Sicherheit Kosten §7

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von JORIMA, 15. November 2011.

  1. Hallo Kollegen,

    Ich hab da mal ne Frage. Ich hab jüngst zwecks Umzug einen neue Erlaubnis nach §7 SprengG beantragen müssen.
    folglich kam auch nach ca 3 Monaten die Botschaft ich könnte die bestellte 5fache Ausfertigung für 500€ abholen....

    Bei der zuständigen Behörde hieß es nach 3 Wochen 250€ bitte..

    liegt das noch im Ermessensspielraum des Amtes oder ist das Wucher? :)

    Kann mir da mal jemand n Tipp geben?

    MFG J
     
  2. Hallo Jorima

    Habe für meinen §7er ink 4 facher Ausfertigung.

    250€ Bezahlt.

    Gruß Björn
     
  3. Der Ermessensspielraum zur Ausstellung des §7 liegt zwischen 100,- und ca. 2800,- € lt. Gebührenverzeichnis der SprengkostV.

    Hier handelt es sich um eine Neuausstellung, da sich offensichtlich nicht nur die Adresse, sondern auch die ausstellende Behörde geändert hat..

    Ich hab für meine mit 3 Ausfertigungen ca. 600,- bezahlt.
     
  4. Servus....
    Also ich bin von Bayern nach Baden-Württemberg gezogen und habe in meinem 7er nur die Adresse umändern lassen müssen,hat nix gekostet :)

    Gruß Lostboy
     
  5. Ach ja,ich habe für meine Erlaubnis und 5 Ausfertigungen 220 Euronen bezahlt,was mich eigentlich gewundert hat für Bayern........;-)
     
  6. Thanx,

    so ne Definition hatte ich befürchtet... 100-2800....

    einen Tag in der Wirtschaft und unser Rathaus wäre pleite.... garantiert....

    aber Danke schonmal...

    MFG J
     
  7. Meine hat im Lkr. Göppingen ca. 250euro gekostet!
    Vllt. hilft die das ja, da du ja nicht so weit weg wohnst:)!
     
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