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<p>[QUOTE="PeonyMontana, post: 937222, member: 37877"]1. In den AGBs wird die Verantwortung an den Empfänger abgewälzt. Der Absender macht nicht den Fehler, sondern sagt: „So werde ich es konform mit den Regeln meines Landes versenden. Solltest du in einem anderen Land leben musst du überprüfen ob das in Ordnung geht. Mit der Bestellung versicherst du mir dass das so in Ordnung ist. Wenn dies nicht der Fall ist, du trotzdem bestellst, dann haftest du.</p><p>2. Wie soll ich beweisen woher ich das habe? Und Unwissen darüber dass es ein Plagiat ist schützt nicht vor Strafe.</p><p>3. Eine Bestellliste ist ziemlich wertlos vor Gericht. Wenn das Paket angenommen und die PTGs aus dem Karton sind, wie soll man dann nachweisen woher man die Gegenstände hat?</p><p><br /></p><p>Wenn ein solches Paket dem Staat auffällt, dann wird dies nicht einkassiert und es wird auch nicht akribisch protokolliert was sich darin befand. Das Paket dient nur als Grund zur Hausdurchsuchung, bei dieser werden dann die PTGs sichergestellt. Somit werden Bestelllisten etc. wertlos.</p><p><br /></p><p>Meine Frage nun: Welcher Scheininhaber wäre jemals so dumm bei solchen unseriösen Shops zu bestellen?</p><p><br /></p><p>In allen 3 von dir genannten Szenarien wäre der Schein danach weg.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="PeonyMontana, post: 937222, member: 37877"]1. In den AGBs wird die Verantwortung an den Empfänger abgewälzt. Der Absender macht nicht den Fehler, sondern sagt: „So werde ich es konform mit den Regeln meines Landes versenden. Solltest du in einem anderen Land leben musst du überprüfen ob das in Ordnung geht. Mit der Bestellung versicherst du mir dass das so in Ordnung ist. Wenn dies nicht der Fall ist, du trotzdem bestellst, dann haftest du. 2. Wie soll ich beweisen woher ich das habe? Und Unwissen darüber dass es ein Plagiat ist schützt nicht vor Strafe. 3. Eine Bestellliste ist ziemlich wertlos vor Gericht. Wenn das Paket angenommen und die PTGs aus dem Karton sind, wie soll man dann nachweisen woher man die Gegenstände hat? Wenn ein solches Paket dem Staat auffällt, dann wird dies nicht einkassiert und es wird auch nicht akribisch protokolliert was sich darin befand. Das Paket dient nur als Grund zur Hausdurchsuchung, bei dieser werden dann die PTGs sichergestellt. Somit werden Bestelllisten etc. wertlos. Meine Frage nun: Welcher Scheininhaber wäre jemals so dumm bei solchen unseriösen Shops zu bestellen? In allen 3 von dir genannten Szenarien wäre der Schein danach weg.[/QUOTE]
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