Bestimmung Muss P1 Feuerwerk bei der Stadt/Gemeinde angemeldet werden?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Pyrosreamer, 2. Januar 2019.

Schlagworte:
  1. Moin Pyros!

    Da ich von jedem etwas anderes höre und lese,möchte ich euch fragen ob P1 Feuerwerk bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde angemeldet werden muss oder nicht. Ich habe bereits bei der Stadt angefragt,aber sie können mir angeblich nicht weiterhelfen.

    Was sagt Ihr dazu?

    Lg Pyroscream
     
  2. Hiho :) hier auf die Schnelle:

    §23 1. SprengV
    (3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
     
    Deleted member 23426 und Pyrosreamer gefällt das.
  3. Okay,vielen Dank!
     
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