Handhabung & Technik Lagern von Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von aka-pyro, 20. Mai 2012.

  1. Hey Pyros,

    ich habe jedes Jahr das selbe Problem.
    Ich bestelle eine Masse an Feuerwerk, bekomme dies das geliefert,
    und schon ist meine Mutter sauer. Sie hat richtig Angst vor Feuerwerk.
    Bei ihr ist es die 3 Tage schon so, dass sie schlecht schäft.
    Sie hat immer diesen Gedanken im Kopf, dass 2 Zimmer neben ihr Sprengstoff gelagert wird.
    Eigentlich möchte ich ihr das ersparen.
    Ich bestelle aber immer sehr viel, deshalb bleibt auch immer viel übrig.
    Ich habe damit überhaupt kein Problem, aber meine Mutter möchte das Zeug hier nicht im Haus haben.
    Hat jetzt jemand eine Idee, wie man dieses Problem vielleicht lösen kann ?
    Wo kann ich vielleicht das Feuerwerk am besten lagern ?


    Ich weiß, das ist vielleicht eine bisschen bekloppte Frage, aber es nervt mich jedes Jahr über dieses Thema nachzudenken.
    Danke schonmal :)

    gruß aka-pyro :D
     
  2. Vielleicht im Keller ? :D
     
  3. Das bringt auch irgendwie nichts -.-
     
  4. Nur so nebenbei, mehr als 10kg NEM lagern ist eh nicht drin
     
  5. Vielleicht dieses Jahr etwas weniger bestellen und die bestände etwas dezimieren.
    Ich weiß das es schwer fällt, aber vielleicht könntest du da mit deiner Mutter einen Kompromiss finden.
     
  6. Wenn die Mutter schlecht schläft schaut sie meist auch schlecht aus !
    Sag ihr das. Sofort geht´s ihr besser !!
     
    DerPyro97, Kwunderbar und hesi gefällt das.
  7. Hi

    wie viel ist denn viel?

    mfg andi
     
  8. Also eingekauft werden so mindestens 12 Kartons,
    und übrig bleiben dann so 2-3...
     
  9. Hallo

    ja dann weniger bestellen oder eine Gartenlaube bauen, Garage mioeten oder Bunkerplatz......
    Kannst natürlich auch die Kisten in Säcke packen und in der Badewanner versenken.

    mfg andi
     
  10. ja, normalerweise geht da nix los,
    aaber gesetzlich darfst Du in Wohnräumen NullkommaNix an Kl2 lagern.
    In Nebenräumen wie einen Keller glaube ich insgesamt 2KG NEM, das wären so 10 Batts im Durchschnitt.
    Das aber ohne Gewähr, da gabs auch kürzlich eine Thread darüber.

    Ist ja auch egal, tu Deiner Mutter den Gefallen, und beseitige das Zeugs aus der Wohnung.
    Esischbesser!

    LG,
    GB
     
  11. Du könntest doch Freunde oder Verwandte fragen, ob die das für dich aufbewahren. Gruß
     
  12. Moin,

    um das mal klarzustellen, die genauen Lagermengen die im Rahmen der Lagerung kleiner Mengen zulässig sind finden sich in der 2. SprengV in Anlage 7 (nichtgewerblicher Bereich).

    Nachzulesen u.A. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/BJNR021890977BJNE001904377.html

    Damit wären wir also für 1.4 (ich gehe jetzt mal davon aus, das es überwiegend das ist was er lagern will) bei:

    1kg im Wohnraum (hier den Index zur Fußnote 2 beachten, nur gültig für Kat. 1, 2 und PM1)
    10kg im unbewohnten Nebenraum
    15kg im unbewohnten Nebengebäude.

    Sobald da 1.3 dazukommt, wird das ganze reduziert auf die Lagermengen die für die Klassifizierung 1.3 gelten und zwar alles (auch das 1.4 was daneben liegt !!)::

    3kg im unbewohnten Nebenraum
    5kg im unbewohnten Nebengebäude

    Alle Massenangaben beziehen sich hier auf die Nettomasse.

    Wo gelagert werden darf steht in der Sprengstofflager-Richtlinie 410 (Aufbewahrung kleiner Mengen). Im nichtgewerblichen Bereich sind dort u.A. Toiletten und Badezimmer als unbewohnter Raum einzustufen, allerdings ist einerseits hier die Luftfeuchtigkeit suboptimal und deine Mutter wird das sicherlich auch nicht begrüßen.

    Demnach erste Maßnahme, weniger bestellen, damit nicht soviel übrig bleibt und die Reste dann möglichst in einen unbewohnten Nebenraum (optimalerweise im Keller oder gleich so etwas wie Garage oder Gartenlaube, wobei in der Garage kein Fahrzeug und keine weiteren Gefahrstoffe sein dürfen) verfrachten.

    Allerdings aufpassen bei Kellerbereichen in Mehrfamilienhäusern, die nicht räumlich voneinander getrennt sind ! Zudem ist in den meisten Mietverträgen festgelegt, dass keine leicht entflammbaren oder explosionsgefährlichen Stoffe in den Wohn- und Kellerbereichen gelagert werden dürfen.

    Die Anmietung von Lagerplatz in einem Bunker ist m.E. für diese Menge überzogen, da würde es sich eher lohnen irgendwo einen Platz zu finden wo man es gesetzeskonform nach den Regeln der Aufbewahrung von Kleinmengen unterbringen kann.


    Gruß,
    Fietje
     
    Eistee und HSE gefällt das.
  13. Es wäre natürlich möglich das Zeugs im Auto (oder abschließbarer Anhänger) zu lagern...Falls nicht vorhanden mieten.
    Kommt ganz drauf an was dir der Schlaf deiner Mutter wert ist....:)
     
  14. Also ich würde vorschlagen das du es in einer Garage lagerst kommt aber auch darauf an ob die dir das leisten kannst vielleicht bist du ja noch Schüler wie ich, ich lager es bei meinem Vaterin der Scheune und habe damit keine Probleme.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen.
    LG Erik
     
  15. ich bin für ein schönes "Restevernichten" am 01.01. ... hier finden sich sicher einige User, welche unentgeltlich am 01.01. zu Dir kommen und beim vernichten helfen. :D

    PS: Ansonsten vllt. noch Schlafzimmer von Muttern in den Keller oder Gartenlaube oder in die Garage verlegen?

    PPS: Wichtig ist: In der Garage dürfen keine weitere Gerätschaften stehen, welche einen Verbrennungsmotor mit vollen Tank haben. Verboten! Also kein Rasenmäher, kein Auto, keine Mofa, keine Kettensäge, keine Reservekanister usw.
     
  16. Wenn Muttern in der Garage schläft darf darin kein Rasenmäher sein ? ;)
     
  17. Ich würde halt auch, so schwer es sich anhört, nicht mehr arg so viel bestellen und kaufen. Wir bestellen/kaufen auch nicht mehr übermäßig viel, sodass nicht so viel wie bei dir übrig bleibt, aber haben trotzdem jedes Jahr ein super Silvester und nur wenig Reste. :joh:
    Einfach keine Batterien mehr doppelt kaufen, sofern man nicht verleitet, und die, die man schon von den Resten der vergangenen Jahren zuhause hat, nicht wieder mitbestellen.
     
  18. Schenk deine Kartons einfach mir :D
    Nein..Vielleicht im Schuppen oder so...
     
  19. Hi zusammen...
    ich denke es gibt auch in Deutschland Gesetze und Verordnungen dazu... :blintzel:

    Ich verweise mal auf`s WIKI


    In der Schweiz dürfen in der Wohnzone (in einem Stahlcontainer) max. 300kG gelagert werden,
    und dies auch nicht dauerhaft...

    Hier ein Auszug aus unserer Gesetzgebung:


    Mengen bis 50 kg
    5.9. Lagerräume, in denen brutto (ohne Versandverpackung) bis 50 kg Feuerwerkskörper vorü-
    bergehend gelagert werden, müssen mit Feuerwiderstand EI 30 (nbb) ausgebaut sein. Sie
    dürfen auch anderen Zwecken dienen, sofern das Brandrisiko gering ist.

    5.10. Türen gegen das Gebäudeinnere sind mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen.

    Mengen bis 300 kg
    5.11. Lagerräume, in denen brutto (ohne Versandverpackung) bis 300 kg Feuerwerkskörper gelagert werden, müssen mit Feuerwiderstand EI 60 (nbb) ausgebaut sein und an einer Aussenwand liegen. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen.

    5.12. Türen gegen das Gebäudeinnere sind mit Feuerwiderstand EI 30 auszuführen und in Fluchtrichtung öffnend anzuschlagen.

    Mengen bis 1000 kg (nicht in einer Wohnzone)
    5.13. Lagerräume, in denen brutto (ohne Versandverpackung) bis 1000 kg Feuerwerkskörper gelagert werden, sind an einer Aussenwand von nicht brennbaren, allein stehenden Bauten
    anzuordnen. Die Lagerräume dürfen nicht überbaut sein und sie dürfen keinen anderen
    Zwecken dienen.

    5.14. Die Lagerräume sind in nicht brennbarer Konstruktion auszuführen. Ein- oder angebaute
    Lagerräume sowie Lagerräume auf dem Dach sind von angrenzenden Räumen öffnungslos
    mit Feuerwiderstand EI 90 (nbb) abzutrennen.

    5.15. An Lagerräume grenzende Gebäudeteile dürfen weder eine besondere Brandgefahr noch
    Räume mit grosser Personenbelegung aufweisen.

    5.16. Türen müssen in Fluchtrichtung öffnen. Fluchtwege sind zu kennzeichnen.

    5.17. Für die elektrischen Installationen gelten die Anforderungen für feuergefährdete Räume ohne brennbaren Staub.

    5.18. Die Bauten und Anlagen sind gegen Blitzschlag zu schützen
     
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