Bestimmung ["Klasse I" bei ebay] Anzeige wg. Verstoßes gegen SprengG

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von zack203, 21. Januar 2008.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Nachdenken ist immer besser, als sich aufzuregen :) - was wären die Alternativen ? :diabolo:

    LG
    Thomas
     
  2. Solch Lösungen machen in meinen Augen mehr sinn.. Und wenn tatsächlich dann in 4 Jahren jemand an Silvester noch 3 Luftheuler hat, wird die Welt ja auch nicht untergehen :).. Auf jeden Fall die für alle Seiten am einfachsten zu kontrollierende Regelung. Was über die Seehäfen reinkommt ist gut zu kontrollieren, und das was in Deutschland (mit BAM.Nr) drinnen ist, ist legal..
     
  3. eine Lösung? Restbestände dürfen verkauft und verwendet werden bis der Vorrat erschöpft ist.;)
     
  4. ... und dann übertragen wir diese Gesetze im Rahmen der Gleichbehandlung beispielsweise auf Medikamente (die ihre Zulassung auf Grund neuer Nebenwirkungen verlieren) oder auf Kühlmittel (die giftig sind) oder auf tatsächlich gefährliche Feuerwerkskörper ....

    Ganz ehrlich? Die Problematik der Restbestände betrifft einen sehr kleinen Personenkreis - die Änderung einen sehr viel größeren.
    Ein unbeschränkter Weiterverkauf ist rechtlich schlicht und einfach nicht möglich. Abgesehen davon: Wie wöllte man es kontrollieren? Alle Restbestände mit einem Stempel markieren???
     
  5. Naja, die Einfuhr über die Seehäfen ist ja recht leicht zu kontrollieren..
     
  6. ich finde es nur ziemlich seltsam das noch nicht mal alle Feuerwerksbegeisterte, die sich mit der Materie auskennen, wussten, das man die Dinger garnicht mehr verwenden darf.
    Ich habs auch nicht gewusst
     
  7. Das betrifft auf jeden Fall ziemlich viele Leute,
    stell dir mal vor, jemand kauft in dem kleinen Schreibwarenladen um die Ecke so eine Packung Satelitten, er hat nichts böses im Sinn, hat vielleicht sogar die BAM-Nummer auf der Verpackung kontrolliert, weil ja an Silvester immer in der Zeitung steht: "Nur Atikel mit BAM-Nummer sind in Deutschland zugelassen".
    Aber trotzdem macht er sich dadurch Strafbar.

    Man muss natürlich immer unterscheiden, ob ein Artikel wegen einer Gesetztesänderung seine Zulassung verloren hat, oder weil es vll. einen Fehler bei der BAM gab. :)suspect:)

    Diese Artikel wurden ja alle irgendwann mal von der BAM als "ungefärlich" abgenommen.
     
  8. In den allermeisten Fällen wurde eine Zulassung nicht mehr erneuert, weil es den Hersteller schlicht nicht mehr gab, oder dieser kein Interesse mehr am (kostenpflichtigen) Weiterbestand "seiner" Produkte hatte.
    Wer würde nun anstatt des Herstellers/Importeurs für Fehler haften und die Gewähr und Verantwortung dafür tragen, dass in den Teilen das drin ist, was drin sein soll ?
    Also Haftung in Form von Versicherungsprämien oder Kapitalbürgschaften ...

    Tauchen Probleme auf, wie z. B. Satzinstabilitäten, Fehlfunktionen durch Überlagerung ... und möglicherweise beides durch schlampige Produktion von damals begründet :dontthinkso: ?
    Keine Zulassung, keine weiteren Tests, keine aktualisierten Lagergruppeneinstufungen, ...
    Zumal "damals" auch bestimmte Satzbestandteile üblich waren, die heute gar nicht mehr, oder nur in geringsten Mengen zulässig sind: z.B. Schwermetalle.

    Ich ahne schon, wie das mit unserem jetzigen Feuerwerk ein paar Jahre nach der EU-Harmonisierung aussieht ... Feuerwerksartikel ohne aufgedruckten und verbindlichen Sicherheitsabstand - völlig undenkbar, sowas der Allgemeinheit zu erlauben.

    Die Tatsache, dass etwas zur Straftat erklärt wird, bedeutet ja nicht, dass eine Strafe auch kommt - wegen festgestellter "geringer Schuld" werden Verfahren oft eingestellt - was aber leider nicht heißt, dass es den ein oder anderen ( bei Sach- /Personenschäden) nicht auch ganz übel erwischen kann.


    LG
    Thomas
    PS: letztendlich werden also weitere Regelungstatbestände im eh schon unübersichtlichen SprengG gefordert:
    Ein Erlöschen der Zulassung sollte jeweils unterschiedlich bestrachtet werden, je nachdem aus welchem Umstand sich das Erlöschen ergibt:
    a) aufgrund nachgewiesener Sicherheitsmängel
    b) aufgrund gesetzlicher Änderungen
    c) aufgrund des Zurückziehens der Zulassung seitens des Herstellers
    ... :D
     
  9. Wie wird das eingentlich aussehen, wenn die neuen "EU-Zulassungen" kommen?
    Verlieren dann alle Artikel, die vorher produziert wurden und noch die alte BAM-Beschriftung(!) haben, ihre Zulassung?
     
  10. wenn das so wäre gäbs erstmal kein Feuerwerk mehr.
    Es sei denn die BAM schafft es innerhalb von einem Jahr allen Feuerwerksartikeln die es in der Klasse 2 und 1 gibt, eine neue Zulassung zu geben.
     
  11. Sowas hab ich mir auch gedacht, aber wie wird das sonst gehandhabt?
    Gibt es eine Übergangszeit, in der beide Zulassungen gelten?
     
  12. Es wird keine doppelte Zulassung geben.

    Man muss sich ja auch mal einige wichtige Punkte vor Augen führen.

    Es gibt europaweit nicht viele "unabhängige" Institute, die über den Erfahrungsschatz der BAM verfügen. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Empfehlungen der BAM von einem Großteil der anderen Länder übernommen wird.

    Europa-Gesetze und Vorschriften haben immer einen wichtigen gemeinsamen Punkt. Jedes Land kann die Gesetze und Vorschriften nach eigenem Gutdünken umsetzen. Mal mehr mal weniger.

    Beispiel:

    Ein Gesetz XYZ sagt, A darf nicht sein, B darf nicht sein, C darf nicht sein, dann kann Folgendes passieren.

    In der Umsetzung des Europa-Gesetzes XYZ

    darf in Land 1 A nicht sein

    darf in Land 2 B nicht sein

    darf in Land 3 A und C nicht sein

    und in Land 4 darf A B und C nicht sein.

    Übrigens gehört das europahörige Deutschland zu den Ländern, die die meisten Vorgaben 1:1 oder mindestens zu 80% übernehmen.

    Und solche Änderungen haben immer einen gewissen zeitlichen Dunstkreis... Also nicht von heute auf morgen.

    Beispiel: Feuerwerkskörper Halligalli mit der Zulassung BAM PII 08/15 ist jetzt zugelassen worden. In 2 Jahren werden die Prüfverfahren umgestellt. Danach heißt die Zulassung BAM EuPII 08/16. Dann ist die alte Zulassung noch x Jahre (sagen wir mal 5) gültig und es wird also Halligalli mit der einen oder anderen Nummer geben. Aber nicht mit beiden. Alle ab dem Zeitpunkt hergestellten Halligalli haben die neue Prüfnummer.


    Und was das Informieren des Bürgers angeht. Es gibt selbstverständlich eine Informationspflicht, d.h. der Bürger muß informiert werden, wenn z.B. einem Feuerwerkskörper die Zulassung entzogen wird. Und das geschieht durch die amtlichen Mitteilungen der BAM. Damit ist der Staat seiner Mitteilungspflicht nachgekommen. Ob der Bürger sich jetzt darüber informiert oder nicht, das ist seine Sache. Im Falle eine Falles greift dann natürlich der Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
     
  13. Nicht nur in kleinen Geschäften! Wieviel wird z.B. bei eBay davon verkauft. Auch um zum Ausgangsfall zurückzukommen: allein der angesprochene Verkäufer dürfte hunderte von Kunden haben, die bei ihm Sortimente mit Feuerwespen, Satelliten usw. gekauft haben. Wobei ich allerdings bezweifle, dass es um diese bei der Ermittung gegen den Threadstarter überhaupt geht! :dontthinkso: Der Verkäufer hat offenbar ein dickes Verfahren am Hals. Würde er Sachen munter immer weiter verkaufen, wegen derer gegen ihn ermittelt wird? ??? Dann müsste er extrem abgebrüht (oder einfach saublöd) sein. Mit fällt auf, dass der VK so sehr die BAM-Nummer auf allen angebotenen Artikeln betont. Vielleicht wiesen früher ja nicht alle von ihm verkauften Feuerwerkskörper eine BAM-Nummer auf? Enthielten seine Sortimente - die bietet er ja offenbar schon sehr lange an - früher eventuell auch ausländische Artikel ganz ohne (frühere) deutsche Zulassung? Nach dem zu urteilen, was der Threadstarter schreibt ("fehlende BAM-Zulassung") und wie sich der Verkäufer verhält, erscheint mir das plausibler zu sein...

    Übrigens ging ich, bis die Tage in diesem Thread eindeutig das Gegenteil gesagt wurde, ebenfalls davon aus, dass Restbestände von Satelliten noch verkauft/erworben werden dürfen. Ich meine mich zu erinnern, das mehrmals hier gelesen zu haben. Bis vor rund einem Jahr wußte ich - offen gestanden - nicht mal, dass aufsteigende Effekte in Kl. I nicht mehr zulässig sind.:eek:
     
  14. #64 Cool-Fox, 25. Januar 2008
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2008
    Also ich kann mir nicht vorstellen das es sich um den Fall von vor 2 Jahren dreht weil ja die IP Adressen nur 6 Monate gespeichert werden.Zwar erst seid den 1,1,08 aber 2007 waren es auch nur 90 Tage.Aber trotzdem wenn du das Angebot noch findest guck doch mahl ob der Verkäufer da was vom BAM geschrieben hat.Also ich habe mahl ein offensichtlich illegales Angebot bei ebay gefunden.Es wahren Babyraketen wo ja klar ist das die keine BAM Nummer haben.Aber der Verkäufer hat trotzdem behauptet das eine drauf ist.Wenn das bei dir auch der Fall ist bist du ja aus dem schneider.
     
  15. Und in deinem FAHL (Fall) würde Rechtschreib Nachhilfe gut tun....... :rolleyes:
     

  16. Ja ich habe ja auch die Rechtschreibprüfung aber ich war gerade noch in einem Chat.Darum etwas unaufmerksam
     
  17. Und was bitte hat das mit der IP-Speicherung zu tun?
    Im Zweifelsfall werden Daten von Verkäufen aus steuerlichen Gründen für 15 Jahre aufbewahrt ...
     
  18. Sorry wusste ich nicht.
     
  19. stimmt Alex-:p! Hast recht,da muß sogar ich aufpassen das ich keine Rechtschreibefehler mache und bin kein Legastheniker-;)!

    Aber lange Rede kurzer Sinn! Leute es gehtn hier um Klasse 1 Feuerwerk Ganzjahresartikel,ob Klabautermann,Blitzknatterbälle,Geisterlichter Bengal-Minifontöänen.
    Prinzipiell solltet ihr bei e-Bay kauf drauf achten ob die Sachen ihre BAM-Zulassung haben,zudem ist es blödsinn bei e-Bay zu kaufen,wenn Discounter wie zb Norma oder Läden für Scherzartikel gerade jetzt das Zeug noch verkaufen was mehr Sinn macht.:D

    Nur wenn ihr den ganzen Tag mit euren Blitzknatterbällern rum ballert wo nebendran an alter Mann liegt 86J Pflegefall Demenzkrank dann bekämt ihr auch mit mir ärger bei allem Verständnis und Leidenschafft der Freude der Feuerwerkskunst wobei ich selbst Pyro bin-:blintzel:.Denn Rücksicht und Respekt vor älteren und kranken Menschen sollte man haben,das gehört zur gesunden Erziehung und Umgang seiner Mitmenschen.

    Wollte damit nur sagen auch bei Klasse 1 ihr solltet es nicht übertreiben.:blintzel:!

    MFG Suko-:)
     
    smg_getriebe gefällt das.

  20. Es geht hier aber hauptsächlich um ältere Artikel wie Feuerwespen, Sateliten und ähnliches. Diese gibt es gerade nicht bei Discountern oder anderen Läden, deswegen kaufen viele sie bei eBay.
    Und wenn dort in der Beschreibung steht, dass sie eine BAM-Nummer haben hat man drauf geachtet, das diese eine haben. Aber das bringt einem nichts, wenn diese nicht mehr gültig ist.





    Darum geht es doch gar nicht. Nur weil man bei eBay oder sonstwo Klasse 1 bestellt heißt das doch nicht, dass man ein rücksichtsloser, süchtiger Klasse 1 Zündler ist ;)
    Ich kauf auch sehr oft Klasse 1, teilweise online aber zünden tu ich sicher nicht jeden Tag.
    Ansonsten bin ich deiner Meinung das man Rücksicht nehmen sollte dabei. Aber weiß nicht so ganz, wie du jetzt darauf kommst...
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden