Pyrotechniker [Österreich] Gewerbeschein für Feuerwerke?!

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von raketentoni1, 26. Jan. 2012.

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  2. Quelle? Jedenfalls interessant .....

    und daher wäre eine tiefergehende Information zweckdienlich, welche Behörde das ist bzw. sein soll? "Die Behörden verlangen...." Bitte welche sind das explicit und wo findet man die entsprechende Information bzw. wer hat das kundgemacht / von wem stammt diese topaktuelle Information?

    LG
    crazyharry
     
  3. Das ist aber juristisch sicher nicht haltbar :blintzel:
     
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  4. Lieber Eistee....

    ... gut, dass Du den Rollerhandel weggelöscht hast. :eek:
     
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  5. @Harry: Ich will doch nicht unnötig provozieren :D

    Aber ich hoffe, Raketentoni schreibt noch ein paar Details!
     
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  6. Feuerwerker als Beruf

    Das wird ja doch kein Burgenländer Witz sein?Wäre einem Fachmann der auch öfters in diesem Forum herum geistert dankbar wenn er uns alle aufklären könnte.
    Ich bin auch Eistees Meinung.PPPPPPPPPPPPPr wo steckst du?Bitte schreib was!
    Raketentoni ist kein Jourist ,wobei er viele Drähte hat.Ist derzeit anderwertig beschäftigt.Crazyharry ist leider kein Burgenländer sondern Nö reicher.
     
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  7. Hallo pulverfass!

    Achtung, die Geister die du riefst, wirst du nicht mehr los! :) :p

    Ich habe auch öfters im Burgenland zu tun, höre dieses Gerücht (mit dem Gewerbeschein) aber hier zum ersten Mal. Ich halte das auch für einen schlechten Burgenländerwitz!

    Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Pyrotechnikgesetzes (und eventuell des Länder-Veranstaltungsrechtes) für eine Bewilligung eines F3- bzw. F4-Feuerwerkes vorliegen, hat der Antragsteller quasi einen Rechtsanspruch darauf (der § 28 Pyrotechnikgesetz ist keine „Kann“-Bestimmungen für die Behörde).

    Die Behörde kann daher nicht einfach die Feuerwerksbewilligung von gewerberechtlichen Vorschriften oder Erfordernissen abhängig machen oder nur auf bestimmte Berufsgruppen einschränken! Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er das ins Pyrotechnikgesetz geschrieben!
    Wenn so was tatsächlich vorkommen sollte, schrammt der Referent eventuell nicht nur an vielleicht strafrechtlich relevanten Verfehlungen vorbei (das wäre nämlich fast schon „behördliche Willkür“), sondern der Antragsteller wird einen etwaigen Ablehnungsbescheid sicher auch mit Erfolg anfechten können. Nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens wird der angestrebte Feuerwerkstermin sicher einige Monate zurückliegen, man kann dann aber eventuell die Republik (den Dienstgeber des Referenten) auf „Verdienstentgang“ klagen.

    Aber wie gesagt: ich hör das zum ersten Mal und nehme an, dass die Behörden sicher brav und gewissenhaft ihren Job erledigen! ;)
     
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  8. Feuerwerker als Beruf

    DANKE;danke!Deine Nachricht wird viele PYROS freuen.Ganz besonders unserem Freund dem das passierte.Bundesgesetz ist Bundesgesetz!Damit pasta!
     
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  9. @ preload & pulverfass

    Generell ist zu sagen, dass die Information über den angeblichen Bedarf einer Gewerbeberechtigung duch die Burgenländischen Behörden durchaus interessant war.

    Jedoch hätte selbst jeder mit dem Pyrotechnikgesetz vertraute Pyrotechniker und auch die zitierten Behördenvertreter wissen müssen, dass es sich dabei um eine nicht durchsetz- und führbare Forderung handelt. Es hätte auch nichts gebracht, das Pyrotechnikgesetz in diese Richtung zu ändern, da es keine Gewerbeberechtigung für das Abbrennen von Feuerwerken geben kann. Dies insbesondere dadurch nicht, da das Abbrennen von Feuerwerken keine gewerbliche Tätigkeit in Österreich darstellt (im Gegensatz zur Herstellung und zum Handel mit pyrotechnischen Gegenständen, wofür sehr wohl eine Gewerbeberechtigung / Betriebsanlagengenehmigung nach der GewO benötigt wird).

    Dazu gibt es sogar eindeutige Stellungnahmen von Vertretern der Wirtschaftskammer, wonach das öffentliche Abbrennen von Feuerwerken eine "öffentliche Belustigung" darstellt und gemäß Art. 15 Abs. 3 B-VG (Bundesverfassungsgesetz) zur Gänze in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Ebenso nimmt die Gewerbeordnung (siehe dazu § 2 Abs. 1 Ziff. 17 GewO 1994 i.d.g.F.) "öffentliche Belustigungen" dezitiert vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung aus. In den Veranstaltungsgesetzen der Bundesländer wird dann wiederum auf eine Bewilligung nach dem Pyrotechnikgesetz hingewiesen und somit bleibt die Bewilligung nach dem Pyrotechnikgesetz quasi "als Maß aller Dinge" übrig.

    Wenn dem Wunschdenken einer Behörde Folge geleistet werden sollte, müßte man a) das B-VG ändern, um Feuerwerke von den öffentlichen Belustigungen auszunehmen, b) dann sowohl die Gewerbeordnung ändern, c) andererseits das Pyrotechnikgesetz novellieren, um die Erfordernis von Gewerbeberechtigungen für das Abbrennen von Großfeuerwerken zu legitimieren. Einhergehend dazu müßten die Veranstaltungsgesetze der Bundesländer geändert werden, die bereits jetzt auf das Abrennen von Feuerwerken Bezug nehmen. Die Kosten für diese Gesetzesänderungen müssen aber in Bezug auf die zukünftigen Kostenentwicklungen (Mehrkosten/Einsparungen für Behörden) geprüft werden, und da glaube ich auch wird kaum einer einen positiven Ansatz in Richtung Einsparung / Kostenneutralität finden können.

    Ich danke jedenfalls Anton/Raketentoni1 für die interessante Information, kann mir aber nicht vorstellen, dass die Legistiker im Burgenland eine diesbezügliche Vorgehensweise andenken, geschweige denn bei einer landesweiten Umsetzung Erfolg hätten. Ich tippe da eher auf den Alleingang einer Person, die sich möglicherweise gar nicht bewußt ist, welche Forderung/Anforderung da gestellt wurde.

    Sollte dennoch eine einzelne Behörde versuchen, derartige Forderungen bei Antragstellung zu reklamieren, tja, dann hat Preload schon die möglichen Folgen ansatzweise hier drinnen beleuchtet.

    Somit sollte dieses Thema für uns Österreicher als erledigt betrachtet werden, und dieser Thread wieder unseren deutschen Kollegen für die 7 / 20 / 27 er Diskussion zur Verfügung stehen.

    LG
    crazyharry
     
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  10. pasta

    jetzt hab ich hunger bekommen und es ist noch nicht mittag :rolleyes:
     
  11. #11 anton, 29. Jan. 2012
    Zuletzt bearbeitet: 29. Jan. 2012
    Wir und die Anderen

    Hätte sich Derjenige Welcher bei der BH ,,,,auch nur halb soviele Gedanken drüber gemacht wie der Wenigste unter uns, hätten wir uns wieder mal Einiges erspart.

    Da hat ein "S" gefehlt !! ( eh nur ein kleines )
     
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  12. Ich sehe das etwas anders......

    [​IMG]
     
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  13. Gewerbeberechtigung

    Hallo Anubis079!

    Könntest Du mir auch noch die Rechtsgrundlage und die Begründung hereinstellen, das wäre durchaus interessant.

    LG
    crazyharry
     
  14. Hat jetzt jedes Bundesland seine eigene Meinung ??

    Noch eine Bitte an die Moderatoren !

    Könnte man das Thema..

    1.) umlegen und unter "Kuriositäten" anlegen und

    2.) nur für Ösis zugänglich machen !! ??

    Sonst wird bald die übrige Welt über uns lachen !!
     
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  15. Anton, so ist es!

    Wir haben net mal ein einheitliches Jugendschutzgesetz...
     
  16. Das Gewerbe bezieht sich ja ersichtlich rein nur auf das gewerbliche (also gewinnbringende) Abbrennen von FW.

    Für den simplen Handel benötigt man ja natürlich einen eigenen Gewerbeschein.

    Grund für meinen Schein war dass die Finanz einem befreundeten Händler ein Verfahren angedroht hat wenn er das Abbrennen und den daraus resultierenden Gewinn durch Arbeitsleistung (Gewinn durch den Handel war ja gedeckt) nicht gewerblich regelt.

    Hab bei der Wirtschaftskammer diesbezüglich angefragt und .... tata... freies Gewerbe (reglementiert durch den Pyrotechnikausweis) eingetragen bekommen. Obwohl das ein einziger Wiederspruch in nur einem Satz ist, lässt es mich hier in Österreich ruhiger damit schlafen :)

    Vielleicht ist der Bezirk DL ja auch nur ein Versuch um das komplette Gesetz zu ändern...... who knows? :)
     
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  17. #17 anton, 30. Jan. 2012
    Zuletzt bearbeitet: 30. Jan. 2012
    Gesetz und Logik lassen sich oft nicht vereinbaren.

    WER führt schon ein (jetzt) F3 oder F4 Feuerwerk OHNE Gewinnabsicht durch ??

    Selbst ein Feuerwerk , dass ein feuerwerksgeprüfter Feuerwehrmann im Rahmen "seines " Feuerwehrfestes abbrennt , hat doch letztlich nur die Absicht, mehr (zahlende) Zuschauer zu "ködern". (Dies gilt natürlich auch für Sportfeste u.Ä.

    Ich möchte jetzt nicht mißverstanden werden , ich trete nicht für die(mehr) Besteuerung solcher Feste ein, aber einen gewissen gesetzlichen Status sollte doch neben Kaffeausschank, Schnaps und Weinstandl , Hühnerbraterei auch das Abbrennen eines Feuerwerkes anlässlich eines solchen Festes, das öffentlich zugänglich ist , haben.
    Mit dem neuen PtG wäre doch eine gleichzeitige Änderung diesbezüglich wenigsten anzudenken gewesen.

    Letztlich dient Alles, das auch nur irgendwie nicht geregelt ist , den Grasshopper farbigen " Feuerwerksfeinden " als willkommene Gelegenheit gegen den Wildwuchs Stimmung zu machen !!

    Außerdem kommen wir, mit unserem "Gewerbe" in das gleiche Fahrwasser wie die, die das älteste Gewerbe auch ohne Gewerbeschein betreiben.
     
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  18. Werte KollegInnen!

    Hochinteressant die Infos von Anubis!!!

    Interessant deswegen, weil die Vorgehensweise der Gewerbebehörde von Anubis mit der bisherigen Rechtsmeinung der Wirtschaftskammer Wien (Abt. Rechts-, Gewerbe- und Umweltpolitik) nicht konform geht. Bernd Doppler hat eine Rechtsauskunft von der WKO-Wien aus dem Jahr 2005 in seinen Unterlagen publiziert, in der in einem „Kurzgutachten“ u.a. (auszugsweise) festgestellt wird:

    Das öffentliche Abbrennen von Feuerwerken stellt unbestrittener Maßen eine ‚öffentliche Belustigung‘ dar und fällt als solche zur Gänze in die Kompetenz der Bundesländer (Art. 15 Abs. 3 B-VG). Die Gewerbeordnung nimmt ‚öffentliche Belustigungen‘ ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung aus (s. § 2 Abs. 1 Z 17 GewO 1994 idgF). …
    …. Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass ein Abbrennen von Feuerwerken sowohl im Rahmen von Veranstaltungen als auch als eigene Veranstaltung im oben beschriebenen Rahmen den landesrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Daher wäre auch eine Gewerbeanmeldung für eine derartige Tätigkeit nicht möglich.“


    Um jetzt Mißverständnisse zu vermeiden: natürlich ist für die Bewilligung von F3- und F4-Feuerwerken das Pyrotechnikgesetz und damit in erster Linie die Sicherheitsbehörde zuständig. Das Kurzgutachten stellt dies natürlich auch fest.
    Daher den vollen Wortlaut des Kurzgutachtens bitte event. bei Bernd D. erfragen oder vielleicht hat ihn ja einer der Forumsmitglieder eingescannt und veröffentlicht ihn hier (in Absprache mit Bernd).

    Auch wenn jetzt vielleicht eine Gewerbeanmeldung für das ausschließliche „Abbrennen von Feuerwerken“ möglich ist (was ich immer noch nicht glauben will!), ändert das aber nichts an der Tatsache, dass die Sicherheitsbehörde für F3- oder F4-Bewilligungen KEINEN „Gewerbeschein“ als Voraussetzung verlangen kann!

    Kollegiale Grüße
    Preload
     
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  19. Ähnlich verhält es sich (leider) auch mit dem "Gewerbe" der Schausteller. Auch diese brauchen zur Ausübung ihrer Volksbelustigung keinen Gewerbeschein sondern nur eine Lizenz.

    Es darf somit niemanden mehr wundern, wenn Feuerwerker , Ringespielbesitzer, Feuerschlucker und Ähnliche den gleiche Status haben wie das fahrende Volk der Gaukler und Spassmacher im Mittelalter.

    Meist heimatlose Vagabunden, geduldet aber nicht geachtete Leute niedriger Herkunft.
     
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  20. Aber immer noch beliebter als Politiker ....

    und die brauchen auch weder Gewerbeschein und manchesmal (kommt einem vor) nicht einmal Intelligenz. ;)
     
  21. Na wenigstens hab ich jetzt einen Zettel mehr den ich bei den FW Ansuchen mit abgeben kann/darf/muss.

    Ob ich ihn wirklich brauche steht in den Sternen - auf jeden Fall wars billiger als ne Hochzeit!
     
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  22. erstens einmal : Lieber Anton, nach fast einem Jahr Abwesenheit im Forum, Willkommen zurück !

    @anubius:
    kannst du bitte etwas mehr zu der "Gewerbebeschreibung" sagen!!
    was darft du damit machen bzw was ist verboten.

    1) muß dir ein Lieferant bwz. Pyrotechniker die Ware zum Abbrennplatz liefern?
    2) muß jemand die übrig gebliebene Ware vom Abbrenner wieder abholen und falls vorhanden auch Versager entsorgen?
    3) oder darfst du die Ware bis zu definierten Mengen zu Hause zwischenlagern und auch vorbereiten? (verleiten/ Bombenketten knüpfen/Zünder anbringen usw.)
    4) darfst du dann übrige Ware auch wieder selbst mit heim nehmen und zwischenlagern?
    5) als freies Gewerbe gab es ja sicher keine Betriebsanlagenprüfung. Wieviel Kilo NEM Pyrotechnische Ware F3/F4 darfst du damit zu Hause oder im Auto haben/transportieren? oder noch allgemeiner: mit wieviel NEM darfst du hantieren?

    wie ist das Wort ABBRENNEN genau zu verstehen? darst du damit nur den Event managen, die Organisation abwickeln und letztendlich aufs Knöpfchen drücken um zu zünden??
    Also zb den Kunden beraten,ein Programm schreiben, dann als Subunternehmer einen Pyrotechniker beauftragen der die operative Arbeit des Feuerwerks unter deinen Anweisungen durchführt und Reste wieder mitnimmt, sodaß du letztendlich dem Kunden eine Rechnung stellst, die er dir zahlt, du damit die Subunternehmen auszahlst und dir ein gewisser Anteil übrig bleibt.
    In dieser Form sollte nichts gegen einen Gewerbeschein fürs Abbrennen sprechen, sozusagen eine Form von Consulting oder Eventmanagement. Dem Wortlauf nach steht ja nicht drinnen, dass du mit pyrotechnischer Ware hantierst!?!

    Für alle die Neugründer nach dem Neugründergesetz wären, wäre der Gewerbeschein fast kostenfrei. Lediglich ein paar € für die beglaubigten Unterschriften sind so zu zahlen. Nicht zu vergessen die notwendigen Ausbildungen (gesamtkosten bis 2600€ werde gefördert) die man sich auch noch vom Staat holen kann.

    Wäre nett wen du dazu ein paar Infos hättest. Vielleicht gibts ja bald einen Haufen neuer Einelunternehmer, die so ihr Hobby zum Nebenberuf machen werden.
     
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  23. Ob das Ganze nicht ein ordentlicher Stich ins Wespennest war ??
     
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  24. @News4Bobby

    Mal langsam - so einfach ist es nicht!

    Das Gewerbe für das Abbrennen von Feuerwerken ist lediglich ein upgrade, oder auch eine weitere Fussfessel (ist Auslegungssache). Leichter wird damit mal überhaupt nichts!

    1. sind wir Pyrotechniker
    2. haben wir einen ganzjährigen Handel
    3. haben wir genehmigte Lagerstätten
    4. haben wir natürlich auch genehmigte Verkaufsstätten

    Mit der Info solltest du dir vorstellen können, dass wir diverseste Begehungen und Genehmigungen über uns ergehen lassen mussten. Allein damit wirfst du mit deiner Schätzung von 2.600 Euri nur einen Tropfen auf den heissen Stein. Wenn du dann noch alle Aufträge mit eigener Ausrüstung bewerkstelligen willst steht da vor dem Punkt und Komma nochmal eine ganz andere Hausnummer!

    Was ich mit dem Gewerbe für das Abbrennen von FW grossartig machen darf - eigentlich gar nichts. Auch damit unterliegst du zu 100% den Pyrotechnikgesetz und der Lagerverordnung. Wie schon gesagt - Es ist lediglich ein Zettel!!
     
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