Bestimmung Kosten für Ausnahmegenehmigung

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Pyrotecc, 19. Mai 2005.


  1. Ich beantworte mich mal selbst:
    Wenn die AG von widerrufen wird (auch von einem anderen zuständigen Amt) wird die Gebürt nicht fällig, das Amt welches ursprünglich die AG und den Gebührenbescheid ausgestellt hat will nur per Fax oder Mail den Widerruf.
     
  2. Ihr zahlt Geld für eine AG?:dontthinkso: ich musste noch nie was zahlen... ob II oder IV :D
     
  3. Dafür muss ich zum Glück nicht in den USA leben..soweit Dein Profil aktuell ist :p
    Für die letze AG zahlte ich 25 Euro, war allerdings für einen normalen Familiengeburtstag zum dem unerwartet lediglich paar Schaulustige dazu kamen ;)
     
  4. Ich zahle in der Regel bei den Behörden zwischen 20 und 50 Euro.Eine Behörde verlangt sogar GARNICHTS.Ja,sowas gibt es auch.
    Den Zeitraum für den Abbrand lege allerdings ich fest-nach Absprache mit dem Auftraggeber.Es ist sinnlos,ein Feuerwerk im Juni schon um 22 Uhr zu zünden.
     
  5. Bei uns in Karlsruhe kostet das 94 €
    War mir zu teuer für die Hochzeit meiner Nichte, denn das Feuerwerk was ich kaufen wollte kostet 99 € !!!
     

  6. Ich glaube bei der Abschusszeit liegtst du falsch,die legt die Behörde fest denn bei dem Ämtern gibts Vorlagen bis wann zu welcher Jahreszeit geschossen werden darf.
    Siehe hier:
    Nach § 11 Abs. 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:

    • Mit Beginn der MESZ* bis 22:30 Uhr
    • Vom 01.05. bis 31.07. bis 23:00 Uhr
    • Vom 01.08. bis 30.10. bis 22:30 Uhr
    • Vom 01.11. bis Beginn der MESZ* bis 22:00 Uhr
     
  7. Diese Zeiten gebe ich ja auch an-man:bad: will ja sein Feuerwerk auch genehmigt bekommen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden