Hallo Kollegen, Ich hab da mal ne Frage. Ich hab jüngst zwecks Umzug einen neue Erlaubnis nach §7 SprengG beantragen müssen. folglich kam auch nach ca 3 Monaten die Botschaft ich könnte die bestellte 5fache Ausfertigung für 500€ abholen.... Bei der zuständigen Behörde hieß es nach 3 Wochen 250€ bitte.. liegt das noch im Ermessensspielraum des Amtes oder ist das Wucher? Kann mir da mal jemand n Tipp geben? MFG J
Der Ermessensspielraum zur Ausstellung des §7 liegt zwischen 100,- und ca. 2800,- € lt. Gebührenverzeichnis der SprengkostV. Hier handelt es sich um eine Neuausstellung, da sich offensichtlich nicht nur die Adresse, sondern auch die ausstellende Behörde geändert hat.. Ich hab für meine mit 3 Ausfertigungen ca. 600,- bezahlt.
Servus.... Also ich bin von Bayern nach Baden-Württemberg gezogen und habe in meinem 7er nur die Adresse umändern lassen müssen,hat nix gekostet Gruß Lostboy
Ach ja,ich habe für meine Erlaubnis und 5 Ausfertigungen 220 Euronen bezahlt,was mich eigentlich gewundert hat für Bayern........;-)
Thanx, so ne Definition hatte ich befürchtet... 100-2800.... einen Tag in der Wirtschaft und unser Rathaus wäre pleite.... garantiert.... aber Danke schonmal... MFG J
Meine hat im Lkr. Göppingen ca. 250euro gekostet! Vllt. hilft die das ja, da du ja nicht so weit weg wohnst!