Termin | News Petition gegen Pyrotechnik

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Booom, 6. Sep. 2012.

  1. Auch bei diesem Thema war nicht ersichtlich, wie die Sache eigentlich ausgegangen ist. Kurzer Nachtrag des Ergebnisses:

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Auszüge:

    "Mit der Petition wird eine Änderung des Sprengstoffgesetzes im Hinblick auf das Abbrennen von Feuerwerk gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass von Pyrotechnikern angezeigte Feuerwerke in Wohngebieten immer mehr zunehmen würden. Das Sprengstoffgesetz biete den Kommunen kaum Möglichkeiten, die so genannten angezeigten Feuerwerke zu beschränken. Anerkannte Feuerwerker würden darüber hinaus nicht das übliche Silvesterfeuerwerk der Klasse 2, sondern gleich höhere Klassen verwenden, die wesentlich lauter seien und mehr Feinstaub produzieren würden. Die Belastungsgrenze sei in manchen Wohngebieten, wie z. B. in Berlin-Blankenburg, längst erreicht.

    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss fest, dass die überwiegend restriktiven Regelungen des Sprengstoffrechts einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Bürger, die Feuerwerk verwenden möchten, und denen, die sich hierdurch gestört fühlen oder Schäden befürchten, sicherstellen. Darüber hinaus merkt der Ausschuss an, dass die Belange des Umwelt- und Tierschutzes bei der Rechtsetzung ebenfalls ausreichend berücksichtigt wurden.

    Für die für den Vollzug des Sprengstoffrechts zuständigen Landesbehörden besteht nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere nach Immissionsschutzregelungen, bereits die Möglichkeit, angezeigte Feuerwerke zu untersagen bzw. örtliche Beschränkungen oder Verbote für Feuerwerk auszusprechen. Zusätzlicher bundesweiter Regelungen, die örtliche Besonderheiten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigen könnten, bedarf es über die schon jetzt geltenden Vorschriften nach Ansicht des Petitionsausschusses hinaus nicht. Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung auszusprechen."

    Langfassung der Abschlussbegründung:
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    BumBum und Jack-Beauregard gefällt das.
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