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mangelhaftes Feuerwerk zur Hochzeit
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<p>[QUOTE="Adnan Meschuggi, post: 1028456, member: 976"]Ähm, ja das Material WURDE abgebrannt. </p><p>Ob es einen Vertrag mit zugesicherten Leistungen gibt wissen die hier schreibenden schlicht nicht. Du kannst den Vertrag ja zugänglich machen - besser - Du hättest ihn mit Deinem Beitrag anhängen können. Meine Kritik richtet sich an die Naivität, Leistungen zu erwarten die so nicht umsetzbar sind. Unabhängig von einer möglicherweise miesen Performance des Pyrotechnikers in Deinem Fall.</p><p><br /></p><p>Der Aufwand für das Feuerwerk, die Kosten für das Material sind dem gewerblichen Feuerwerker ja so oder so entstanden. Daher haben diejenigen, die sagen "das Material wurde abgebrannt und ist weg" recht. Ob sie juristisch "recht haben" - wird hier keiner sagen können.</p><p><br /></p><p>Zudem - wir haben Deine Aussage... keine Gegenmeinung des Feuerwerkers. Als einer der Kritiker Deiner "Anklage" habe ich auf die Reife erwachsener Menschen, die halt Lebenserfahrung vorweisen (sollten) verwiesen. </p><p><br /></p><p>Geh zum Anwalt wenn Du wirklich der Überzeugung bist betrogen worden zu sein. Dann erfährst Du ob Du oder die Gegenseite "Recht" (im Sinne des deutschen Gesetzbuches) hattest mit Deinem Eindruck, oder eben nicht.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Adnan Meschuggi, post: 1028456, member: 976"]Ähm, ja das Material WURDE abgebrannt. Ob es einen Vertrag mit zugesicherten Leistungen gibt wissen die hier schreibenden schlicht nicht. Du kannst den Vertrag ja zugänglich machen - besser - Du hättest ihn mit Deinem Beitrag anhängen können. Meine Kritik richtet sich an die Naivität, Leistungen zu erwarten die so nicht umsetzbar sind. Unabhängig von einer möglicherweise miesen Performance des Pyrotechnikers in Deinem Fall. Der Aufwand für das Feuerwerk, die Kosten für das Material sind dem gewerblichen Feuerwerker ja so oder so entstanden. Daher haben diejenigen, die sagen "das Material wurde abgebrannt und ist weg" recht. Ob sie juristisch "recht haben" - wird hier keiner sagen können. Zudem - wir haben Deine Aussage... keine Gegenmeinung des Feuerwerkers. Als einer der Kritiker Deiner "Anklage" habe ich auf die Reife erwachsener Menschen, die halt Lebenserfahrung vorweisen (sollten) verwiesen. Geh zum Anwalt wenn Du wirklich der Überzeugung bist betrogen worden zu sein. Dann erfährst Du ob Du oder die Gegenseite "Recht" (im Sinne des deutschen Gesetzbuches) hattest mit Deinem Eindruck, oder eben nicht.[/QUOTE]
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