Bestimmung online Bestellung aus Polen (Kat2 + P1)?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von pyrofreak92, 23. Oktober 2018.

  1. Hallo
    Ich würde mir gerne Feuerwerk in einen online Shop Bestellen (es ist ein shop mit sitz in Polen)
    und da wollte ich mal nachfragen wie es mit den Rechtlichen bedingungen aussieht?
    Ich möchte nur F2 Artikel und evtl P1 Artikel bestellen.
    (die P1 Artikel wären dann einige Blitzknall Böller)

    Darf ich es einfach mitten im Jahr bestellen und mir Liefern lassen, oder gibt es da irgend etwas zu beachten? (weil P1 ja ab 18 frei Verkauft werden darf)
    Ich möchte KEIN Kat3 oder Kat 4 Bestellen, nur Kat 2 und P1
     
  2. Diese Shops versenden ohne Gefahrgut und Erlaubnis somit Verboten.
     
    goldini303 und Captain Knallerbse gefällt das.
  3. Bei der F2 Ware muss man genau aufpassen. Dass z.B. in Böllern kein BKS enthalten ist oder Raketen nicht mehr als 20g NEM haben.
    Denn laut EU Richtlinie ist auch in F2 BKS erlaubt und Raketen dürfen bis zu 75 NEM haben. In Polen kein Problem. In Deutschland gelten ja bekanntermaßen sonderregelungen.
     
    DirtyHenri gefällt das.
  4. also wenn ich mir nur F2 Wahre bestelle, die es auch in Deutschen (offiziell Legalen) shops gibt mach ich mich nicht strafbar?
    weil die ja evtl ohne Gefahrengut senden?
     
  5. Wenn es die Artikel auch in Deutschen Shops gibt, warum willste dann im Ausland bestellen? o_O
     
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  6. Bin ich unsichtbar?
    Ich habe dir gesagt falscher Versand und ist Verboten
     
    Charly und Captain Knallerbse gefällt das.
  7. Naja, das nenne ich Mut zum Risiko.
    Der Kollege über mir weißt doch eindeutig darauf hin, das der Shop die Sendung wohl kaum als Gefahrgut deklariert und der Versand schon deshalb verboten ist. Dazu kommt, dass Du keine Erwerbsberechtigung hast (nehme ich mal so an), Fw unterm Jahr zu kaufen. Jede Zollstelle kennt die einschlägigen Shops (erkennbar am Adressaufkleber) und wird das undeklarierte Paket erstmal "beiseite" legen. Und dann fängt es an, teuer zu werden.
    Bestell in einem deutschen Shop mit Lieferung an den gesetzlichen Verkaufstagen und Du hast deine Ruhe.
     
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  8. #8 Mathau, 23. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2018
    Die Diskussion hatten wir wirklich schon 1000 Mal... Es gibt einfach keine Rechtssicherheit diesbezüglich.
    Wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du ja einen (für dich/uns positiven) Präzedenzfall erstreiten :p

    Eigentlich sehe ich es immer noch nicht ein, dass ich als Kunde dafür verantwortlich sein sollte, wie ein Shop (mit Sitz in der EU) seine Ware verschickt. Ich habe aber überhaupt keine Lust auf Ärger. Deshalb lasse ich es trotzdem bleiben. Obwohl mir so ein paar Funke Thundercracker A/D schon gefallen tun täten...
     
  9. Die Diskussion gab es hier scho zig mal - benutz doch bitte die Forumssuche.

    Aber Nein, darf man nicht, weil:
    1. Kein Gefahrgutversand
    2. Erwerb von zB F2 ohne Gewerbe ust unterm Jahr verboten
    3. Kannst du, wie bereits gesagt, bei F2-Knallern nicht sicher sein, ob die nicht doch mit BKS sind

    Artikel dies auch in deutschen Shops gibt.... bestell sie doch auch einfach dort

    LG
     
  10. #10 Saul.Goodman, 23. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2018
    Wenn mich nicht alles täuscht ist nur die Abgabe an Privat verboten.
    Vom Erwerb durch Privat steht mMn nichts in den Gesetzen.*



    *Sonst würde man sich auch bereits bei manch deutschen Händlern unwissentlich strafbar machen.:mad:
     
    Royan gefällt das.
  11. Naja, theoretisch könnte er ja vielleicht Lieferung zum 28.12. vereinbaren. Wie der Shop das dann nun versendet kann er ja nicht wissen und sollte auch nicht seine Tasse Tee sein.
     
  12. was kann der kunde dafür wenn der shop nicht richtig versendet?

    mich würde es mal interessieren wie des ausschaut wenn man die fachkunde besitzt
     
  13. #13 fire 2, 23. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 23. Oktober 2018
    ;)
     
  14. ich habe mal gelesen dass man sich in Polen Feuerwerk der Kat2 auch im Jahr besorgen darf und mit nach Deutschland einführen darf, deswegen dachte ich dass das auch für online Bestellungen gillt, und wegen den Versand dachte ich dass es den shop seine Sache ist.
     
    Moe_Siszlak gefällt das.
  15. Wenn dies so wäre, dann hätten alle Shops ihren Sitz in Polen damit sie ganz Jährig verschicken könnten ;).
    Also am besten probierst du es da erst garnicht und bestellst bei einem Deutschen Fachhandel oder gehst lokal zu einem in der Nähe :)
     
  16. Natürlich rate auch ich klar davon ab, in solchen Shops zu bestellen. Was hier aber rechtlich zum besten gegeben wird, ist oft mal wieder juristisch einfach falsch.

    Der §22 richtet sich klar an Händler. Diese dürfen in Deutschland nur an den genannten Tagen PtG der Kategorie 2 an Verbraucher überlassen. Der Erwerb findet im Fall von Onlinebestellungen aber am Sitz des jeweiligen Verkäufers statt, in dem vom TE genannten Fall also Polen. Dort ist der Verkauf an Verbraucher ganzjährig gestattet.

    Der Versand nach Deutschland stellt dann ein Verbringen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union dar. Dies ist für PtG, sofern der Empfänger berechtigt ist, diese Gegenstände zu besitzen, ganzjährig erlaubt. Nachzulesen unter anderem auf den Internetseiten des Zolls:

    Quelle: Zoll online - Feuerwerkskörper - Feuerwerkskörper

    Der Versand ohne Gefahrgutkennzeichnung ist natürlich in jedem Fall illegal. Falsch gekennzeichneter Versand ist in aller Regel dem Versender anzulasten. Ob es in so einem Fall allerdings eine Mitschuld des Verbrauchers geben könnte, da dieser hätte wissen müssen, dass die Waren ungekennzeichnet verschickt werden, z.B. anhand der niedrigen Versandkosten, ist bislang nach meinem Kenntnisstand juristisch nicht geklärt.
     
  17. Ein Anlasten der Schuld für ungeeigneten Versand ist rechtlich meiner Meinung nach nicht möglich da die Versandkosten keinen Anhaltspunkt hier zu bieten. Es wäre ja auch möglich das der Händler die Kosten übernimmt bzw. Auf die Artikel aufschlägt. 1.3g Versand für 17 euro ist natürlich nicht plausibel aber auch nicht unmöglich.
    Es ist schon ein Graubereich (genau wie P1 ohne Lgz) aber nicht per se illegal. Das Risiko das die Sachen ganz einfach nicht ankommen gibt es natürlich!
     
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  18. Die zig P1 Böller werden zwecks Gemäß verwendet? Und sonstiges F2 bekommt man auch hier in den online Läden. Oder möchtest Du wegen ein paar Euro geizen? Das meiste ist Einheitsbrei nur bunt gemischt. Lieber auf der sicheren Seite sein. Und bei den bekannten online Shops in der BRD bestellen. Hast Du keine AG/Gewerbe oder die Erlaubnis nach Paragraph 27. Bekommst du auch kein F2 Feuerwerk legal unter dem Jahr.
     
  19. Ja, ich weiß, das macht Dir Spaß das immer gebetsmühlenartig zu wiederholen. Aber ich wiederhole auch sehr gerne noch einmal, dass Schall erzeugen mit einem Schallerzeuger eine bestimmungsgemäße Verwendung ist, da eine Zweckbindung lediglich für T1 und T2 gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Wenn man es aus dem EU-Ausland verbringt, bekommt man selbstverständlich sehr wohl F2 Feuerwerk legal unter dem Jahr, auch ohne 27er oder Gewerbeschein.
     
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  20. Bestell einfach; teste es :D
     
    Phantomsirup gefällt das.
  21. "Der Krug geht immer nur solange zum Brunnen bis er zerbricht"
    Die polnischen Onlineshops transportieren die Pakete sehr oft mit eigenem Fahrzeug über die deutsche Grenze und geben die dann ganz normal bei einem DHL Postamt auf. Wie gesagt als normales DHL Paket und einer gefakten deutschen Absenderadresse. Somit geht das nichtdeklarierte Gefahrgutpaket in der Masse unter und läuft auch kaum Gefahr vom deutschen Zoll aufgehalten zu werden. Legaler macht es den geamten Geschäftsablauf damit aber noch lange nicht.
    Mittlerweile bekommt man doch aber auch in legalen deutschen Shops bis auf BKS Böller fast alles und nicht selten auch noch günstiger, warum will man da in Polen bestellen?
     
    PyroMirko und Mathau gefällt das.
  22. Gut, der Threadersteller hat ja schon geschrieben, dass er auch beabsichtigt P1 Blitzsatz-Böller zu bestellen. Die bekommt er hier natürlich nicht. Aber grundsätzlich ne gute Frage. Es scheint da echt ne Szene zu geben, die glauben, alles aus Polen und Tschechien wäre viel "krasser" und "heftiger", als alles was man hier so bekommt. Klar, die Zerleger sind schon meist stärker als bei einigen deutschen Importeuren. Aber wenn man mal ernsthaft vergleicht, z.B. mit Importeuren wie Blackboxx, Evolution oder Geisha, dann ist dort der Zerleger genau so heftig und die Effekte zum Teil noch deutlich besser. Ganz davon abgesehen, dass es Ware von Funke, Klasek, Piromax, Jorge und Tropic mittlerweile auch bei vielen deutschen Shops zu kaufen gibt. Aber hat halt nicht mehr den Reiz des Verbotenen ;)
     
  23. Also es gibt in polnischen Shops schon F2 Batterien die es in deutschen nicht gibt. Z.b von Panta oder Surex und Jorge.
    Die sind natürlich nicht per se besser aber eben anders und wenn man z.b noch Funke Böller sucht sieht es da auch ganz gut aus. Ein Schinken Funke ein paar Batterien... Kann sich schon lohnen!

    Aber man kann den Thread hier eigentlich schließen es ist glaub ich alles zum Thema gesagt!
     
    PyroMirko und Mathau gefällt das.
  24. Und das Ergebnis bloss nicht hier reinschreiben. :D
     
    V3nom gefällt das.
  25. Gibt es dann böse Kommentare oder Rechtsdrohungen? ;)
     
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