Handhabung & Technik Lächerliche Gesetze

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Rakete100, 26. Jan. 2023.

  1. Hä ??? :confused:
     
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  2. Zur Erläuterung:
    ...keine heile Welt, aber ich habe eine heile Einstellung...
     
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  3. @ViSa Wenn ich Deinen Text lese, habe ich so ein bisschen den Eindruck, dass Du Dich eher am Rand des Forums verortest. Aber ich kann Dir sagen, dass das aus meiner Sicht nicht so ist. Ich mag Deine Beiträge, auch wenn wir öfter nicht auf einer Wellenlänge sind und aus einem neulich geführtem PN weiß ich, dass es zumindest jemand anderen auch so geht. Ich lehne mich jetzt nicht aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass wir nicht die beiden Einzigen sind, die Dich vom Typ/Charakter her mögen. Vielleicht kannst Du Dir das ab und an bewusst machen, wenn alles um Dich rum düster aussieht.
     
  4. @Jenny
    Wenn hier noch weiter Gespächsbedarf ist, bitte per PN ... wir driften hier hart ab ..
    Ich habe meinen Text zwischenzeitlich gelöscht ..
     
    Jenny gefällt das.
  5. So, hier ist mal eine Antwort von Weco, die ich unter anderen auch mal angeschrieben habe:


    ,,Guten Tag,



    vielen Dank für Ihre Nachricht!

    Dem Endverbraucher sind bauliche Veränderung an pyrotechnischen Erzeugnissen untersagt.



    Beim Verleiten werden Artikel nacheinander gezündet, gemäß ihrer ursprünglichen Bestimmung.

    Auch hier besteht ein Gefahrenpotential, weshalb wir Artikel für eine nachträgliche Verleitung durch Endverbraucher nicht vertreiben.



    Beim Bündeln und Verbinden zünden Artikel gleichzeitig, wodurch sich die Sprengkraft deutlich erhöht und unkontrollierbar wird.



    Alle Angaben ohne Gewähr.





    Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!



    Mit effektvollen Grüßen!



    Ihr WECO-Feuerwerk Online Team"


    Vielleicht bekomme ich heute noch die Antwort von der BAM?!
     
  6. Hier jetzt die Antwort von Nico:

    Im deutschen Sprengstoffrecht ist nicht beschrieben, wie ein Feuerwerkskörper anzuzünden ist. Dieses kann mit eine geeigneten Quelle (Heuerzeug, Streichholz, Anzündlicht, Glimmstab, … usw.) erfolgen. In der Kategorie P1 gibt es zu dem Gegenstände, die ausschließlich dazu geeignet sind andere pyrotechnische Gegenstände anzuzünden. Dabei handelt es sich um den Typ der Anzündschnüre. Gegenstände der Kategorie P1 sind an Personen über 18 Jahren ganzjährig frei verkäuflich. Die Nutzung ist nur nach dem in der CE-Zulassung (gemäß Modul B der Richtlinie 207/23/EU) Somit ist das Verbinden von einer P1 Anzündschnur und einem Feuerwerkskörper lediglich das bestimmungsgemäße Verwenden von Anzündschnur und bedarf weder eine Erlaubnis, Befähigung oder einer neuen CE-Registrierung. Gleiches gilt für das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern mit Anzündschnur.


    Bei dem Verdrillen von Feuerwerkskörper untereinander gilt diese Argumentationskette nur bedingt. Zwar gilt immer noch, dass die Art des Anzündens im Sprengstoffrecht nicht geregelt ist, aber in der Feuerwerksnorm EN15947 ist hierfür eigens ein Feuerwerkstyp eingeführt worden, das sogenannte Verbundfeuerwerk. Verbindet der Hersteller zugelassene Feuerwerkskörper mit deren Anzündschnüre oder zusätzlichen P1 Anzündschnüren und verkauft diese in Europa (placing on the market), so bedürfen die eines einer eigenen CE Registrierung (gemäß Modul B der Richtlinie 207/23/EU). Zudem benötigen die Gegenstände eine zusätzliche Bodenplatte, einer technischen Dokumentation, einer Funktionsprüfung und einer zusätzlichen Schutzverpackung inklusive eigener Beschriftung. In der EN15947:2022 werden diese Anforderungen zudem verschärft.


    Völlig unstrittig ist, dass das zusätzliche Umkleben von Feuerwerkskörpern (insbesondere von Knallkörpern) eine Veränderung des Gegenstandes einhaltet. Das Verdrillen der Zündschnüre würde ebenso eine Veränderung der Zulassung beinhalten, da die Verzögerung von 3-8 sek nicht mehr gewährleistet ist. Das „Bauen“ einer losen Böller-Kette durch den End-User, wo die zugelassene P1 Anzündschnur lediglich die Spitzen der Anzündschnüre der Knallkörper zünden, wäre ein Verwenden von Knallkörpern und Anzündschnüren. Verkaufen Sie diesen Knallerkette oder überlassen Sie diese einem Dritten so bedarf der Gegenstand einer CE-Zulassung.


    Gruss

    Carsten Both
     
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  7. Die Veröffentlichung von Emails bedarf normalerweise der Erlaubnis des Versenders.
     
  8. @Jürgen, das wurde alles schon geklärt:)
     
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  9. Und hier nun die Antwort der BAM:

    Nun zu Ihrer Anfrage:

    • Grundsätzlich haben alle Feuerwerkskörper in Deutschland (sowie in Europa) CE konform zu sein.
    • Die CE Konformität wird durch ein in der Richtlinie 2013/29/EU beschriebenen Verfahren erreicht. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0029&from=NL
    • Für alle Feuerwerksgegenstände gibt es Normen mit Anforderungen welche erfüllt werden müssen. Dieses gilt nicht nur F1, F2, sondern auch für F3 und F4.
    • Das Verwenden von Knallkörpern ist nur entsprechend der Anleitung erlaubt.
    • Ob nun ein Bündel von Knallkörpern oder eine Knallkörper-Kette erzeugt wird, beutet in jedem Fall ein Herstellen eines neuen Pyrotechnischen Gegenstandes.
    • Dieser neue Gegenstand ist nicht konformitätsbewertet und somit nicht legal.
    • Es gibt im Bereich von in der Norm 15947 F2 z.B. eine Batterie von Knallkörpern (Kette) mit klaren Anforderungen, oder auch Anforderungen für Knallkörper an sich.
    • Profi-Feuerwerker mit entsprechendem Fachkundeschein haben evtl. etwas mehr Handlungsspielraum im Bereich den Verwendens für eine Show. Dieses muss jedoch auch von den Örtlichen Behörden genehmigt werden. Regelungen hier entziehen sich meines Fachwissen.
    • Ansonsten darf nur ein Herstellen nach Richtlinie mit allen Rechten und Pflichten einen neuen Gegenstand herstellen welcher dann neu konformitätsbewertet werden muss.


    Grundsätzlich gilt Änderungen an einem Zugelassenen Feuerwerkskörper bedeuten ein Herstellen eines neuen nicht konformen Gegenstandes.

    Wie dieses Strafrechtlich verfolgt und bewertet wird ist sicher eine Fall zu Fall Entscheidung.



    Ich hoffe ich konnte Ihnen damit schon etwas weiterhelfen.



    Mit freundlichen Grüßen,




    Das würde ja bedeuten, das Böllerketten bauen Illegal ist.
     
  10. Das würde dann ja entsprechend auch für Batterien gelten. Dann wären im Umkehrschluss die ganzen Zündschnüre komplett unbrauchbar.
     
  11. Ja ich weiß das klingt total komisch. Aber war das verleiten von Batterien nicht mal legal?
    Und das bündeln von Böllern wie z.B. 10 Stück zusammen machen mit Panzerband und dann
    alle verleiten. Das war auch damals schon verboten. Dann ist ja uns Hobby Zündlern fast alles
    nicht erlaubt. Ich habe ja Silvester auch eine kleine Böllerkette gebaut und paar Fontänen
    auf eine dicke Pappe geklebt und verleitet. Das machen so viele zu Silvester, und das soll
    verboten sein?
     
  12. Und was lernt man daraus - zündet elektrisch wer 100 % Konform sein will.

    Der Rest macht halt seine Bretter wie gehabt man kann auch päpstlicher als der Papst sein.
     
  13. Sorry, das ich mal frage @Rakete100: Die Antworten die du auf deine Emails bekommen hast, die hast aber schon gelesen oder?
    Kleiner Tip, die Antwort steht schon in der Mail von Nico.
     
    Charly, F1 und F2 Zündler und ViSa gefällt das.
  14. So ist es.
    Manchen Leuten ist einfach nicht bewusst was man mit solch dämlichen Fragen schlimmstenfalls anrichten kann .. :rolleyes::wall:
    Mehr sage ich dazu nicht .. :whistling:
     
  15. Ja, im Endeffekt weiß das sowieso keiner. Gerade die gegensätzlichen Aussagen in den Mails sagen ja schon, dass es eigentlich gar nicht so klar ist. Solange sich niemand beschwert ist alles gut.
     
  16. Als Sohn eines... ach nein. Lassen wir das ;)
     
  17. Ich würde auch sagen, ganz normal weiter so wie immer.
     
  18. @Vi Sa, Vorsicht. Ich habe mir die ganze Arbeit gemacht mit ihr hier aufschlussreiche Informationen bekommt.
    Einigen scheint das wieder nicht zu passen. Undank ist der Welten Lohn.
     
  19. Niemand hat das von dir verlangt ... du selber hast den thread eröffnet.
    Also gibt es (zumindest für mich) keinen Grund sich für irgendwas bei dir zu bedanken.
    ALLES was man tut oder sagt hat IMMER Konsequenzen. Einfach mal darüber nachdenken.
    Mehr sage ich dazu nicht.
     
    Seb7, Tibola, Pyro tha dragon und 3 anderen gefällt das.
  20. Kurze Begriffsdefinierung meinerseits:

    Bündeln ist für mich, wenn man bspw eine Schachtel Dumbum 30 hat, von diesen nur einen in der Schachtel anzündet und sich dann rasch von der Schachtel entfernt. Die Schachtel in dem Fall würde auf einen Schlag umsetzen, da 1.1G. Das ist für mich bündeln.

    Beim Verleiten zünden einzelne Feuerwerkskörper zeitversetzt. Seien es jetzt Böller, Rölis oder Batterien. Auch wenn Tapematch oder Stoppine verwendet wird ist ja eine Verzögerung da, da es in allen Kategorien bis auf F4 keine Artikel gibt, die keine Verzögerung durch Visco etc haben (Artikel wo elektrische Anzünder vorgesehen sind, mal ausgenommen). Und die Hersteller sind auch nicht so präzise, dass die Verzögerung der Visco bei allen Artikeln gleich lang ist.

    Ich würd mich da garnicht verrückt machen, mit dem was Hersteller & BAM auf die Fragen antworten, da die Antworten bewusst unverfänglich und schwammig formuliert sind. Da werden lieber Sachen gesagt, die nicht 100%ig stimmen, bevor gesagt wird, man darf.

    Beste Grüße
     
  21. Duu, Ich finde das voll dufte von dir.
     
  22. Also, wenn einer behauptet er würde erklären wie ein Brauch in einem bestimmten Land zelebriert wird und dann aber nur eine einzige Stad aus diesem, auch noch gigantisch großen Land, rauspickt, dann würde ich das vielleicht nicht manipulativ nennen, aber zumindest doch grob irreührend wenn nicht gelogen.
     
    Pyro tha dragon gefällt das.
  23. #73 Rakete100, 30. Jan. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 30. Jan. 2023
    @ViSa, ich weiß schon was Du meinst! Aber das werden die nicht machen, denn sonnst hätten die es schon längs gemacht!
    Wenn Du verstehst was ich meine;)

    Und ja, Niemand hat das von mir verlangt, das stimmt auch. Freut euch doch einfach das ich euch Informationen bereit gestellt habe und gut ist. Aber warum man dann über alles noch meckern muss.
    Das finde ich schon ein wenig dreist. Muss ja nicht sein und war auch nur nett gemeint.
     
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