Bestimmung Ordnungswidrigkeit nach dem Abbrand von Silvester Feuerwerk in Berlin

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von rocketlauncher, 29. März 2021.

  1. Hi Leute,
    ich hoffe, dass das der richtige Forenbereich ist und ich nichts in der Suchfunktion übersehen habe.

    Nachdem unser Silvesterfeuerwerk in Berlin kurz vor Schluss von der Polizei abgebrochen wurde, weil der Abbrand im öffentlichen Raum zwar erlaubt war, das Abbrennen von Feuerwerk aber keinen "triftigen Grund" darstellte, die Wohnung zu verlassen, habe ich jetzt Post bekommen, in der ich mich zu dieser Ordnungswidrigkeit äußern kann, wenn ich möchte.

    Jetzt weiß ich natürlich, dass es sich hier nicht um eine feuerwerksspezifische Richtlinie handelt, sondern die damalige Berliner Coronaverordnung - vielleicht hat ja trotzdem der eine oder andere einen Tipp oder selbst Erfahrungen mit dieser Sachlage gemacht?

    Lohnt es sich da auf "mildernde Umstände" hinzuweisen? Beim Aufbau fuhr ein Polizeistreifenwagen nicht nur vorbei, sondern hielt sogar an und wies uns lediglich darauf hin, ggf. nicht in den Straßenverkehr einzugreifen. Kein Wort von der Ordnungswidrigkeit. Auch die Website Berlin.de hat damals ja durchaus darauf hingewiesen, dass das Abbrennen außerhalb der Sperrzonen legal sei, ohne Vermerk auf den triftigen Grund. Oder ist es besser, sich gar nicht zu äußern?
     
  2. Wie viel sollst denn bezahlen? Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich es einfach dem Anwalt übergeben.
     
  3. Danke für den Hinweis, dass sind zwei wichtige Punkte.
    Rechtschutz hab ich leider nicht und ich soll mich äußern, bevor die Sachbearbeiterin eine Summe festlegt, bzw. eine Entscheidung trifft - das finde ich eine etwas merkwürdige Herangehensweise, muss aber auch zugeben, dass ich mit Ordnungswidrigkeiten wenig Erfahrung habe. Ich kannte das bisher wenn so, dass man gleich vor Ort die Quittung kriegt....
     
  4. Gab es denn damals in Berlin eine Ausgangssperre bzw. Ausgangsbeschränkung ?
     
  5. Ausgangsbeschränkung: Wann in Berlin das Verlassen der Wohnung erlaubt ist

    Das hier müsste der damals gültige entscheidende Passus sein:

    Es war ein Co-Pyro dabei, das war also im Rahmen von Absatz 4 und wir hatten sogar den Abstand in Form von 2 Abbrennpositionen berücksichtigt. Soweit ich weiß ist diese ganze "triftiger Grund" Regelung ohnehin äußerst umstritten, was ihre Legalität angeht...
     
  6. Es war Sport nach Maßgabe §18.
    - Körper angehoben (PtGs tragen)
    - Dehnungs- und Gleichgewichtsübungen (herunterbeugen zum anzünden/hochschauen)
    - Atemübungen (Ah, Oh, Wow) ;)
     
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  7. Da würde ich mir echt überlegen was du da reinschreibst . Womöglich mit einem Anwalt eben kurz besprechen.
     
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  8. Also ich hatte während eines Spaziergangs eine große Tasche und einen Rucksack dabei, habe dann an meinem Abbrandplatz eine Pause gemacht....Vielleicht sollten sich die Ordnungskräfte in Berlin mit der gleichen Energie auch mal um die Bevölkerungsgruppen kümmern, für die hier offenbar das ganze Jahr über keinerlei Regeln gelten.
     
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  9. Nicht doch, das wäre ja echte Arbeit. Gefährlich noch dazu...
     
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  10. Maßgeblich ist ja in diesem Fall das Infektionsschutzgesetz.
    Wenn Du da gegen verstoßen hast, ist es erstmal egal in welcher Form der Verstoß stattgefunden hat.

    Das verlassen des Hauses zum Abbrennen von Feuerwerk ist kein triftiger Grund, und somit liegt ein eindeutiger Verstoß fest. Da waren nur Leute mit Haus und Garten auf der sicheren Seite, da der Garten zum Haus gehört.

    Ich würde argumentieren das auf Grund der sich zu diesem Zeitpunkt fast Täglich ändernden Vorschriften die Situation scheinbar falsch verstanden hast und es Dir leid tut. Du hast aber zu jeder Zeit auf Abstand geachtet.
    Du achtest bis heute auch auf die Notwendigen Abstands und sonstige Regeln, die dich bis Dato vor einer Covid19 Infektion bewahrt haben.

    Mehr glaube ich, wird Dir da nicht übrig bleiben.
     
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  11. Eigene Erfahrung bei Ordnungswidrigkeit in anderem Bereich: Einfach zugeben und nicht diskutieren, dadurch wurde mein Bußgeld halbiert, weil "geständig/einsichtig" (zudem Erstverstoß).
    Würde aber reinschreiben, dass du dir der Ordnungswidrigkeit nicht bewusst warst, dann dürfte es zusätzlich noch als fahrlässig eingestuft werden.
    Wenn du's gerne auf 0 drücken möchtest, würde ich auch 'nen Anwalt empfehlen - das dürfte ohne entsprechende Versicherung allerdings teurer werden, als die "Ersparnis".
     
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  12. So ein Schmarrn...
    Nicht äußern außer zu deinen persönlichen Daten. OWi Recht ist Strafrecht - hier gilt 1. die Unschuldsvermutung und zweitens liegt die Beweislast und - führung bei der Gegenseite.
    Du hattest einen triftigen Grund und wenn nicht müssen die dir das beweisen. Das ist - nebenbei bemerkt - unmöglich und läuft letztlich auf eine Einstellung hinaus.
    Seit Corona hab ich diesen Schwachsinn regelmäßig und bisher wurde immer! eingestellt.
     
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  13. Ich würde einen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung angeben (Bewegung an der frischen Luft, aus gesundheitlichen Gründen), unterwegs Abfeuern von Feuerwerk (Reste aus dem Vorjahr). Zugeben sollte man nur das, was zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Das machen die bösen Jungs auch immer so.....
     
  14. Achso? Dann hab' ich das wohl falsch in Erinnerung. Naja, man wird ja auch nicht jünger...

    Na herzlichen Glückwunsch.
     
    _bsvag_ gefällt das.
  15. Beweislast? Unschuldsvermutung?
    Hast Du den Text gelesen?
    Die Polizei hat das Feuerwerk beendet :rolleyes:



    Das Abbrennen von Feuerwerk ist laut Infektionsschutzgesetz zu diesem Zeitpunkt kein triftiger Grund gewesen.:cool:

    Na da würde ich nicht drauf wetten.... schon garnicht unter den Umständen.

    Anwalt?
     
  16. Ich bin nur Laie auf dem Gebiet, aber nach meinem Verständnis redest du jetzt mit einem Sachbearbeiter. Du hast jetzt die Möglichkeit noch zu deeskalieren / es außergerichtlich zu klären. Bedenke einfach, dass auf der anderen Seite auch nur ein Mensch sitzt. (kann aber auch ein Grüner sein ;)) Freundlichkeit kann da jetzt schon sehr viel helfen....wenn möglich in einm direkten (telefonisches) Gespräch.

    Beachte nur, dass wenn du später rechtliche Schritte gegen den Bescheid einleitst, deine jetztigen Aussagen verwertet werden.
     
    JustFun gefällt das.

  17. so ist es, sei mit jedem Wort vorsichtig............................ nicht immer sitzt auf der anderen Seite ein Mensch.... und wenn du keine Antwort gibst,
    entscheidet die "andere Seite" automatisch gegen Dich auf Grund der Angaben.
     
  18. Wie hoch ist denn die OWi ?
     
  19. Aber wie kommt es denn, das andere einfach in Belin zünden durften z.b. Vitrine? Bei dir ist das aber eine OWI und die Polizei beendet dein Feuerwerk?
     
  20. Die Vitrinen-Jungs sind etliche Male angesprochen und vertrieben worden, bis sie offenbar ein sicheres Privatgrundstück gefunden hatten.
    Meine Frau und ich waren von 18:00 Uhr - 1:00 Uhr draußen auf der Straße und haben viel gezündelt, in unserem Außenbezirk hat das nur niemanden interessiert, selbst das Feuerwerk mit 20 min und weit sichtbar führte zu nichts.

    Wir hatten Glück, rocketlauncher leider Pech.
     
    bottzi gefällt das.
  21. Nein. Bloß nicht! Nix kommentieren, erklären, nix. Du hattest einen triftigen Grund. Fertig. Alles andere ist das Problem der Gegenseite.
    Redet oder schreibt euch doch nicht um Kopf und Kragen...
    So schwer ist das doch nicht zu verstehen.
    Ja, hab ich.
    Und? Der "Beklagte" hatte immer noch einen triftigen Grund. Das ist das eigentliche Problem. Beweislast...

    Das wird zu speziell um das hier komplett zu zerpflücken und zu erklären.
    Nur als Anstoß: Wenn nicht explizit verboten, dann erlaubt.

    Ich würde bei dieser Unkenntnis der Sachlage
    empfehlen, nen Anwalt zu konsultieren oder kostenlose Rechtsberatung.

    Nein. Eigeninitiative und sehr gute Kenntnisse/Informationen im Bereich OWi Recht.
     
    Pyromartin und e_clipse gefällt das.
  22. Ja das habe ich in den Videos mitbekommen und das sie dann auf einen Lidl Parkplatz waren. Ist das dann quasi eine Grauzone gewesen gegenüber öffentlicher Raum???
     
  23. Quatsch. Grauzone...
    Ein Parkplatz ob Lidl oder Aldi, ist genauso "öffentlicher Raum" wie jeder andere - nicht eingezäunt oder abgesperrt, frei zugänglich für jedermann... Siehe Definition "öffentlicher Raum".
     
  24. @Condomino
    Nochmal.... die Polizei hat das Feuerwerk beendet! Somit war der offensichtliche Grund des Verstoßes das zünden von Feuerwerk, und es sind Polizeibeamte als Zeugen vorhanden.
    Zur Not wird da die Polizei sogar als Zeuge benannt und gehört.
    Du redest dich da einfach und zitierst Sätze aus dem Netz, die Realität sieht da anders aus.
    Ich kenne einige Personen die es mit "Ausreden" versucht haben, das Ende ist teurer wie das eigentliche Bußgeld.
    Es war explizit verboten das Haus ohne triftigen Grund zu verlassen, versuche mal einem Richter zu erklären das Du immer zum Spaziergang etwas Feuerwerk dabei hast, und das es zufällig auch noch der 31.12. ist :wall:
     
    rocketlauncher gefällt das.
  25. Ich zitiere mich mal selbst:
    Ich zitiere garantiert nicht irgendwas aus dem Netz. Sind Erfahrungen. Eigene.
    Ausreden sind das denkbar schlechteste was man versuchen sollte.
    Wenn es nicht dem Datenschutz und im speziellen meinem eigenem Schutz entgegenstehen würde, könnte ich dir meine gesammelten Corona Verstöße respektive die dazu gehörenden OWi Anzeigen und (eingestellten) Verfahren posten. Sind bisher 8 und 2 schweben noch... :D

    Wenn der ganze Spuk vorbei ist, mach ich das gern.
    Bis dahin bin ich bei solchen Themen ab sofort nur noch silent reader.
     
    lisa09111, Snajdan und JustFun gefällt das.
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