Bestimmung Maximale Lagermenge 1.3 G Privat

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Deep, 15. Nov. 2019.

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  1. An Silvester ist auch in Ämtern meist Betriebsurlaub (arbeite selber aktuell im öffentlichen Dienst an einer Universität, wir haben ab Weihnachten zu; wird in Ordnungsämtern ähnlich sein bzw. falls wirklich nicht, haben die wichtigeres zu tun, als an Silvester bei jedem Scheininhaber zu klopfen).
     
  2. @makikatze Selbstverständlich, jeder halbwegs vernünftige mensch weiß ja wohl wie man Pyrotechnik lagert, und das der Karton nicht neben dem Kamin stehen sollte. Aber wenns dann in die Richtung geht wie, Karton A ist ok aber Karton B nicht, weil keine UN Nummer drauf steht. Oder irgend so ein anderer lächerlicher ******, dann hörts echt auf. Wir reden hier von Pyrotechnik, nicht von Dynamit oder Giftgas!
     
  3. Ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht, an dem Kleinschei* kann sich das Amt dann tatsächlich aufhängen. Genauso bin ich mir sicher, dass viele "Großbesteller" hier im Forum spätestens am 31.12. ihre Kleinmengen überschreiten, wenn auch nur ganz kurz. Und im Endeffekt ist aber dann trotzdem die Aufbewahrung besser und sicherer als bei vielen reinen Discounter-Einkäufern. Wie du schon sagst, die stellen sich den Einkaufskorb an Silvester am Ende noch neben den Kamin ;)
     
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  4. *Ironie on*
    Wieso? Wie macht Ihr das denn? Wie bekommt Ihr die nassen Tonschleudern denn sonst in 2-Tagen trocken, so das der Ranzböller zumindest etwas knallt?
    *Ironie Off*
     
  5. #30 ViSa, 17. Nov. 2019
    Zuletzt bearbeitet: 17. Nov. 2019
    Meine Ranzböller wurden im Heizungsraum gelagert.
    Da die so dermaßen ranzig waren habe ich die 3-4 Jahre lang die tatsächlich dort "vergessen".
    Nachdem ich durch das Erscheinen der Funke-Böller wieder meinen Spaß am böllern wiederentdeckte, wollte ich den Müll einfach loswerden und habe den fast noch vollständigen Schinken an einem Abend verballert.
    Zu meinem Erstaunen knallten auch die Ranzböller nach der recht der langen Trocknungszeit recht Druckvoll. Trotzdem wird so ein Müll nicht mehr gekauft.
    1.3G würde ich immer im Stahlkäfig lassen bis zur finalen Verwendung.

    Was ist z.B. wenn man einen oder mehrere (Funke)-Verbund die ja fast ausschließlich 1.3G sind da Funke lt. eigener Aussage keine Käfige verwenden will weil das nur weitere Preistreiber sind. Also wenn man z.B. wegen Mistwetter an Silvester nicht dazu kommt die Dinger zu verballern, was dann? Wäre ja für den heimischen Keller deutlich oversized, oder?
     
  6. Am Ende juckts nicht. Da ich viele Akkus, Modellsprit-Zutaten (Nitromethan/Methanol) und sonstigen Kram im Keller habe war eben wichtig das die Gebäudeversicherung im Brandfall auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt. Heißt auch wenn ich zu viel gelagert habe zahlt die Versicherung alle Schäden. Darauf kommt es am Ende an.
     
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