Signalmunition Munitionserwerbschein

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von Kubi, 17. Oktober 2006.

  1. Hallo,

    Ich hätte mal eine Frage zu dem Munitionserwerbsschein und dem Erwerb von Pyro-Knallpatronen(Vogelschreck).
    Ein Bekannter von mir hat eben diesen Munitionserwerbschein, also er darf also jegliche Art von Munition kaufen, also 9mm Patronen, 8x57, usw. Er ist auserdem Sportschütze im Verein. Mein Freund meint er dürfte damit seines Wissens nach Keine Vogelschrecks kaufen. Stimmt das, also braucht man da einen speziellen Schein dafür oder reicht eben dieser Munitionserwerbschein. Ich denke nämlich der reicht.

    Gruß

    Kubi
     
  2. Da denkst du vollkommen falsch! Mit der Suchfunktion hättest du dazu eine menge Treaths gefunden da diese Themen immer zum Jahreswechsel auftauchen ;)
    Im Munitionserwerbsschein MUSS diese Munition, die man erwerben darf, eingetragen sein. In diesem Fall ausdrücklich PM-II Knallpatronen. Die Voraussetzung dafür ist ein Bedürftniss (wie z.B. eine Waffe Kal. 8x57 als Grund zum Erwerb dieser Munition).
    Ein Bedürftniss zum Erwerb von PM-II Knallpatronen ist z.B. der Besitz eines Weinberges, wo eben Vögel verscheucht werden sollen.
    Wenn dir der Waffenhändler auf einen normalen MES Starenschreck verkauft., die nicht darauf eingetragen sind, macht er sich strafbar. Der Käufer genauso. Der Besitz von PM-II Munition ohne rechtliche Genehmigung (MES) ist KEINE Ordnungswidrigeit, es ist eine Straftat! Wenn dich (oder ihn) die grünen Ordnungshüter erwischen ist er seine MES nebst WBK etc für immer los....nebst einem saftigen Strafgeld...
     
  3. Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein habe ich auch nur Vogelschreck gibt es trotzdem nicht.
    Das Forum ist voll mit fragen Deiner Art. Bitte benutze die Suchfunktion !!
     
  4. Nein, er reicht nicht

    Hallo Kubi,

    Ein Munitionserwerbsschein bezieht sich immer auf die Waffen mit denen legal geschossen werden darf.
    Es muss ein Bedürfnis nachgewiesen werden. Ein Weinberg z.B. wenn dort Schadvögel vertrieben werden sollen oder ? Hm - ? Weiß nich??. :mmh: vielleicht 2 Weinberge.

    Die Großfeuerwerker dürfen die auch kaufen, die stecken dann immer 'n paar hundert auf Schwarzpulver in Alurohre und zünden die dann gleichzeitig

    Wozu brauchst Du denn Vogelschgreck? Wenns wegen der Finger ist, dann tut's ne Axt auch :rolleyes: ;)
     
  5. Das ist interessant... Ich kenne es eigentlich so, daß der Munitionserwerb in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen wird. Hat er den Munitionserwerbsschein zum Einkaufen für den Schützenverein, als Sachverständiger o.ä.?

    Wer per Suchfunktion hierherkommt:

    Pyrotechnische Munition der Klasse PMII fällt unter das Waffengesetz (Ausnahme: Erwerb im Rahmen der Klasse IV). Ohne entsprechende behördliche Erlaubnis sind Einfuhr, Besitz und Verwendung in Deutschland strafbare Handlungen.
     
  6. So wie ich die ursprüngliche Frage verstanden habe hat der Bekannte einen seperaten Munitionserwerbsschein für " MUNITION ALLER ART" .

    Zitat der ursprünglichen Frage :

    - also er darf also jegliche Art von Munition kaufen -

    Das hat nix mit WBK und Mun. Erwerb für eine spezielle Waffe zu tun.

    Das sind Munitionssammler die so einen extra Schein bekommen .

    Meiner Meinung nach umfasst die Erlaubnis MUNITION ALLER ART auch die Pyroknall Patronen 15mm.
     
  7. Einen MES "Munition aller Art" ehalten wie asap schon geschrieben hat nur Sammler und ggf. Sachverständige. Und selbst da wird mittlerweile sehr rigoros eingeschränkt, d.h. das i.d.R. ersteinmal der Sammelbereich eingeschränkt ist, und dann nach und nach erweitert werden kann. Wenn ein Sammler allerdings einen MES hat der für "Munition aller Art" gilt, dann kann er sehr wohl damit auch VS erwerben. Allerdings ist meisst nochmal eine Einschränkung auf "kleinstübliche Verpackungseinheit" gegeben. Will heissen: EINE Schachtel. Schiessen darf er sie dann immer noch nicht.

    Als Sportschütze bekommst Du normalerweise deinen Munitionserwerb in die WBK mit eingetragen.

    Also nix VS.
     
  8. Soll das jetzt bedeuten, der glückliche der einen MES hat kann damit zwar VS Kaufen, er darf sie aber nicht benutzen ?? Also im falle des sammlers.

    Also irgendwie " Da schau mal ich hab VS, hahaha ! " *hehe* "(aber sie "bringen" mir nichts :( )

    So Richtig ??
     
  9. Ja.

    Ist 'Vogelschreck' eigentlich ein geschützter Begriff? Wie wäre es denn mit Umlabelung? Pyropfeifpatrone Vogelschreck. Dann wäre endlich Ruhe ;) :D
     
  10. Spitzen Idee
    Gleich danach könnte man dann z.B die D-Kracher in D-Pfeifer umbenennen und die Kanonschläge in Kanonenpfeifer. :shocked: Das würde die Welt wesentlich vereinfachen.
     
  11. Eigentlich dachte ich daran, Pfeifpatronen umzulabeln und die Schachtel mit dem die Kauflust stark anregenden Begriff 'Vogelschreck' zu versehen.

    ;)
     
  12. Tja die idee hatte wohl schon wer vor dir, die Ratterpatronen von (glaub ich) ABA (oder eben wem anders) haben schon den nebenaufdruck Vogelschreck :)
     
  13. Alles was der Sammler kauft, kauft er zum.... Naaa, rate ma..... Riiiischtiiisch, zum sammeln. Sonst würd er nicht Sammler heissen. Es gibt auch Sammler, die 20 mm FlaKMunition legal im Besitz haben, aber dürfen Sie damit schiessen?? Nein.

    Wenn er die VS verballert, ist das ebenfalls "schiessen ausserhalb genehmigter Schießstätten" sowie "Nicht bestimmungsgemäßes Verwenden" Ergebnis: Bestrafung für o.g. Sachverhalte wie ohne Schein, und hinterher ist er auch ohne Schein, wenn er Pech hat. ;)
     
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