schon teuer bezahlt haben. Sobald eine BAM-Zulassung erloschen ist, dann ist diese erloschen. Auch wenn der Artikel noch im Umlauf ist. Sonst würde zwar die Produktion eingestellt und mit einer Übergangsfrist die Zulassung noch aufrecht erhalten.

    Und Sammlerstücke (bei denen die Zulassung abgelaufen ist) sind defacto Klasse IV. Dies laut einer Auskunft der BAM.
     
    fire, RREEYY und Rocket X gefällt das.
  15. Ich biete momentan auch auf ein solches Paket und wüsste nicht, was daran illegal sein soll. Die Artikel sind alle Klasse I und BAM-geprüft, die Wespen sind zwar mittlerweile nicht mehr in Klasse I erhältlich, aber es handelt sich doch um Restbestände... Oder seh ich die Sache falsch?
     
  16. Ich finde allerdings, das Ebay sich darum schleunigst mal bemühen sollte das sowas erst garnicht angeboten wird.

    Ich weiss, es wurde schon viel gemeldet etc. und es hat nichts gebracht.


    Es sollte jemand der wortgewandt ist und die Gesetze genau kennt, mal bei Ebay einen "Ratgeber" schreiben sollte.

    D.h dieser jemand, genau schreibt was verboten ist. So würde ich sagen, reduzieren sich die Angebote.


    Aber ist nur eine Idee.


    gr
     
  17. Wenn die Zulassung erloschen ist, ist die Zulassung erloschen.

    Warscheinlich bittet die Polizei um eine Anhörung. Wenn dem so ist, bist du nicht verpflichtet, dem nachzukommen, jedoch wäre dies in deinem Fall (vorausgesetzt du hast vorher noch keinen Mist gebaut) ok, eben den Verlauf dieser Aktion zu Protokoll zu geben, und Anzeige gegen den Verkäufer zu stellen, zum einen ebenfalls wegen Verstoß gegen das SprengG und andererseits evtl wegen Betruges. Genauere Schritte solltest du mit deinem Anwalt besprechen. Prinzipiell werden die Folgen warscheinlich eher gering ausfallen. Eventuell wird das Verfahren gar eingestellt, sollte sich herausstellen, daß die Ermittlungen gegen dich ins Leere greifen. (Ermittlung ist noch kein Urteil).

    Aber ein gutes hat das ganze: Einigen Leuten wird hier grad der Stift gehen, und diese werden ihre Einstellung zu illegalem Feuerwerkserwerb evtl. mal überdenken.:D

    Fachhandel herrscht einfach.
     
  18. Danke für diese Richtigstellung....

    Habe jetzt auch mal ein wenig im Forum rumgesucht.....wenn ich das richtig sehe und richtig verstanden habe, haben die Falter und die Pyroetten bereits vor dem 12.2005 Ihre Zulassungen in der Kl. 1 verloren....

    Somit wären es dann ja wieder nicht zugelassene Feuerwerkskörper ohne BAM.... Oha....dann kann die Anzeige durchaus passen.,..
     
  19. Es ist nur komisch das es die Pyroette (pyrokreisel) noch immer im Aktuellen Weco Katalog drin sind, Dann kann schlecht die Zulasung abgelaufen sein ???
     
  20. Entweder es kann der gleiche Name mit einer anderen BAM-Zulassung sein oder eine Verwechslung beim Artikel.

    Wichtig ist hier einfach nur: Es gibt in der Klasse-I keine aufsteigenden Feuerwerkskörper mit BAM-Zulassung. Auch die so beliebten Bienen oder Satelliten in der BAM-PI die noch auf eBay verkauft werden haben keine. Sie sind illegal.
    Und wie man hier sieht, kann der Erwerb durchaus unangenehme Folgen haben.
     
  21. Ich glaube, da kann man auch einem Bullen ins Horn kneifen. Wegen Beihilfe verklagen, sonst tut sich da nix - irgendwann traut sich einer, den es beim Kauf erwischt hat, das Prozessrisiko auf sich zu nehmen.
    Die Staatsanwaltschaften jedenfalls halten offensichtlich die Füße still ??? - da kommt irgendwie der Eindruck auf: ebay ist zu groß - da greift man sich lieber die kleinen Käufer :( .
    Das einzige, was ich mir real vorstellen kann, sind Abmahnungen gg. die Verkäufer von Mitbewerbern wg. unlauteren Wettbewerbs.

    @Zulassungsverlust:
    Die Aussage, dass eine erloschene Zulassung zwangsläuftig zum Status eines Kl.IV-Artikels führt, sollte imho relativiert, zumindest jedoch differenzierter betrachtet werden.
    Ein echter Kl.IV-Gegenstand ist völlig tabu, ohne Erlaubnis (jo, beim Verwenden/ Transport auch Befähigung - führt hier zu weit).
    Ein Gegenstand, der aber eine gültige Zulassung hatte ( ...da steht zumindest die ehemals gültige BAM-Nummer drauf, egal, ob die bis 2002 oder 2005 gültig war) und der wegen einer Gesetzesänderung seine Zulassung verlor, für den gelten etwas weniger umfassende Verbote (§ 47 SprengG):
    Man darf ihn imho weiter besitzen (aufbewahren) und vernichten. Immerhin.
    Gemeinsam ist bei allen Gegenständen ohne Zulassung und ohne Erlaubnis verboten:
    a) Umgang :
    das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Verbringen, Verwenden .
    b) Verkehr:
    Erwerben, Vertreiben (Feilbieten, Entgegennehmen und Aufsuchen von
    Bestellungen), Überlassen und Vermitteln des Erwerbs, des Vertriebs
    und Überlassen.
    Ja. Schon in der 1. SprengV vom 11.10.2002 sind in Anlage 1, Absatz 16, aufsteigende Gegenstände innerhalb der Klasse I nicht zulässig.


    LG
    Thomas
     
  22. Ich hatte die "richtigen" Pyroetten zum Silvester 07-08.... 4 Stück in einer Packung!

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie als Kl. 2 eingestuft waren!
    Hab mich auch gewundert...denn eigentlich dachte ich, dass sie ihre Zulassung komplett verloren hatten, wie es hier mal vor einigen Jahren geschrieben wurde... Die, die ich hatte, waren in einem Rak Sortiment enthalten!
     
  23. Welche BAM Nr Betrifft denn das? Würde mich interessieren.

    Aus der BAM Liste vom 15.12.06

    Weco:
    BAM P1 0941

    Comet:
    BAM P1 0569

    Nico:
    BAM P1 0947 oder die die ich hier habe BAM P1 0569
     
  24. Die einzige Deiner gelisteten Nummern, die erlöschen ist (mind. ab dem 27.07.2006) ist die BAM - P I - 0947.
    Alle anderen sind als "Bodenwirbel", wie sie in der Liste bezeichnet werden, sind ja keine aufsteigenden Gegenstände und demnach grundsätzlich weiter (in Kl. I) zulässig.
    Ich gehe mal von einer Verwechslung der Zulassungslisten PI und PII aus:
    BAM - P II - 0941 und 0569 sind beide erloschen, in BAM - P I - existieren beide in der Liste vom 14.12.2007 weiter.

    LG
    Thomas
    btw: Pirouette Pyrouette Pyroette :nerd:
     
Status des Themas:
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