Bestimmung Muss eine Kommune einem §7 öffentlichen Raum zur Verfügung stellen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 10. Sep. 2013.

  1. Hallo,

    sollte folgende Fragestellung bereits in der Vergangenheit erörtert worden sein, seht mir eine erneute Eröffnung dieser Frage nach. Ich persönlich bin von diesem Sachverhalt nicht betroffen mich interessiert aber der rechtliche Hintergrund.

    Was passiert wenn ein gewerblicher Pyrotechniker (Elrtaubnisinhaber nach §7 SprenG) einen Auftrag für ein Großfeuerwerk erhält, der Auftraggeber aber keine geeignete Fläche zur Verfügung stellen kann und ebenso die Möglichkeit ausscheidet eine Privatfläche von einem Dritten zu nutzen.

    Ist in einem solchen Fall die Kommune dazu verpflichtet, sofern vorhanden, eine geeignete Fläche, welche als Abbrennplatz dienen soll, zur Verfügung zu stellen bzw. dort eine Nutzung zu erlauben ?

    Ich persönlich vermute mal, dass dem nicht so ist.

    Vielen Dank
     
  2. verpflichtet ? - nein, sie "kann" zustimmen................
     
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  3. Warum sollte sie denn? Wenn ich eine neue Galvanik eröffnen möchte und kein Gelände finde wo das möglich und erlaubt ist muss mir die Gemeinde auch keines zu verfügstellen.. :)
     
  4. Bevor ich einen Auftrag erhalte, habe ich ein Angebot gemacht. Bevor ich ein Angebot gemacht habe, habe ich die Abbrennfläche (inkl. Sicherheitsradius) sichergestellt, insofern tritt dieser Fall bei mir nicht auf:).

    Aber die Flächen der Stadt gehören der Allgemeinheit, die Stadt entscheidet über deren Nutzung und wenn die das nicht wollen, dann hast Du Pech. Ist also im Prinzip genauso, ob der benötigte Platz einer Privatperson gehört, die aber das nicht will.

    Die Stadt wird etwas flexibler, wenn das Feuerwerk einem öffentlichen Interesse dient, etwa Kirmes oder so.

    Daher hast auch keinen Anspruch auf der Fläche, wo das Kirmes Feuerwerk immer stattfindet auch ein Feuerwerk für z.B . eine private Feier zu machen.


    Carsten
     
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  5. Och da ist eigentlich ALLES drinn... Von "Ja, gerne" über "ungern, aber mach", "ein paar Hunderter für die klamme Stadtkasse" bis zum kategorischn "Nein"
    Im Gegensatz zum privaten Grundbesitzer muß sich aber die öffentliche Hand an den Grundsatz der Gleichbehandlung halten. Der Privatman kann sagen "Jeder - aber nicht für diesen Armleuchter"
    Die Kommune kann bestenfalls sagen "Nur für öffentliches Interesse"
    meint Raini
     
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  6. Ich danke euch für die fachkundigen Antworten !

    Vielen Dank
     
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