Sonstiges Nicht alle 27er brennen ihr Feuerwerk einfach so ab

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Dexter, 20. November 2018.

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  1. TIE Fighter hat absolut ins Schwarze getroffen... Das Verhalten deiner zuständigen Behörde ist einfach unter aller Sau. Solange du 2 Wochen vor Abbrandtermin deine Anzeige einreichst (per Mail ...) kann dir keiner was weil du deiner Anzeigepflicht nachgekommen bist. Und genauso würde ich es machen, ohne muh und mäh, auch nicht extra nachfragen ob die denn noch was brauchen ...

    Du zeigst dein Feuerwerk fristgerecht an und schießt es einfach!
     
  2. Naja wenn das alles so einfach wäre wie bei TE.
    Ich wollte auf einem Sportplatz zünden. Dort gab gibt es bei dem einen 2 Fußballfelder und beim anderen 5. Beide male wollte ich auf den Trainingsplatz bzw. Sandplatz zünden.

    Beide male kam eine Absage vom Verein, es wäre nicht möglich, weil es Ihnen angeblich die Stadt verboten hat. Ich also dann genauer nachgehakt, dass ich mich eh an die Stadt wenden muss usw. Auf einmal kam raus, dass der eine Verein Angst um sein Rasen hat und der andere mit den 5 Fußballplätzen angeblich kein Platz.
    Ein bekannter hat im Stadtpark und in der nähe einer Bahnanlage bei der Stadt angezeigt und die Freigabe bekommen. Mir was das aber alles zu Eng und deshalb wollte ich auf ein Fußballplatz ausweichen.

    Naja konsequenz ist, dass ist mein erstes und letztes Silvester in einer Großstadt. Außerdem wurde ich in meiner Meinung bestätigt, dass Fußballer nur pussys und weicheier sind.
     
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  3. Na ja so gesehen brenne ich mein FW auf einem Feld an. Das Dorf ist 800 Meter entfernt. Rings herum gibt es keine Hotspots.
     
  4. Warum redet der Herr von einer Ausnahmebewilligung. Du zeigt es an dann sollte er es auch korrekt begründen. Bei mir wollte sich auch die Gemeinde einmischen. Bis ich ihn auf den Zahn fühlte. Dann kam promt eine Entschuldigung. Versuchs mal über das GAA die werden es besser wissen.
     
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  5. Na ja der Rasen ist eben heilige, darum suche ich immer Acker und Co. Da haben die Behörden kaum Schmerzen.
     
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  6. Bei mir trudelte damals eine AG nach Paragraph 24 Abs.1 SprengV ein. Da dachte ich oh 1 April, mein Hinweis das FW wurde beim GAA nach Paragraph 23 angezeigt somit ist dies hinfällig. Darauf rief die Gemeinde dort an, und schwups war alles korrekt.
     
  7. Da merkt man doch mal, das sich die hohen Tiere für sowas nicht interessieren. In unserer Kreisstadt wird unter dem Jahr auch kein f2 Feuerwerk erlaubt, wie mir der zuständige Mitarbeiter von der Behörde sagte. Als ich gestern anlässlich des Sankt Barbara Tags geböllert hab, gab's auch vorher viel Gegenwehr seitens unserer Bürgermeisterin. Den Unterschied von anmelden und anzeigen kannte sie ebenfalls nicht
     
  8. #33 Feuer_und_Flamme!, 5. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2018
    Wenn gutes Zureden nicht hilft, dann einfach die
    Einverständnis eines Grundstückeigentümers
    einholen, die Anzeige ins Amt faxen (!) und gut ist....
    Wenn keine Antwort kommt, dann ist alles weitere nicht euer Problem & ihr schießt einfach euer Feuerwerk!

    Edit:
    Ich habe das Problem glücklicherweise nicht....
    Am Sonntag angezeigt, heute die Bestätigung erhalten, obwohl öffentlicher Grund, mitunter reichlich F4 und zudem realistische Sicherheitsabstände:

    [​IMG]
     
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  9. Ja leider ist es bei uns nicht so :(
    Der Vergleich mit der Bewilligung des F2 Feuerwerks unter dem Jahr war nur als Vergleich gedacht bzw. ihm nochmal das ins Gedächnis zu rufen was er da gerade Stur behauptet.
    Wie ihr sagt muss ich das F3 nur Anzeigen, trotzdem wäre eine Antwort wie bei Feuer_und_Flamme schön.

    Aber sowas wie bei uns gibt einem dann doch zu denken ob man es so dabei belässt, oder doch nochmal zum GAA gehet. Weil man könnte die Aussage auch so auffassen "Brenns ruhig ab, wirst schon sehen was davon hast, vorallem wenn man glaubt zu meinen man hat recht".
    Unabhängig davon wer jetzt recht hat oder nicht....

    Angezeigt ist es ja jetzt via Mail Prinzipiell, natürlich könnte ich nochmal eine Mail oder Brief nachschieben mit den Dokumenten aber ich denke dann kanns auch gut sein das dem guten Beamten der Kragen platzt und er an Silvester wirklich jemand vorbei schickt, dabei geht's dann auch einfach nur schon darum das einem die Laune/Feier kaputt gemacht wird.
     
  10. Gemeinden haben meist keinen Plan. Wende dich an das GAA mit dem selben Prozess. Aber per Einschreiben das ganze. Per Email bekommst das erhoffte kaum.
     
  11. Die Aussage zuvor von TIE_Fighter habe ich ja mein gefordertes Soll erfüllt und eine Anzeige erstellt.

    @Dexter, wie siehst du das ? Muss ich den Weg mit dem GAA um abgesichert zu sein?
     
  12. Na ja einfach sagen ich habe es angezeigt und fertig, puh, wenn blöde kommt, heißt es wir haben keine Genehmigung erteilt. Ob sie dir dann dein Schein lochen oder es nur eine Ordnungsniedrigkeit wird keine Ahnung. Ich würde es mit dem GAA so schnell wie möglich klären, deine Behörde pocht ja auf eine AG obwohl eine Anzeige, was ganz anderes ist.
     
  13. Bei mir sind die echt Überpenibel. Da gibt es auf die Anzeige einen dreiseitigen Brief mit allem Zip und Zap.
     
  14. Dann werde ich morgen nochmal herum telefonieren und sehen was ich erreiche.
    @Dexter, meine Behörde will ehergesagt garnichts damit zutun haben oder wissen, so kommts mir vor. Deswegen wird Pauschal sowas nicht zugelassen/„genehmigt“. Die kennen so wie ich es sehe nicht mal das Anzeigen, allein schon das F3 nur für gewerbliche Pyrotechniker mit Schein nach Paragraph 7 sei sagt alles.
     
  15. Schön ist es nicht aber wenigstens sind sie nicht geldgeil und verlangen dafür etwas.
     
  16. Also soweit ich weiß ist ist F3 nur Anzeige und nicht Erlaubnispflichtig.
    Ob nun an Silvester oder sonst irgend einem Tag ist egal.
    Erlauben muss es wenn der Grundstückseingentümer.

    Vergiss e-mail ... besser ist Fax, man mag es kaum glauben aber die Sendebestätigung eines Fax ist relativ Rechtssicher und gilt als zugestellt wenn die Sendebestätigung vorliegt. Bei e-mail ist das nicht der Fall.

    Was die Behörde bzw. deren Chef angeht ... lese ich aus deinem Text nur folgendes: Der Typ höchstpersönlich hasst FWK und versteckt sich hinter seinen halbseidenen Aussagen, vermutlich wohlwissend das er eh keine Rechtliche Handhabe hat dir das zu zu untersagen. Wie denn auch ? Es ist wie gesagt nur Anzeige und nicht Erlaubnispflichtig. Seine Aussage "dann machen sie's doch" zeigt doch sehr über deutlich das er nix machen kann und damit lediglich versucht dich auf diesem Wege zu verunsichern.
     
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  17. Mir fehlt im bisherigen Thread die konkrete Angabe, in welchem Bundesland du dein Feuerwerk abbrennen willst und welche Behörde somit für die Entgegennahme der Anzeige zuständig ist. Wenn das GAA bei dir nicht zuständig sein sollte, dann wird man dir dort wahrscheinlich auch nicht helfen können, weil die sich nicht in Angelegenheiten einmischen werden, die sie laut Geschäftsverteilungsplan nichts angehen.
     
  18. Bundesland ist Baden Württemberg.
    Die Anzeige wurde beim Städtischen Ordnungsamt gestellt über welche ich auch den 27er beantragt und bekommen habe. Die haben aber damals zum 27er in der Diskussion auch die Anfrage beim GAA erwähnt.

    Über jegliche tipps bin ich dankbar :)
     
  19. Hallo zusammen,

    also laut dem Serviceportal ist Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Abbrennortes zuständig.
    Dann nochmal grundlegend. Du holst dir keine Erlaubnis ein, denn die hast du schon. Steht auch auf deinem Schein. Du zeigst nur an, sagst quasi Bescheid. Eigentlich ist eine Rückantwort nur notwendig wenn es besondere Versagensgründe gibt, oder du etwas falsch ausgefüllt hast. Die einzige Genehmigung die du brauchst, ist die vom Grundstückseigentümer. Falls das auch die Gemeinde ist, schließt sich natürlich der Kreis, denn diese können Sie dir versagen. Wenn es denn Versagensgründe geben sollte, sofern du als verantwortliche Person alles eingehalten hast gibt es keine, dann müssen diese benannt werden. Und zwar mit der jeweiligen rechtlichen Begründung.
    Viele Grüße
    Torsten
     
  20. @calabi78, danke.

    So habe ich das in der ersten Email auch geschrieben, inkl. Vermerkt zur Anzeige nicht Genehmigung.
    Als Antwort kam nur nein mit dem Bezug F3 nur für Pyrotechniker etc.

    Das Grundstück ist in Privatbesitz, erlaubnis wurde erteilt, da können Sie nichts versagen.

    Ich befürchte wenn ich jetzt nochmal dort vorstellig werde und sage ich muss es Anzeigen brauche aber keine AG dann kommt wieder der Satz „Ja dann machen Sie doch wenn Sie meinen“ in einem mehr als arroganten ton und werde weggeschickt. Ich glaube ich brauch da eine andere Anlaufstelle :(
     
  21. Also jetzt mal in Erst.
    Du hast deine "Anzeige" ordnungsgemäß gemacht (hoffe ich jetzt mal) und an die richtige Stelle geschickt (hoffe ich jetzt mal auch). Warum um Himmelswillen brauchst du jetzt noch eine andere Anlaufstelle, die es wenn du vorher alles richtig gemacht hast ja gar nicht gibt.
    Wenn du dir nicht sicher bist ob es die richtige Anlaufstelle war, schau doch einfach in den Link von @calabi78 gib dort deine PLZ ein und schon hast du die entsprechende Anlauftstelle.
    Der §7er ist für den gewerblichen Bereich. Bist du gewerblich? Nein. Für den nicht gewerblichen Bereich gibt es den §27er. Steht auch in dem Link (bei Voraussetzungen). Wenn dieser arrogante Herr vom Amt deine richtige Anlaufstelle ist, du deine Anzeige ordnungsgemäß Abgegeben hast, die Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegt und du eine Haftpflichtversicherung für das Abbrennen von PTG der Kat F3 vorweisen kannst hör doch einfach auf ihn und "mach einfach wenn du meinst". Entweder hat dieser Herr so gar keine Ahnung von dem was er so von sich gibt oder, was wahrscheilicher ist, er hat Ahnung und versucht dich durch seine Art dich von deinem Vorhaben abzubringen. Und offensichtlich hat er Erfolg damit.
    Deine Aufgabe ist jetzt einfach nochmal abzuchecken ob deine Anzeige die richtige Form hat und ob du die richtige Stelle informiert hast. Fertig. Aus die Maus. Und wenn die keinen Gebühr von dir wollen, um so besser.
    Wenn du das Anzeigeformular als Excel haben möchtest um die Felder am Computer ausfüllen zu können, schick mir deine email per PN :)
     

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  22. Die Beiträge von @calabi78 und @TIE Fighter sind absolut korrekt. Ich rate Dir, die Anzeige an die Stadt in Kopie beim Abbrennen mitzuführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle mit deiner 27er Erlaubnis vorzulegen. Wenn alle gesetzlichen Auflage von deiner Seite erfüllt sind / werden und dir kein Negativbescheid zugestellt wurde, dann schiess dein Fw. Es gibt dann keine rechtliche Grundlage, es nicht zu tun.
     
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  23. Hi, bei mir ist das ganz Einfach. Ich reiche meine Anzeige zu Sylvester ein und gut ist es.
    Muss aber auch sagen das der Mitarbeiter bei der Behörde sehr fit ist . Er erzählte mir bei Abholen meines Scheins das er auch viel
    Draußen ist und Kontrolliert. Das wird wohl der Unterschied zu vielen Sesselfurzern sein.
     
  24. Ich hatte auch mal so ein Erlebnis:

    F3 Feuerwerk angezeigt, wurde wegen Waldbrandstufe untersagt. (Kann man jetzt drüber diskutieren, ich habe es erstmal hingenommen.)

    Einen Monat später habe ich das gleiche Feuerwerk für den Ersatztermin angezeigt. Bei der ersten Anzeige war es eine Dame, die nur Vertretung war. Diese hätte mir die Anzeige bestätigt, wenn die WBS nicht gewesen wäre.
    Beim zweiten Mal war es dann wieder der eigentliche Sachbearbeiter.

    Als ich nichts gehört habe, rief ich den Typ an. Er meinte dann, dass ich ja kein Pyrotechniker sei und die Stadt keine privaten Feuerwerke genehmigt.
    Habe dann auch angefangen ihn aufzuklären, dass ich das Feuerwerk nur Anzeige. Er beziehe sich auf eine Ausnahmegenehmigung, ich aber auf die Anzeige. Habe dann versucht ihm zu erklären, dass das ein unterschied ist.
    Wollte er alles nicht hören. Ich habe dann einen Gang höher geschaltet, weil ich mir durch so eine Inkompetenz nicht abschrecken lasse.
    Das beste war ja noch, dass er mich noch dazu anstiften wollte, es einfach zu zünden.
    "Naja, wir können ja nicht wissen, wer da Feuerwerk macht".

    Ich erklärte ihm in einem zweiten Telefonat, dass ich Ordnungsgemäß anzeige und eine Eingangsbestätigung haben möchte. Darauf hin sagte er mir doch tatsächlich, "Ja dann zeigen sie eben an, ich werde es einfach Untersagen."

    End vom Lied, ich bin direkt an den Bürgermeister (Anlass des Feuerwerks war ein Vereinsjubiläum) und am nächsten Tag war die Bestätigung der Anzeige da.....

    Da versuchen die Leute alles richtig zu machen, beantragen den blöden Schein, bekommen da schon zig Steine in den weg gelegt, zeigen Ordnungsgemäß an und bekommen trotzdem solchen Gegenwind. Ist einfach zum kotzen.....
    Und da wundern wir uns, warum so viele sich das Zeug aus Polen direkt holen und zünden, ohne alles....
     
  25. Glaube, dass meine Frage hier am besten reinpasst:

    Vor 2 1/2 Jahren wurde mir problemlos eine AG für ein Feuerwerk genehmigt (habe keinen 27er). Mittlerweile gab es auf dem zuständigen Rathaus aber eine gewisse Fluktuation bei den Mitarbeitern. Für 2020 plane ich erneut ein Feuerwerk mit AG.
    Sollte mir diese versagt werden, kann doch jemand mit 27er das Feuerwerk anzeigen, oder?
    Gezündet würde das Feuerwerk dann logischerweise auch durch den Scheininhaber.
     
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