Termin | News Knallpatrone als Feuerwerk der Kat.3 [BAM]

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 26. April 2013.

  1. http://www.bam.de/de/service/amtl_m...sprengstoffrecht_medien/knallpatrone_kat3.pdf

    Auch eine auditierte Prüfstelle kann sich mal irren...;)
     
  2. Hallo,

    wenn man sich unter dem Link der BAM die Baumusterprüfung und das technische Datenblatt ansieht,

    erkenne ich beim Aufbau unter Punkt 5 eine Angabe lifting Charge.

    Das würde bedeuten, dieser PTG hätte eine Ausstoß Ladung und würde von den Blitzknallpatronen die wir kennen,
    entsprechend abweichen.

    PMII Knallpatronen, oder Klasse IV Knallpatronen haben lediglich einen gepressten Vorbrenner Silverwhirl, oder Titanschweif und die Effektladung.

    Wenn es tatsächlich eine eigene Ausstoß Ladung besitzt, wäre es keine Pyrotechnische Munition, sondern ein pyrotechnischer Gegenstand zum Verladen, oder?

    Ratter- und Pfeiffer Patronen erzeugen nach verschießen einen Eigenantrieb, aber auch diese haben keine Lifting Charge???

    Kann einer der Hersteller evtl. dazu Stellung nehmen warum im technical data sheet diese angebliche Knallpatrone
    eine Lifting Charge ausweist?

    Zum verschießen aus dafür vorgesehenen Schreckschuss Waffen ist eine Lifting Charge sinnfrei.

    Salut Tom
     
  3. Hi, Tom
    Ich würde dieses Konstruktionsmerkmal "Ausstoßladung" eher als Vorbrenner/Anfeuerung bezeichen.
    Bei den PM 1-Sternen ist die auch mit sehr viel entstehendem Gasvolumen verbunden.
    So ein Teil muß ja auf die vorgeschriebenen 20m/s Vnull kommen und bei einer 6mm Platzkartusche kann es da eng werden, besonders, wenn der Gegenstand brutto etwas mehr wiegt.

    In Kat. 1 bis 3 brauchts für's Einhalten der EN 15947 erstmal eine Zuordnung in die Gegenstandsklasse (types of firework)
    nicht vorverladene Shells stehen da nicht bei :( und ein einfacher Banger oder 'ne shot tube ist das nicht ;)
    Selbst wenn man es wirklich als Flash Banger einordnen könnte, fehlt nach EN 15947:5

    6. Means of ignition
    6.1 Permitted means of ignition
    und
    (6.4 Fuse requirements) eine längere Anzündverzögerung, incl. der Schutzabdeckung gg. unbeabsichtigte Anzündung.

    LG
    Thomas
     
    Kwunderbar gefällt das.
  4. Ja Danke Thomas, so etwas habe ich mir auch schon gedacht.

    Würden die Ihre Data Sheets (auch die chemical data Sheets) anständig beschriften und richtige Angaben machen, hätte es die BAM mit Sicherheit auch einfacher.:rolleyes:

    Salut Tom
     
  5. Das das ganze nicht durch die BAM kommt ist ja ok, aber kann eine Knallpatrone deswegen nicht trotzdem nach CE Norm für andere Teile Europas zugelassen werden ???

    Ich mein andere Knallpatronen haben ja beispielsweise eine Kat.4 Zulassung und laufen nicht als PM2

    Oder gibt es ein europaweites Gesetz, das solche Knallpatronen nicht in der Kat.3 zugelassen werden dürfen - Die EN 15947 sozusagen ?
     
  6. Nee, schreibt er ja gerade, das derartige Verladeartikel in Kat.3 nicht vorgesehen sind. Du selber darfst nüscht irgendwo reinstecken.:D
    Ich kenne nur welche die als Klasse 4 laufen weil sie QS haben aber damit ist ja dann 2017 auch Schluss. Aber mag sein das noch welche als Kat.4 vorstellig werden.
     
  7. Na hier ist es ja schon ganz schön technisch.
    Ich vermute hinter dem Schreiben der BAM eher, dass gleich mal der Wind aus den Segeln genommen werden soll, dass niemand denkt er könne bald legal mit Knallpatronen rum schießen.
    Wenn der Artikel als F3 eingestuft wurde, darf er sowieso nicht aus Schreckschußwaffen verschossen werden. Genauso gibt es ein Schreiben der BAM, dass PMI und PMII nicht für Großfeuerwerk eingesetzt werden dürfen. Alle wissen, dass die Artikel aus der gleichen Presse kommen, aber so ist es nun mal.

    So und jetzt lassen wir den Artikel halt F3 sein. Und nun?
    Es müsste sich jemand finden, der diesen erstmalig in den Geltungsbereich Deutschland verbringt und eine ID bei der BAM beantragt.
    Und was macht er dann damit? Nix,oder? Sei denn er findet jemanden der eine Erlaubnis für F3 hat.
    Wenn er das geschafft hat, was macht derjenige dann damit? Richtig, erst recht nix, da man mit einer Erlaubnis für F3 wohl kaum Schwarzpulver bekommt um diese Artikel zu verladen.

    Für alle Großfeuerwerker erst einmal schön, dass es einen Artikel gibt zum verladen, aber ohne ID nützt das noch nichts.
    Ich denke unsere beiden Deutschen Hersteller werden schon noch nachziehen wenn die QS ausläuft.
     
  8. <LORIOT> Ich lasse mir doch von einer BAM nicht vorschreiben was ich wo reinstecken darf! </LORIOT>
     
    Eistee gefällt das.
  9. Ich denke in erster Linie geht es der BAM darum darauf hinzuweisen das dieser Gegenstand bzw. Gegenstände dieser Art nicht in KAT.3 eingestuft sein können. Da die Regestrierungsnummer bereits von 2010 ist könnten die Gegenstände bereits im Umlauf sein und z.B. von Leuten mit entsprechender Erlaubnis (z.B. der 27er der ja CE geprüftes Material in den Geltungsbereich verbringen darf) verwendet werden. Deshalb auch der Hinweis auf eine falsche Einstufung. Somit ist die Reg-Nr.hinfällig und der Gegenstand hat keine Kategorisierung oder müsste in die Kategorie PMII eingestuft werden und wäre somit nur für Personen mit entsprechender Erlaubnis zum Erwerb von Munition erhältlich (natürlich dann mit entsprechender Id)
    Das gilt aber nur für die nach dem 04.07.2013 zugelassenen Ptgs, zumindestens in Kat.4
     
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