Besucher Nun alle P1 Böller in 1.4G

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Böllerfreak178, 2. Juli 2019.

  1. #1 Böllerfreak178, 2. Juli 2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Juli 2019
    Guten Abend,
    ich habe eine Frage bezüglich P1.
    Sind die nun alle in 1.4G da ich dachte gelesen zu haben, dass es in DE wegen der LGZ nicht möglich ist und darum viele in PL /AT /ect. sich diese kaufen.
    Aber nun habe ich ein Video gefunden von Mohlfeuerwerk der diese anbieten soll. Nun bin ich unsicher und überlege ob ich mir diese nicht doch lieber in PL oder AT holen soll?


    https://youtu.be/PAz8vasVrhg

     
  2. Auf der Produktliste von Mohl Feuerwerk steht keines dieser Produkte, da hilft nur selbst nachfragen.

    Meines Wissens ist nicht alles 1.4G. Ich habe mal gehört, dass die Funke Böller 1.4S sind aber auf den Karton falsch 1.4G aufgedruckt wurde. Korrigiert mich wenn ich falsch liege
     
  3. Und schon ist das Video weg:D
     
  4. Guten Abend,
    die Aussage weiter oben trifft zu: wer diese P1 Artikel kaufen möchte, kann dies direkt in Polen oder z.B. in Österreich tun, wir haben die Funke P1 Artikel mit BKS nicht auf unserer Homepage-Liste.

    Wenn ein SFX-Scheinbesitzer oder ein Großfeuerwerker diese Artikel bei uns kaufen möchte, geben wir diese gerne ab.
    Wenn sonstige volljährige Personen diese Artikel kaufen möchten, könnten wir diese P1-Artikel unserer Meinung nach ebenfalls abgeben. Aber als kleiner Händler wollen wir nicht die Vorreiter sein, um die Umsetzung der EU-Richtlinie in D einzufordern. Daher bekommt Ihr die Ware nicht bei uns, und Versand unter´m Jahr bieten wir ohnehin nicht an.

    Zur Lagergruppenzuordnung möchten wir kein neues Fass aufmachen. Folgende Aussage sei uns aber gestattet: es gibt Hersteller auf dem deutschen Markt, die keine LGZ für ihre Produkte haben oder hatten. Diese Artikel wurden und werden ganz offen auf dem deutschen Markt über viele Online-Shops angeboten, und dennoch hat die Behörde nichts dagegen unternommen.
    Denn Deutschland, so wie jeder andere EU-Staat, ist angehalten die EU-Richtlinie umzusetzen. Aufgrund der Harmonisierung des Sprengstoffrechts in der EU ist eine LGZ aber nicht vorgesehen. Sobald ein (Bußgeld)Bescheid wegen eines Verstoßes gegen die LGZ-Regelung ausgesprochen würde, könnte gegen die spezifisch deutsche Regelung vorgegangen werden. Analog hatte es sich mit der speziell deutschen BAM-Nummer verhalten, hier hatte dann der EuGH entschieden.

    Wir haben den Video-Ersteller der oben verlinkten YT-Videos gebeten, die Videos zu löschen, das hat er umgehend getan.
    Wir verkaufen Euch gerne Cobra P1 und SP-Böller. Die andere Ware ist aber derart diskussionsbehaftet, da wollen wir uns nicht in die Frontlinie begeben.
    Es grüßt Uli Mohl von Mohlfeuerwerk.
     
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  5. Genauso sehe ich das auch! Warum haben wir denn die EU und warum wurden wir alle gebeten brav zur Europawahl zu gehen, wenn dann so ein Geeier bei jedem Pups gemacht wird...
     
    Pyro tha dragon, Mr Bla und tribun77 gefällt das.
  6. Die lgz steht für derzeit nur auf dem Papier. Ich habe noch nirgends gehört das mal nachgefragt wurde. Es ist eh total undurchsichtig und für niemand nachzuvollziehen. Die bam Liste sind unvollständig. Es sollte sich hier echt etwas ändern und eine Angleichung der Länder erfolgen.
     
    progres99 und Mofafreund gefällt das.
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