Pyrotechniker Liebhaberei, Gewerbe

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von firepowerfranken, 21. Apr. 2018.

  1. Für F4 z.B. schon ;)
     
  2. Das kann ich dir leider nicht beantworten da ich meinen 27er mit Fachkunde und entsprechenden Kategorien beantragt habe...
     
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  3. Stimmt! Fachkunde braucht man nicht, sonst hätte ich keinen bekommen. :D Das mit dem 1 bis 2 Feuerwerke pro Jahr wurde mir von der Sachbearbeiterin im Ordnungsamt gesagt und in anderen Chat's von Profis auch bestätigt. Testen werde ich es aber nicht :rolleyes: dafür war er zu teuer. Im SprenG habe ich aber zu dem Thema auch nichts gefunden. Vieleicht gibts ja 27er im Forum, die zum Thema LIEBHABEREI was berichten können :)
     
  4. Vorsicht, es gibt unterschiedliche 27er - mit und ohne Fachkunde (bei letzterem halt auf F3 beschränkt)! Siehe auch @Christophs Post.
     
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  5. Zum Glück steht dieses Jahr zumindest ein Feuerwerk ausserhalb der Silvesterzeit bei mir an, muss ich mir darum schonmal keine Sorgen machen;)
     
  6. ich hab nur F3 :D und für mehr hol ich die Profis ;)

    laut Sachbearbeiterin kann man ja zu Silvester und oder Geburtstag Anzeigen und es würde sogar reichen, wenn ich 2 Vulkane unterm Jahr zur Anzeige bringe.:rolleyes:
     
  7. Mal abgesehen davon, daß es beim 27er nie um eine gewerbliche Tätigkeit geht...

    Beim Gewerbe steht immer die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund, und zwar die regelmäßige.
    Die Gewinnzone wird doch erst nach Abzug sämtlicher Kosten erreicht.
    Selbst wenn der 27er die Materialkosten erstattet bekommt, macht er noch lange keinen Gewinn.
    Ob das jetzt rechtlich erlaubt ist, weiß ich wiederum nicht. Dennoch hat das mit gewerblicher Tätigkeit nichts zu tun.
    Wenn, dann geht es hierbei um ganz andere Paragraphen ganz anderer Gesetze. Ich muß mich damit nicht auskennen,
    daher weiß ich das auch nicht. Vielleicht kann das jemand anderes genauer aufschlüsseln, welche Gesetze hier greifen, und wie es geregelt ist. "Selbst das Glas Bier nicht" ist da wenig hilfreich. Vermutlich, kann ich mir vorstellen, ist es im deutschen Paragraphendschungel mal wieder nicht so einfach...und wer kann im Nachhinein schon eindeutig nachvollziehen, wer welche Leistung wann für wen erbracht hat, und wofür?
    Theorie und Praxis...mal wieder...
    Dann mache ich eben rückwirkend mal schnell nen Darlehensvertrag, für Geld, daß nie geflossen ist...und zack, wurde der Betrag "zurückgezahlt". Derlei Möglichkeiten sind doch kaum Grenzen gesetzt. Wenn der Gesetzgeber meint, immer mehr Gestze brauchen zu müssen...das wird schon seine Gründe haben...
     
  8. Stimmt! machmal wäre ein klares JA oder NEIN gut und nicht so ein hickhack nach Paragraph x dürfen sie wenn sie nicht nach Paragraph y oder vieleicht Paragraph z und dann doch weil Paragraph 0815 in Verbindung mit Paragrafen 4711 und Anlage 123 .... :confused:;) na ja, so sind wir halt:D:D:D
     
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  9. Wir? Ich nicht :D
     
  10. #35 PyroMaestro, 22. Apr. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 23. Apr. 2018
    Du hast dir fast die Frage schon selbst beantwortet......;)

    - Kurz um, der 27er ist NUR für dich, nur für deine privaten Zwecke! Wenn du nach der Anmeldung bei der Behörde, das ok hast,
    und deine Fam. oder Freunde den Sicherheitsabstand einhalten u. NUR zuschauen, machst du alles richtig!
    Lässt du aber die jeniegen mit aufbauen, mit zünden usw. machst du dich strafbar und der Schein kann dir entzogen werden!!!
    - Der 7er ist nur für gewerbliche PT. (Gewerbe/Vers. BG. usw.)
    - und der 20er rechtfertigt nur, das du damit bei einem PT. (7er) angestellt werden könntest, oder als geringfühgige Besch. n. 450,-€

    Grüsse PM.
     
  11. Richtig.....nämlich alle 5 Jahre! Danach muss er erneuert werden, deshalb gibt es in DE auch den Wiederholungslehrgang für PT!
     
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  12. so! um nochmal zum Thema zurück zu kommen, wenn ich die Definition für Gewerbe bei Wiki durchlese, spricht eigentlich nichts dagegen, das er ein Feuerwerk für seinen Kumpel zündet und der Kumpel ihm die PTGs und ne Kiste Bier hinstellt. Sollte halt nicht regelmäßig sein um ne Kiste Bier zu bekommen :D Korrigiert mich wenn ich Irre.
     
  13. Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe in Industrie und Handwerk sowie diverse dienstleistende Einrichtungen und Betriebe. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetriebausgeführt.
     
  14. mal EIN Feuerwerk zünden und die Materialkosten erstattet bekommen, hat für meinen geschmack nichts mit Gewinnerzielung und auf Dauer zu tun. :cool: oder doch?
     
  15. ^^ und das darf beim 27er eben NICHT passieren. Wenn du für einen Kumpel ein Fwk schießt und er das Material (welches du gekauft hast) bezahlt, fließt Geld zwischem dem "Auftraggeber" und dem "Auftragnehmer" also DIR und das sieht das Finanzamt und auch das SprengG als gewerblich an.

    Ebenso bei
    -Kunde besorgt Ware, zahlt diese auf seine Rechnung und du schießt und bekommst eine "Aufwandsentschädigung" (Spritgeld, Arbeitszeit etc)
    Das Finanzamt geht in beiden Fällen von einer entlohnten Tätigkeit aus.
     
  16. Aber mal ehrlich, wer findet dass dann raus ? Wenn ich in den Laden gehe und mit dem geld bezahle das mir ein Kumpel zuvor gegeben hab, oder ich in Vorkasse trete und es später kriege, wer will dann jemals rausfinden das ich das gestellt bekomme?
     
  17. Deswegen soll ja auch das Bargeld abgeschafft werden.....
     
  18. Die Kenntnis der Gesetze ist halt nötig damit man bei Fragen richtig formuliert. Selbst wenn Dein Kumpel Dir das bezahlt und noch als Ausgleich Deine Karre lackiert weil er zufällig Lackierer ist geht es nur darum das es eben bei Fragen Dein Feuerwerk ist und er nur zuschaut.
    Genauso bist Du Dir natürlich immer sicher das Dein Auto abgeschlossen war wenn es geklaut wurde.

    Es geht bei den ganzen Kram nicht darum was man macht sondern was man sagt.
    Dein Kumpel gibt Dir also Geld weil er es Dir noch geschuldet hat und aus lauter Freude darüber richtest Du ein Feuerwerk vor seiner Tür aus.
     
  19. Und weiter ??

    Auch Sachleistungen können steuerpflichtig sein.

    Ich glaube, die Diskussion führt zu nichts. Der Ehrliche wird sich im Rahmen der Gesetze und Bestimmungen bewegen, der "Schlingel" wird immer einen Weg finden, der abseits liegt.
     
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  20. Der 27 ist halt rein für dich privat. Wenn nun aber (hier auch schon gelesen) auf einmal Feuerwerke für das Dorffest oder sonstwas mit dem 27er ausgerichtet werden ist die wahrscheinlichkeit groß, dass der Pyrotechniker, der es sonst immer und natürlich teurer(weil Gewinnerzielungsabsicht) gemacht hat evtl. den Vorgang mal überprüfen lässt.

    Und dann wird das Geheule über die folgen hier wegen dem bösen Staat wieder groß sein.

    Und auch hier kann man mal wieder nicht mit dem zufrieden sein was man hat (nämlich den 27er der klar vorgibt was man darf), nein es muss dann wieder mehr sein.

    Das kommt dann raus, jemand regelt wieder was oder Ämter legen deswegen Steine in den Weg zum 27er ...

    Aber dass dieses Vorgehen durch eine falsche Nutzung vorher getriggert wurde sieht dann wieder keiner.

    Meistens sind wir es selber Schuld wenn etwas verschärft wird, weil einfach die flächendeckende Vernunft fehlt und jeder nur an seinen Vorteil denkt.

    Carsten
     
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  21. Jup! darum freu ich mich an meinem Schein und Zündel nur für mich;) und wie schon geschrieben, wenn ich mehr will, hol ich mir die Profis:)
     
  22. Was hier wieder für ein Quatsch verbreitet wird. Für den §27 muss man nicht im Jahr tätig bleiben. Das steht in §28 Anwendbare Vorschriften. Den Behörden wäre es lieber, wenn die §27er gar keine Feuerwerke anzeigen. Denn das verursacht bei denen nur Unkosten und Aufwand. Für Kat 4 macht das jedoch keinen Sinn. Wer dort den §27er hat, soll auch mal ein paar Feuerwerke machen. Er muss es aber nicht. Dann hat deine Sachbearbeiterin keine Ahnung vom SprengG. Und wer die Fachkunde hat, sollte das eigentlich auch wissen. Das die Fachkunde erlischt, wenn man nicht tätig bleibt, ist auch Unsinn. Nur der §27er / §20er / §7er erlischt. Aber nicht die Fachkunde.

    Und zum letzten mal. Tätig werden mit dem §27er für eine Veranstaltung oder sonst was geht eigentlich nicht. Dafür bräuchte man erstmal eine Versicherung, die das abdeckt. Im Zweifelsfall haftet man privat. Und das mit der Gewinnabsicht etc. wird von der Gewerbeaufsicht sehr ernst genommen. Weil es ist:

    - unfair den Firmen gegenüber (die bezahlen deutlich mehr für Versicherung, Lager etc.)
    - unfair dem Bürger gegenüber (Steuerhinterziehung)
    - Riskant bezüglich der Privathaftung (Wer deckt die Kosten im Schadensfall?)

    Es gibt hier so viele alte Beiträge, bei denen das Thema kaputtdiskutiert wird. Jedes Mal fängt man hier wieder von neuem an, ohne mal die Suchfunktion zu benutzen...

    Tut mir leid, wenn ich ein bisschen zu stark reagiere. Aber mal ehrlich, ist das hier eine gedankliche Müllhalde?
     
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  23. Hi,

    wer möchte mir denn sagen das ich kein Feuerwerk über den 27 abgebrannt habe. z.b. F2+ muss ja an Silvester nicht angezeigt werden.... denke das es unsinn ist.

    Grüße
     
  24. Wenn du einen einen 27er für F4 hast, kannst du natürlich F2 mit größerem Satzgewicht (F2+) zünden. Ich als F3er darfs widerum nicht, ist im Schein extra aufgeführt. Entbindet meines wissens aber nicht von der Anzeigepflicht und alles was über F2 raus geht ist auch an Silvester Anzeigepflichtig. Korrigiert mich wenn ich falsch liege :)

    Ich würde mal sagen Ehrlich wehrt am längsten.
     
  25. Bitte was ist F2+ ??


    Und ich bin da gar nicht deiner Ansicht, dass man Ehrlichkeit auf die Dauer abwehren soll.
     
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