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<p>[QUOTE="Hundling, post: 1017135"]Sehr geehrte Damen und Herren,</p><p><br /></p><p>ich habe Fragen bezüglich der Verbringung von Pyrotechnik bzw. Feuerwerk aus dem EU Ausland nach Deutschland. Ich hatte meine Anfrage auch schon an den Zoll (s.u.) gerichtet, dieser hat mich u.a auch an die BAM verwiesen.</p><p><br /></p><p>Ist es für eine Privatperson erlaubt CE zertifiziertes Feuerwerk der Klassen Kat 1, Kat 2 und P1/T1 aus dem EU Ausland, ohne deutsche Lagergruppenzuordnung und ohne deutsche Beschreibung, nach Deutschland zu bringen? Wenn ja, in welchem Zeitraum darf es nach Deutschland verbracht werden?</p><p><br /></p><p>Es wäre rein für den privaten Gebrauch. Aus der Sprengstoffverordnung konnte ich entnehmen, dass Raketen kleiner gleich 20g NEM haben dürfen, Bodenfeuerwerk kleiner gleich 6g Schwarzpulver und kein BKS und P1 Schallerzeuger kleiner gleich 10g Schwarzpulver oder BKS.</p><p><br /></p><p>Ich freue mich auf Ihre Antwort.[/QUOTE]</p><p><br /></p>
[QUOTE="Hundling, post: 1017135"]Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Fragen bezüglich der Verbringung von Pyrotechnik bzw. Feuerwerk aus dem EU Ausland nach Deutschland. Ich hatte meine Anfrage auch schon an den Zoll (s.u.) gerichtet, dieser hat mich u.a auch an die BAM verwiesen. Ist es für eine Privatperson erlaubt CE zertifiziertes Feuerwerk der Klassen Kat 1, Kat 2 und P1/T1 aus dem EU Ausland, ohne deutsche Lagergruppenzuordnung und ohne deutsche Beschreibung, nach Deutschland zu bringen? Wenn ja, in welchem Zeitraum darf es nach Deutschland verbracht werden? Es wäre rein für den privaten Gebrauch. Aus der Sprengstoffverordnung konnte ich entnehmen, dass Raketen kleiner gleich 20g NEM haben dürfen, Bodenfeuerwerk kleiner gleich 6g Schwarzpulver und kein BKS und P1 Schallerzeuger kleiner gleich 10g Schwarzpulver oder BKS. Ich freue mich auf Ihre Antwort.[/QUOTE]
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