nö, weil die keine Lagergruppenzuordnung haben, PtG dieser Gefahrenklasse nicht in bewohnten Bereichen aufbewahrt werden dürfen, und schon gar nicht außerhalb einer geeigneten Verpackung.
Wenn auf den Vogelschrecks Schallerzeuger steht bedeutet dies nicht für mich die sind zum Vögel verschrecken da. Sondern nur um Schall zu erzeugen. Wann und wo ich das tu is doch egal oder ??? Am Ende geht es ja auch gar nicht um den Zweck sondern um das was darf ich und was nicht. Edit und darum geht es ja, wenn keine lgz vorhanden. Darf ich dann oder nicht ??? Eigentlich eher nicht. Nur im Auto haben und dann sofort verwenden Zweckgemäß. Darf man ein halbes Jahr im Auto Schallerzeuger umherfahren um sie dann Zweckgemäß zur Geistervertreibung zu nutzen via viel Schall ?? Ich muss jedes Jahr sehr viele sehr böse Geister vertreiben. Ich war auch schon bei einem Exorzisten aber der meinte da Hilft nur viel böllern. Edit haha
siehe da ...Sorry für den doppel Post. Aber kann es sein dass ihr euch hier manchmal selber nicht wirklich einig seid und grün seid ? Und dann kommen Laien hier her die sich informieren wollen und sind am Ende genauso schlau wie vorher und kennen nun tausend Gesetze die trozdem irgenwie keinem was bringen. Dabei geht es doch schlichtweg darum das hier hoffentlich alle spaß am feuerwerk haben und da ein bisschen Enthusiastisch sind.
@Endoskop Du tust deinem Umfeld wahrlich einen großen Gefallen, indem du dich gegen die Beantragung einer Erlaubnis entschieden hast! An dieser Stelle auch eine Dankeschön von mir!
Scheini / Nichtscheini / Anzeigepflicht P1 / PM1 / PM2 SprengG / WaffG Noch viel lesen (und vestehen (scnr)) du musst, junger @Endoskop
Weil ? Ich deiner Meinung nach unsachgemäß umgehe mit Feuerwerk ? Dabei versuche mich ja zu informiern um eben dies nicht zu tun. Satt aber anständige Ratschläge im Umgang usw zu bekommen, bekomme ich nur zu hören tu das nicht tu dies nicht. Du eignest dich nicht. Somit werden Leute die ja eigentlich euch gar nicht böse gesinnt sind vertrieben. Um dann wieder zu sagen wir sind ja nur eine kleine Gemeinde und das hat kein Gewicht und bliblablupp. Anstatt sich ernsthaft mit sein Kollegen zu beschäftigen. Wozu habt ihr denn den 27,er ? Gewerblich kann man den nicht nutzen. Eigentlich nur zum Vergnügen. Und dafür nutzt ihr den auch. Was spricht dagegen wenn ich diesen tatsächlich hätte ? Ich hab ein Befriedtes Grundstück zur verfügung (Befriedet =eingezäunt und für unbefugte nicht zu betreten). Dort gibt es ein großen Teich mit viel Wasser und einer Tiefe von zrika 1,20 Meter. Es gibt ein Wasserschlauch mit Wasseranschluß sowie immer mindesten 2 Autos in denen sich Feuerlösche befinden. Dazu noch mehrere große Regenwassertonnen. Die mindestabstände werden eingehalten da keine Gebäude in der Nähe und auch sonst nix. Wenn ich nun zu Silvester dort meine paar Batterien verknall sollte es niemanden stören da ja eh schon alle Knallen was mitten im Jahr nicht der Fall ist. Aber davon abgesehen befinden sich die nächsten Häuser in zirka 5 oder soagr mehr Kilometer entfernung. Es fliegen keine Flugzeuge oder sonstiges über das besagte Gelände. Einzige Manko wäre eben die Aufbewahrung. Aber auch dafür gibt es eine Lösung. Die meisten Ptgs sind eh 1.3 G und selbsabholung. Bedeute ich hole diese direkt ab und bringe sie zu besagtem Ort wo diese auch gleich ihrem Zweck zugeführt werden. Sollten dann welche aus welchen Gründen auch immer nicht abgebrannt werden muss ich halt mit dem Wertverlust leben und diese für 48 h in eine Regenwassertonne legen und vernichten. .... Auch ist mir durchaus bewusst welche Wucht hinter diesen Feuerwerkskörpern steck da ich diese schon unzählige male in Polen und anderen EU Staáten gezündet und erlebt habe weshalb ich strickt gegen mehr als 2 Gramm BK´s bin. Und ich kenne auch die Unterschiede zwischen SP und BK´s bzw das SP brennt und durch die Raucherzeugung den Druck bzw Knall verursacht....Der druck muss entweichen und sucht sich die schäwchste stelle ...Physik halt. Danke @wgriller das erklärt natürlich einiges. Und @Feuer_und_Flamme! ich bin nicht dein Feind !
Mir brennen die Augen in doppelter Hinsicht. Nicht nur wegen der mangelhaften Schreibweise . Aber wenn er schon selber schreibt, dass seine Eltern ihre minderjährigen Kinder im Suff Fw abbrennen lassen,fällt mir keine befriedigende Antwort mehr zu diesem Thema ein. Und nein, ich bin nicht (so wie niemand hier) Dein Feind Nur zwei Fragen hätte ich noch an @Endoskop . Wie alt bist Du und in welchem Bundesland wohnst Du ??
Mit einer vernünftigen Antwort habe ich auch nicht gerechnet. Erst die Nummer mit dem 27er, nun sind wir bei P1.....und was hast Du sonst noch auf dem Herzen. Ganz ehrlich, dass, was Du hier schreibst ist genauso überflüssig und unnötig, wie Schuppen oder Haarausfall. Mehr fällt mir zu diesem kindischen Gehabe nicht mehr ein.
Ich bin zwar kein Profi aber ich antworte dennoch mal drauf ... Das ist so nicht ganz korrekt. Es gibt ein paar P1 Artikel mit BKS (Satzhöchstmenge fällt mir grad nicht ein) die z.B. für Paintballanlagen zugelassen sind. VS fallen in DE sogar unter PM2 (Pyrotechnische Munition Klasse 2). Dazu kommt, daß diese in DE unter das Waffengesetz fallen und Verstöße hier noch strenger geahndet werden als im Sprengstoffgesetz. Und dann muß meines Wissens jeder Schuss protokolliert werden bzw. die Abgabemenge ist auch begrenzt. Will mich da jetzt nicht festlegen aber so hatte es mir mal jemand mit MES gesagt. Ansonsten sehr gut zusammengefasst und ich stimme dir in allen anderen Punkten zu ... Grüße
Wer mit einer Munitionserwerbsberechtigung VS erwirbt, hat keine Nachweispflicht über die verwendete Menge zu führen. Der Erwerb muss aber vom Verkäufer ins Munitionshandelsbuch eingetragen werden (Name, Anschrift, Datum und Menge). Wenn nun jemand meint, er könne unbegrenzt VS erwerben, wird dies spätestens bei Prüfung des MHB auffallen und der Käufer wird sich dann gegenüber der Behörde verantworten müssen. Bei kleinsten Zweifel wird die Erwerbsberechtigung eingezogen.
Ja genau ... danke Rolf ... so hat es mir der Winzer auch gesagt. Hatte es dann nicht mehr korrekt in Erinnerung.
Was soll denn noch Quatsch sein, außer die Passagen, die wir schon korrigiert haben? Würde mich doch interessieren, da ich ja eventuell doch mehr dürfte als ich bisher annahm.
Weil es z.B. einfach nicht stimmt, dass BKS in DE in Bodenknallkörpern generell verboten ist. Es gibt schon einige Jahre den Thunderflash MK5 in P1. Und der darf sogar (nur) zu Vergnügungszwecken (nämlich "Paintball") eingesetzt werden.
Ja klar ... das habe ich ja auch schon korrigiert geschrieben. Das reicht mir jetzt aber noch nicht ... Ich will wissen, was ich noch darf ..
Ich hatte das so verstanden, dass @ViSa seinen Beitrag überarbeitet/korrigiert hätte (was er bei dem Punkt aber nicht getan hat)? Ach, egal... Das Thema ist eh sinnlos (bzw. es ist sinnlos, hier darüber zu diskutieren)...