Bestimmung [Österreich] Feuerwerk zur Sonnwend - Klasse III möglich?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von klasse II, 18. Juni 2005.

  1. hallo profis!
    ein bekannter von mir schießt zu sonnwend immer ein paar kl. III- raketen,
    da wollte ich euch mal fragen, ob das in österreich erlaubt ist!
    (so weit ich weiß, hat er keine ausnahmegenehmigung)

    sonst muss ich ihm das noch schnell ausreden!!!

    danke!
     
  2. klasse 2 darf er außerhalb des ortsgebietes immer schießen - innerorts benötigt er die genehmigung des bürgermeisters oder der bürgermeisterin (innsbruck)

    für klasse 3 benötigt er eine bewilligung (laut §5 pyrotechnik gesetz) von der bezirkshauptmannschaft (in deinem fall innsbruck land oder falls er die in der stadt schießen will von der bundespolizeidirektion)
     
  3. hallo!
    erst mal vielen dank!
    noch eine frage: wenn auf den raketen "in D kl. III" drauf steht, kann das dann in Ö anders sein?
    (Füllgewicht: 145g)

    Und darf eine Privatperson außerorts auch ohne Ausnahmegenehmigung kl. II schießen?

    vielen dank!
    tobias
     
  4. Hallo

    In Deutschland gibt es fast keine Klasse III mehr, die Raketen in Deutschland in der Klasse II haben maixmal 20g Pulver , da ist der Treibsatz schon miteingerechnet.Wenn 145g D III draufsteht, fallen die Raketen in Österreich in die Klasse III, die Klasse III gilt bis 250g.
    Österreichische Raketen in der Klasse II gehen bis 50g inklusive Treibsatz!

    mfg Rene
     
  5. Zudem würde ich auf den Aufdruck nicht allzuviel geben mit den 145gr, da ich Klasse 2 Raketen kenne, die in Deutschland Klasse IV sind, die 156gr (oder warens 157?) Füllmenge beschriftet haben.

    Wie Rene schon geschrieben hat darf die Gesamtsatzmenge (Anfeuerungs, Treib, und Effektsatz) nicht größer als 50gr sein

    Ausnahmegenehmigungen gibt es bei uns in Österreich nicht.
    Außerorts darfst Du (wenn der Grundeigentümer einverstanden ist) immer und zu jeder Zeit ballern (Vorausgesetzt Du übertrittst nicht ein Artenschutz oder Umweltschutzgesetz).

    Innerorts brauchst Du die schriftliche Einwilligung des/der Bürgermeisters/erin. Zudem sollte die Polizei vorab informiert werden.
     
  6. Hallo!
    danke noch mal...

    wenn ich richtig verstanden habe, dann dürfte ich (bin leider erst 14) zu jeder Zeit auf unserer hütte (irgendwo im navis) unbegrenzt kl. 1&2 ballern!

    danke für eure aufklärung über das österreichische feuerwerksgesetz!
     
  7. #7 RaVeN, 20. Juni 2005
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2005
    Nein Du hast mich falsch verstanden - du dürftest irgendwo in der Pampa nur Klasse 1- vorausgesetzt der Grundstückseigentümer ist damit einverstanden, ballern - Dein über 18 Jahe alter Bekannter oder Deine Eltern dürften Klasse 2 irgendwo in der Pampa zünden - vorausgesetzt der Grundstückseigentümer ist damit einverstanden.

    Für ein Klasse 2 Feuerwerk in der Stadt bedarf es der schriftlichen Erlaubnis des Bürgermeisters.

    Zudem gilt es allfällige Umweltschutz und Artenschutz Gesetze zu beachten - die wiegen höher als das Pyrotechnikgesetz - Wenn Du mitten in der Nacht zB 30-40 Minuten vor Dich hin böllerst und Raketen schießt, dann kann es zB sein, dass [hausnummer] Dich ein Jäger anzeigt, weil Du die Paarung von zB Rotwild gestört hast.

    Also in Schutzgebieten und zu gewissen Jahreszeiten muss man aufpassen - am Besten vorher erkundigen...
     
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