Bestimmung ÖSTERREICH : Genehmigung von Feuerwerken Kat F2 im Ortsgebiet durch die Gemeinde

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Bellawa, 20. Apr. 2018.

  1. Hallo,

    Ich möchte mich bei euch erkundigen ob für die Genehmigung eines F2 Feuerwerks innerhalb des Ortsgebietes dasselbe Ansuchen an den Bürgermeister gestellt werden muss wie bei einem F3/F4 Feuerwerk an die Bezirkshauptmannschaft/Landespolozeitdirektion.
    Oder reicht für die Ausnahmegenehmigung ein "formloseres" Schreiben.

    Vielen Dank!
     
  2. #2 anton, 20. Apr. 2018
    Zuletzt bearbeitet: 20. Apr. 2018
    Der Antragsteller muß darum ansuchen, gewisse Teile eines Ortsgebietes vom Verwendungsverbot von Feuerwerk der Kat. F2 auszunehmen. Diese Ausnahme gilt dann genau genommen für JEDEN also nicht nur für den Antragsteller.
    Das Ansuchen richtet man an die Gemeinde mit den Beilagen eines Einverständnisse des Grundstückseigentümers und gibt auch natürlich beabsichtigte Uhrzeit bekannt.
     
    Chelios gefällt das.
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