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<p>[QUOTE="Minos, post: 937274, member: 10075"]Zu 1. hier würde ein Richter wohl das grobe Wissen bzw. den "gesunden Menschenverstand" des Empfänger bzgl. ungefährer realistischer Versandkosten bei gesetzeskonformer Versendung voraussetzen.</p><p><br /></p><p>Bei Punkt 2 + 3 würde ich dem Empfänger im Zweifelsfall keine Schuld geben. Das ist Sache des Versenders! Der Besteller hat einen Anspruch auf Lieferung des erworbenen Artikels (und keiner minderwertigen Produktfälschung, die er zurecht reklamieren kann!) und er ist natürlich auch nicht dafür verantwortlich, wenn der Versender ungefragt und ohne Wissen des Empfängers als Zugabe Illegales beilegt.</p><p><br /></p><p>(Wobei man nie sicher sein kann, ob ein weltfremder deutscher Richter das nicht anders sieht. Ich erinnere mich grade spontan an einen Fall, in dem ein eBay-Käufer als Hehler verurteilt wurde, nur weil er ein Navi, das als Auktion(!) zum Startpreis vom 1 Euro angeboten war, zu einem "zu günstigen Endpreis" ersteigert hatte. Das Navi war geklaut, wovon natürlich keiner der Bieter etwas wissen konnte. Erschwerend kam aus Sicht des Richters wohl hinzu, dass der Anbieter unter einem polnischen Account verkaufte (als ob polnische eBayer eh nur gestohlene, geraubte oder sonstwie verdächtige Waren anbieten - da sag mir mal einer, dass deutsche Richter keine Vorurteile haben! <img src="styles/default/xenforo/clear.png" class="mceSmilieSprite mceSmilie11" alt=":rolleyes:" unselectable="on" unselectable="on" />). Das Urteil wurde zwar in der nächst höheren Instanz aufgehoben, aber in der Haut des Käufers wollte ich trotzdem nicht stecken...)[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Minos, post: 937274, member: 10075"]Zu 1. hier würde ein Richter wohl das grobe Wissen bzw. den "gesunden Menschenverstand" des Empfänger bzgl. ungefährer realistischer Versandkosten bei gesetzeskonformer Versendung voraussetzen. Bei Punkt 2 + 3 würde ich dem Empfänger im Zweifelsfall keine Schuld geben. Das ist Sache des Versenders! Der Besteller hat einen Anspruch auf Lieferung des erworbenen Artikels (und keiner minderwertigen Produktfälschung, die er zurecht reklamieren kann!) und er ist natürlich auch nicht dafür verantwortlich, wenn der Versender ungefragt und ohne Wissen des Empfängers als Zugabe Illegales beilegt. (Wobei man nie sicher sein kann, ob ein weltfremder deutscher Richter das nicht anders sieht. Ich erinnere mich grade spontan an einen Fall, in dem ein eBay-Käufer als Hehler verurteilt wurde, nur weil er ein Navi, das als Auktion(!) zum Startpreis vom 1 Euro angeboten war, zu einem "zu günstigen Endpreis" ersteigert hatte. Das Navi war geklaut, wovon natürlich keiner der Bieter etwas wissen konnte. Erschwerend kam aus Sicht des Richters wohl hinzu, dass der Anbieter unter einem polnischen Account verkaufte (als ob polnische eBayer eh nur gestohlene, geraubte oder sonstwie verdächtige Waren anbieten - da sag mir mal einer, dass deutsche Richter keine Vorurteile haben! :rolleyes:). Das Urteil wurde zwar in der nächst höheren Instanz aufgehoben, aber in der Haut des Käufers wollte ich trotzdem nicht stecken...)[/QUOTE]
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