Bestimmung Lagergruppenzuordnung . . . Ich komme nicht mehr mit

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Pyroliebe, 5. Dez. 2017.

  1. #26 Pyroliebe, 5. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dez. 2017
    Endlich hat's wer verstanden!

    Genau dieses Problem bestzeht auch bei vielen Produkten von anderen Herstellern und genau deshalb habe ich dieses Thema erstellt, weil ich mich nicht mehr auskenne, was ich darf und was nicht - an der Stelle wären zum Beispiel auch Antworten von Importeuren und großen Händlern interessant, wie die des handhaben...
     
  2. Ich finde es wirklich Klasse, wie ihr EUCH ALLE dazu einbringt!!! Ganz ehrlich!:)
    Dazu ist ja auch unser Forum da!

    Aber mal ganz ganz ehrlich........ist es wirklich HILFREICH.........? das jetzt einige bei BAM anrufen.....? Ich finde NICHT!

    Die meisten sind von uns nur Endverbraucher.....
    Selbst die Händler..sind nur Zwischenvermittler

    Wenn es jemand was angeht, sind es doch die Hersteller und Importeure! Da sie für jedes Produkt in Vorleistung gehen müssen!

    MAN SOLL SCHLAFENDE HUNDE NICHT WECKEN !!!

    Wenn ich das falsch sehen sollte, dann bitte ich Euch zur freundlichen Kritik!

    LG.
     
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  3. Das geht einen sehr wohl etwas an, da 1. ich nur geprüfte und 100% legale Ware haben möchte und 2. der Zwischenhändler sich strafbar macht, wenn er nicht 100% legale Ware an den Endkunden gibt - Der ÜBERLASSER hat dies zu prüfen (Absch.5 §20 SprengG) und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !

    Es braucht nur einmal was passieren und dann bist du fett.

    Also frag dich mal kurz selbst, ob dein fundierter Beitrag "hilfreich" war.

    Und btw. Stellen wie das Bundesamt für Materialforschung sind dafür da, dass man sich zur eigenen Absicherung informiert und nein die beißen nicht .
     
  4. Naja es interessiert uns in der Hinsicht, da wir als Händler auch viele Produkte vorbestellt, bzw auch schon auf Lager haben und wenn es für diese noch keine LGZ gibt, könnte uns das dann sowohl auch betreffen.
     
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  5. @Pyroliebe ich werde morgen auch eine Anfrage als Mail verfassen, da wie du schon sagst einige andere Hersteller auch betroffen sind.
     
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  6. Bei E-Mails kannst du meist sehr, sehr lange auf Antworten warten, wenn das was der Großteil hier schreibt, der E-Mails an die Bam geschrieben hat, stimmt.
     
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  7. da bin ich ja mal gespannt was denn die ganzen Shops (Feuerwerksshop etc) machen werden .. =) Letzter Stand 2.12.17

    Sa 02.12, 06:37

    Guten Morgen.
    Jeder Besteller erhält wie von uns beschrieben, eine Email, falls es Fehlartikel haben sollte.

    Email Antwort laut Feuerwerksshop
     
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  8. @Pyroliebe
    @bamboofireworks

    ok, ich verstehe das es EUCH interessiert zwecks LGZ .(Absicherung) und was Pyroliebe meinte.....
    Aber was könnt ihr denn als Händler dafür, wenn ein Produkt wie z.B. Funke D-Böller in P1 eingestuft worden ist
    und ihr daraus Eure Bestellungen gemacht habt vor ein paar Monaten??
     
  9. Da hat ja doch jemand meinen Post im Funke Thread gelesen :D ich dachte schon das wird nun einfach ignoriert :D
     
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  10. Ich denke es wäre sinnvoller, den Thread in den Profibereich zu verschieben, denn hier wird doch einiges mißverstanden.
     
  11. Also ich kann nur nochmal sagen, wenn ich beim Händler einen Artikel sehe und dort dann 1.4 oder 1.3 steht und der Artikel eine CE Prüfung durchlaufen hat, was er ja auf jeden Fall muss wenn er zum Verkauf angeboten wird, dann werde ich weiter davon ausgehen das da auch alles seine Richtigkeit hat.

    Ich glaube nicht das Händler oder Importeure Artikel zum Verkauf anbieten die falsch deklariert wären !

    Es kann als Kunde doch nicht meine Aufgabe sein zu hinterfragen ob alle Artikel mit gültiger CE, die im Verkauf angeboten eventuell doch nicht in irgendeiner Liste der Bam geführt sind.

    Willkommen im Irrenhaus oder was ?
     
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  12. Oh bitte nicht. Ich möchte nämlich mit diskutieren und dann müsste ich im Normalobereich einen zweiten Threat eröffnen.
     
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  13. Und ja... ich finde das mein fundierter Beitrag hilfreich war! DENN:
    1.Dazu ist das Forum ja da!
    2.War es eine Fragestellung!
    3.Habe ich mein Beitrag freundlich formuliert u. keinen persöhnlich angegriffen!
    4.Lernt jeder dazu...Nobody ist perfect!

    Und mir gefällt dein Ton nicht, den der macht die Music!!!
     
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  14. Als Endverbraucher bist Du von dieser Problematik nicht betroffen.
     
  15. #40 Pyroliebe, 5. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dez. 2017
    Das hat leider nichts mit dafür können zutun . . .
    Es ist wie wenn du etwas illegales kaufst und dann zur Polizei sagst, ja der Händler hat mir ja nicht gesagt, dass ich das nicht darf . . .
    Der Händler bekommt zwar (Insofern aus DE) dann auch Eins aufn Deckel, aber dir bringt des auch nichts.

    Selbiges Leid ist es bei Händler und Großhändler . . .
    Und laut Gesetz ist eben besonders der Händler, welcher an den Endverbraucher verkauft der "DEPP"

    Ganz nebenbei darfst du als Privatperson auch keine PTG's ohne LGZ besitzen und machst dich dadurch auch strafbar . . .

    Ich finde des echt nicht mehr lustig - mir war das bis heute nicht bewusst.

    Hmmm ich dachte, wenn ich das an ein größeres Publikum richte ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ich eine Antwort bekomme.

    Weil wenn z.B. ein Unfall passiert und dann rauskommt, dass der Gegenstand dank fehlender LGZ eigentlich nicht legal war, dann haben wir ja erst mal ein Problem ?

    Soweit meine Meinung - ich hole mir morgen mehr Informationen ein und versuche mich irgendwie damit dann aus dem Teufelskreis raus zu nehmen.

    LG Liebe
     
  16. Könnte jemand mal bitte, meine Frage beantworten zu #33
     
  17. @Pyroliebe

    Danke für deine Antwort! :). Jetzt ist mir alles klar! Auch für mich (der noch in Ausbildung ist) war es bis heute nicht alles ganz so klar!
    Siehst du...jetzt ist es für jeden Hilfreich!;)

    LG. PM.
     
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  18. Nein, der Verwender braucht nach meiner Information keine Lagergruppenzuordnung. Deshalb darf man auch privat für sich PTG ohne LGZ aus dem Ausland nach Deutschland verbringen und verwenden.

    Ferner bewahrt man als Privatperson ohne genehmigtes Lager auch nur auf und lagert nicht.
     
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  19. Das Verbringen von ausländischer Ware ist doch laut Zoll legal sofern es eine CE Zertifizierung und eine Kategorie entsprechend der Befähigung hat.

    Das wäre für den Normalverbraucher der überhaupt keine Ahnung hat sehr heikel, darüber hinaus haben doch schon einige davon berichtet dass sie vom Zoll angehalten wurden mit den Crazy Robots die keine Lagergruppenzuordnung haben und sie sie ganz legal/ohne Auflagen verbringen durften..
     
  20. Dann kriege ich das aber nicht mehr mit. Fänd ich nicht so gut :mad:
     
  21. Geht es um diese Liste?
    von Feuerwerk der Kategorie F2

    (Dort finde ich außer Funke noch einige andere Firmen nicht, die teilweise seit Jahren Produkte auf dem deutschen Mark vertreiben. :confused: Aber vielleicht ist es die falsche?)
     
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  22. Das ist die richtige Liste. Hier sind sie alle. TES | Amtliche Mitteilungen | Explosivstoffe
     
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  23. #48 Pyroliebe, 5. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dez. 2017
    Das ist genau das Problem, welches ich ansprechen möchte . . .
    Es wurde seitens sehr vieler Hersteller/Importeuren offenbar ewig nichts auf diese Vorschrift gegeben.
    Wenn nun aber etwas passiert . . .

    Des kann doch einfach nicht wahr sein - wenn die Aussage der BAM stimmt und es nicht irgend welche Grauzonen gibt sehe ich hier ein Problem.
     
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  24. Ich fall auch langsam vom Glauben ab.. was für eine wässerige Geschichte. :confused:
    Darf ich nun CE-Zugelassenes Verbringen oder muss ich riskieren, durch irgendwelche nicht kommunizierte Änderungen, am Ende, trotz Bemühungen mich zu informieren, auf Grund von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" belangt zu werden?

    Kanns doch echt nicht sein.
     
  25. #50 Pyroliebe, 6. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 6. Dez. 2017
    Tjoa ist aber laut BAM so... Genau da liegt mein Problem und wässrige Geschichte? Wer lesen und auf Links klicken kann, dem dürfte nach einem kurzen Blick auf die LGZ Liste klar sein, dass es hier nicht um irgend eine wässerige Geschichte geht.
     
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