News Niederlande verbieten Feuerwerksverkauf wegen Corona!

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von telliptic, 13. Nov. 2020.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #326 Feuer-Engel, 20. Nov. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 20. Nov. 2020
    Das beantwortet leider die Frage nicht! Wo steht das denn, das interessiert mich ja wirklich.
    Falls das mit dem Wohnbereich gemeint ist, da zählt das Grundstück dazu. Ich hab auch keine
    Definition eines privaten Wohnbereichs finden können. Gartenlauben, Partyhütten und Garagen ...
    da fehlt ebenfalls das exakte Kriterium, jedenfalls was die Sachen in unserem Nachbarland so
    hergeben. Hier kann ich diesbezüglich überhaupt nichts finden.

    Also wenn es Einschränkungen auf dem umfriedeten Besitztum hinlänglich meiner eigenen
    Bewegungsfreiheit gibt, also das muss man wirklich mal zeigen. Das glaube ich nicht!

    Vielleicht mal ein kleines Beispiel, das eher meine Annahme und auch meinen Kenntnisstand
    stützt. Der Inhalt ist eigentlich Banane, aber die Begrifflichkeit kommt hier mal vor. Es geht nur
    darum, wobei das hier meiner Auffassung sogar noch für einen privaten Acker gelten könnte.

    OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Aktenzeichen: OVG 11 B 13.08

    [...] Es muss für den Erholungssuchenden als Normadressaten ohne weiteres erkennbar sein,
    dass er sich in der freien Landschaft befindet und dass die betretenen Flächen nicht dem
    privaten Wohnbereich oder einem anderen vom Betretungsrecht nach § 44 Abs. 1 BbgNatSchG
    ausgenommenen Bereich zugehören. [...]

    Mag sein, dass ich daneben liege, aber das Gegenteil kann ich ebenfalls nirgends finden.

    Ich antworte mal hier, um nicht noch mehr Posts aufzumachen ...

    @KPutt : Stimmt, steht drin, wird aber auch gleich wieder ausgehebelt bzw. präzisiert - einfach mal weiter lesen. Der priv. Wohnbereich dürfte eine Verallgemeinerung für Zimmer, Raum, Appartement, Haus incl dem dazugehörigen Grundstück, im Privatbesitz befindliches Schloss oder was auch immer als Wohnraum meiner Person dient sein. Die Einschränkung im priv. Bereich dürfte sich z.B. auf ein Mietshaus auf einem Gemeinschaftsgrundstück beziehen oder auf ein "Schrebergarten", der mir gehört. Das ist auch was ganz anderes. Aber mein Grundstück mit Haus, das gehört zusammen! Da schränkt mich keiner ein. Evt. bei einer Isolation könnte das der Fall werden, aber da sind von außen auch Folien vor dem Fenster!

    Dein Beispiel ist übrigens super gewählt und veranschaulicht das ganz gut. Spätestens hier wird es auch klar ersichtlich.

    @Elroh : Stimmt, allerdings wären wir dann auch bei der Isolation ...


    Ist eigentlich ähnlich wie die Begriffe technischer Zweck und Schallerzeuger.
     
  2. In §28a steht tatsächlich "Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum" - zumindest in dem Entwurf.
    Das fällt aber wohl eher in die Kategorie "dämlich formuliert", als in die Kategorie "Ihr müsst in die Küche kacken, wenn wir Betretungsverbote für eure Badezimmer aussprechen".
     
    Feuer-Engel gefällt das.
  3. Das diese Mittel angewendet werden schätze ich mal/hoffe ich, steht doch sehr im Hintergrund. Man weiß es letztlich nie aber ich gehe davon aus das MAXIMAL ein richtiger Lockdown kommt wo nur Lebensmittel eingekauft werden können. Ein Einsperren in den eigenen vier Wänden halte ich für unwahrscheinlich.
     
    Pumuckel Pyros, Matze85 und Feuer-Engel gefällt das.
  4. Danke für Deinen Kommentar! Finde ich prima! Grenzüberschreitende Solidarität mit Euch in NL! Wir werden ein Zeichen für Euch setzen. Feuern aus allen Rohren
     
  5. [QUOTE = "Knalltrauma, post: 1163055, lid: 41039"] Bedankt voor je reactie! Ik vind het geweldig! Grensoverschrijdende solidariteit met jou in NL! We zullen een voorbeeld voor je zijn. Vuur uit elk vat [/ QUOTE]

    Erg bedankt.

    Gelukkig liggen er voor de komende oudejaarsavond nog wat rond. maar ik zal zeker proberen om een mooie kofferbak uit Duitsland te halen.
     
  6. News - Niederlande verbieten Feuerwerksverkauf wegen Corona!
     
  7. Immer noch keine Antwort! Einfach weiter lesen, das wird spezifiziert.
    Ich weiß, dass viele im Absatz 1 den Punkt 3 nehmen. Der wird sogar noch
    verschärft, allerdings unter Angabe der "Grenze" des priv. Wohnbereichs.
    Auf deinem Grundstück+Haus kann dich diesbezüglich niemand einschränken
    und will das laut dem Gesetz auch niemand. Das ist der priv. Wohnbereich!
    Mit diesem Ausdruck war ich mir unsicher, das ist alles. Ich finde keine Definition!
    Einzig hier könnten sich noch Eingrenzungen ergeben, was ich allerdings nicht
    glauben kann. Denn dann könnte man jemanden im Sinne des Gesetzes aus
    seinem Bad verbannen und das dürfte wohl unmöglich sein.

    Mir ist es eigentlich egal, aber das zeigt deutlich, dass viele diese Texte gar nicht
    interpretieren können. Bisher hab ich immer richtig gelegen, wäre auch komisch,
    wenn nicht. Aber es zeigt eben deutlich, wie einfach es dann auch ist.
    Das man nichts machen kann, da muss man schon an vielen Stellen ansetzen, es
    gibt zu viele Möglichkeiten. Aber da mag jeder seinen Weg gehen, seine Sicht haben.

    Vielleicht ist ja jemand firm und kann besagten Ausdruck spezifizieren. Mittlerweile
    stützen die Ausdrücke in den Urteilen auch meine Kenntnis. Als Grundstücksbesitzer
    sollte ich meine Rechte kennen. Ich weiß nicht, warum ich mir da vorhin unsicher war.

    Ich bin mir mittlerweile wieder 100% sicher, dass ich da richtig liege. Ich denke, dass die
    Begrifflichkeit "privater Wohnbereich" genauso wenig definiert ist wie "technischer Zweck".
    Aber das kann jeder für sich sehen wie er will.

    Ich will hier auch nix schön reden oder was auch immer. Ich lese nur den Text und setze ihn
    um. Und das ist gar nicht mal so wild, hebelt im begründeten Fall zwar Einiges aus, aber eben
    auch nicht alles. Ich denke, dass sich hier gerade viele in Bezug aufs Hobby "angegriffen"
    fühlen. Nachvollziehbar, aber das alles zielt ja auf einen Schutz ab. Und da geh ich auch mit.
    Ich muss selbst zugeben, dass ich mich da am ersten Tag direkt in meinem Tun und Handeln
    zumindest in einigen Bereichen angegriffen gefühlt habe. Irgendwo hab ich mein Misfallen
    auch geäußert. Aber insgesamt wurden die Maßnahmen nur rechtlich verankert und somit
    stehen diese nicht mehr auf so wackeligen Füssen.

    Wie es z.B. in den Niederlanden aussieht, das weiß ich nicht. Da kann das wieder ganz anders
    sein. Unsicher bin ich mir, ob in solchen Belangen z.B. in Österreich Haus und Grundstück als
    eins gesehen werden. Aber auch dort ist die Begrifflichkeit nicht definiert!

    Egal wie, der Jahreswechsel kommt und es wird auch irgendeine legale Möglichkeit geben.
    Für's Nachbarland natürlich sehr übel, vielleicht findet dort ja noch wer ne Möglichkeit.
     
    Anaconda gefällt das.
  8. DieEngel, Fireseege, Audi_A6 und 3 anderen gefällt das.
  9. Ein Bekannter von mir hat gestern eine Mail von einem holländischen Kollegen bekommen. Dieser schreibt, dass von den Bürgermeistern der Orte in den Grenzgebieten zu Holland, angeregt wird, den Einkauf und die Einfuhr, sowie den Besitz von Feuerwerk unter Strafe zu stellen. Ebenso sollen die Grenzkontrollen von Belgien und Deutschland verstärkt werden.
    Als Quelle wurde genannt die AD (Algemeen Dagblad NL). Weiss einer von Euch Näheres dazu?
     
    reyzix gefällt das.
  10. Davon ist auszugehen. Wird auch hier berichtet: Euregio: Feuerwerksverbot in den Niederlanden könnte Folgen für deutsche Grenzstädte haben
     
    reyzix gefällt das.
  11. In solchen Situationen wird einem aber mal wieder bewusst, wer einen eigentlich Regiert......

    Da läufts mir eiskalt den Rücken runter:eek:
     
  12. [QUOTE = "Dobi, post: 1164250, lid: 2914"] Een vriend van mij kreeg gisteren een e-mail van een Nederlandse collega. Hierin staat dat de burgemeesters van de plaatsen in de grensgebieden met Nederland suggereren om de aankoop en import, evenals het bezit van vuurwerk, strafbaar te stellen. De grenscontroles in België en Duitsland moeten ook worden versterkt.
    Als bron werd het AD (Algemeen Dagblad NL) genoemd. Weet iemand van jullie hier meer over? [/ QUOTE]


    Die Bürgermeister arbeiten in der Tat daran, dass ab dem 15. Dezember auch der Besitz von Feuerwerkskörpern außer Kat. 1 verboten ist.
    Dies bedeutet, dass jeder Niederländer, der die Grenze mit Feuerwerkskörpern aus Deutschland überquert, festgenommen und abgegeben werden kann, möglicherweise mit einer Geldstrafe.
    es kann auch bedeuten, dass sie daran arbeiten, die Grenzkontrollen zu verschärfen.
     
    Dobi gefällt das.
  13. Dann müssen die deutschen Kumpels eben die Tüten tragen, die dürfen das ja.
     
  14. Das bezweifle ich aber stark oder darf ein Niederländer auch Cannabis mit nach Deutschland nehmen weil es dort geduldet wird?
     
  15. Ich habe in NL gelebt und bereits mehrmals Silvester gefeiert. Sie haben meine kindheitliche Liebe zu Vuurwerk wieder aufleben lassen als ich Ihre Begeisterung miterleben durfte bei den Vorverkäufen und vorschießen auf den Straßen.. Verdammt, mit der Situation jetzt und allgemein in NL, könnte man wirklich meinen das es das gewesen ist aber ich kenne da noch ein paar, die lassen sich sicher nicht unterkriegen und wie sagt man so schön in Holland: "Wenn das Wasser über die Polder läuft, rücken die Leute in den Booten näher zusammen.."

    So long, i always will miss you Holland (die du mal warst..) :friendsdrink:
     
  16. Wollte ich grade sagen...................die Niederländer sind doch dafür bekannt, das die es Silvester gerne richtig krachen lassen:):):)

    Was die Regierung von denen sich wohl dabei gedacht hat.......eine ganz ganz miese Nummer ist das..........:mad::mad::mad:

    Ihr habt auf jeden Fall meine aufrichtigste Anteilnahme und das ist 100% keine Heuchlerei!!!

    Das meine ich volkommen ernst........

    Am besten kommt ihr alle zu uns nach Deutschland, damit ihr den Tag der Tage auch genießen könnt!!!
     
  17. Wo die Niederländer doch eine so große Begeisterung für Feuerwerk haben.........da wird teilweise das ganze Jahr für gespart......

    War schon paar mal Silvester in NL und muss sagen, das macht echt richtig Laune mit denen zu Böllern.

    Allgemein kann ich Niederländer sehr gut leiden, fühle mich da immer sehr wohl...

    Aber das die Regierung von denen jetzt so etwas beschlossen hat.........mir fehlen die Worte!!!

    Ganz ganz Miese Nummer!!!

    Uneingeschränkte Solidarität für Oranje, selbstverständlich auch von mir!!!
     
    mfxmfx gefällt das.
  18. Er ist doch ein gutes Beispiel mit seinen Kugelbomben und ihr liked auch noch fleißig den Einsatz illegaler Feuerwerkskörper.
    Braucht man sich halt nicht wundern wenn Schluss ist.
     
    DirtyHenri, Maro, Emerson und 7 anderen gefällt das.
  19. Das waren ja auch keine F2- oder F3-Cakes meiner Meinung nach... Also keine Ahnung ob - aber möglicherweise liegt ja eine Befähigung für F4 vor... Nur halt eben nicht angezeigt in diesem Fall, weil´s ja sonst keinn 'Protest' wäre... o_O

    Wenn nicht - liken kann ich es doch trotzdem wenn mir gefällt was ich sehe... ;)
     
    xPyro gefällt das.
  20. Kannst machen was du willst, steht auch nicht anders da.
    Nur macht halt keine dicken Backen wenn die normalen zündler unter den wenigen zündlern mit illegalem Zeug leiden bzw. ein generelles Verbot kommt.
     
    böllerfan und TOMQX gefällt das.
  21. Hast ja im Grunde genommen auch Recht... :p
     
    xPyro gefällt das.
  22. Der ganze Protest ist einfach nur Mist meiner Meinung nach.
    Das wirft ein unglaublich negatives Bild zu der Allgemeinbevölkerung und sorgt dafür das dies sogar als Grundlage dafür genommen werden könnte nächstes Jahr ein Komplettverbot anzuordnen. Auch wenn ich es verstehen kann warum Protestiert wird, meiner Meinung nach sollte man damit aber schleunigst aufhören und bis nächstes Jahr warten, auch wenn es ******e klingt. Dann kann man immernoch genug Protestieren.
     
  23. #350 xPyro, 5. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dez. 2020
    Das Ding ist und wird ein Eigentor. Geht nun schon Wochen so und juckt die Politik kein Stück. Verbot ist trotzdem noch aktuell, vielleicht verbietet man für nächstes Jahr noch gleich mit weil so viel illegal geballter wird. Ist ja nicht mal Protest am Silvestertag sondern wöchentliche Belästigung der allgemeinen Bevölkerung.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden