Museum Nostalgie -Feuerwerk woher?

Dieses Thema im Forum "Museum, Firmen, Historie" wurde erstellt von Fler41, 6. Dez. 2006.

  1. Hallo, ich bin ein bisschen ratlos!!!
    Ich kenne ausser die Vitrine keine Seite oder Shop wo ich DDr feuerwerk bzw.Feuerwerk ab den 90ern erwerben kann.Kann mir da bitte jemand helfen!!:D
     
  2. Brunner hat doch auch ne Raritäten-Ecke oder? Kannst ja da mal vorbeischauen.

    cya Tobi
     
  3. Danke schonmal im vorraus!:D
     
  4. Genau in Sachen Nostalgie kann man nur preiswertes-feuerwerk.de empfehlen. Und dabei macht der Shop seinem Namen auch noch alle Ehre. Weiß zufällig jemand, bis wann man dort für dieses Jahr bestellen kann?
     
  5. DDR-Feuerwerk wirst du nirgend von einem Händler erwerben können...ganz einfach weil der Verkauf nicht erlaubt ist da keine Zulassung in der BRD...
    Mal ganz davon abgesehen das der Besitz und die Weitergabe im privaten Bereich eine absolute Grauzone ist! Es gibt Leute die sind sogar der Meinung das der besitz eines Pyrokreisels aus der DDR (und allen anderen, was es so gab..) genau so oder sogar noch härter bestraft werden kann wie der Besitz von Kl.IV.
    Ich schreib das nur damit du weißt warum es das nirgends mehr offiziell gibt.
     
  6. Ich danke dir vielmals ,das erklärt sehr viel!Ich hatte keine Ahnung.Vielen Dank fürdie Info!:)
     
  7. @Fler41

    Schau mal im Auktionshaus Ebay des öfteren nach.Man findet dort gute Sammlerstücke aus DDR Zeiten, natürlich ohne Pulver und Funktion,da dies nicht erlaubt ist :)Versuch mal dein Glück mit dem Stichwort Silberhütte.

    mfg
     
  8. Wie? Muss ich, wenn ich noch einen Pyrokreisel von damals besitze, jetzt das SEK rufen, damit die mit ihrem Sprengkomanndo den entschärfen kommen?

    Okay, dass es keine richtigen Händler dafür gibt seh ich ja ein. Aber von Sammler zu Sammler? Da müsste man die Reichsmarkmünzen ja auch verbieten (Verbreitung von rechtem Propaganda Material).
     
  9. Hallo PXLink,

    Übertreibung macht es bekanntlich anschaulich.

    Fakt ist aber das das Vertreiben, anderen überlassen und die Verwendung von DDR-Pyrotechnik ohne gültige BAM-Nummer verboten ist.

    Was das für den Besitz bedeutet mag ich nicht beurteilen.

    Der professionelle Handel und auch das Überlassen durch andere Sammler ist zunächst nicht erlaubt.

    Ich VERMUTE, dass man DDR-Pyrotechnik (Gruppe 3) derzeit wohl mit Klasse IV ohne QS gleichstellen könnte.

    Gruß
    *Stardust*
     
    unkrautEx gefällt das.
  10. Ich bin mir da nicht so sicher - schlieslich gibt es einen Einigungsvertrag, ich kann ja mit einem Trabbi fahren, der DDR-Führerschein ist weiterhin gültig, selbst Waffen der DDR dürfen ( mit WBK ) besessen werden. Fazit: Was in der DDR legal war ist auch in der Bundesrepublik legal ??!! Auch ist zum Beispiel ein Luftgewehr ohne F-Zeichen welches vor 1970 glaub ich gebaut wurde trotzdem ab 18 Jahre erlaubt.
    Wäre interessant wenn jemand der sich auskennt was dazu sagen könnte.
     
  11. Jau, die DDR-Bürger haben damals nach der Maueröffnung ihre Trabbis und Wartburgs mitgebracht, nach der Wiedervereinigung mußten die aber genauso zum TÜV, wie alle anderen Autos auch - ohne Prüfplakette ging nix mehr.

    Genauso verhält es sich meines Erachtens mit dem alten DDR-Feuerwerk, die Sachen waren in der DDR legal, im Westen nicht. Nach der Wiedervereinigung gab es aber keine DDR mehr, demzufolge wurden alle damals nicht von der BAM geprüften Artikel (einige gab es ja, die die BAM-Hürde nahmen) autom. Klasse IV.

    Allerdings glaube ich persönlich nicht, daß das in der Realität sooo extrem streng gehandhabt wird, schließlich waren nicht wenige der DDR-Teile gut verarbeitet und recht handhabungssicher, außerdem sind nur noch Kleinmengen davon in Umlauf, die meist Sammlern gehören, die nicht vorhaben, sie je zu schießen. Klar, da gibts sicher irgendwo wieder ein Gesetz, daß die Aufbewahrung, Besitz, usw. verbietet, etc.pp., aber mal ehrlich, von 'ner Sammlung alter DDR-Kracher geht doch für die Allgemeinheit null Gefahr aus... kann mir nicht vorstellen, daß man wegen sowas Ärger kriegen könnte, aber bitte, ich bin kein Rechtsanwalt, kann sein, daß der Gesetzgeber dies völlig anders sieht, und dann gibts da ja auch noch die Geschichte mit dem "Ermessenspielraum"...
     
  1. Wir verwenden Cookies, um die technisch notwendigen Funktionen der Forum-Software zur Verfügung zu stellen und registrierte Benutzer angemeldet zu halten. Wir verwenden dagegen keine Cookies zu Statistik- oder Marketingzwecken. So analysieren wir weder die Seitennutzung noch das Suchverhalten der Benutzer und bieten auch keine personalisierte Werbung an. Wenn du dich weiterhin auf dieser Website aufhältst, akzeptierst du den Einsatz der essenziellen Cookies, ohne die das Forum technisch nicht richtig funktioniert.
    Als angemeldeter Benutzer kannst du diesen Hinweis dauerhaft ausblenden.
    Information ausblenden