Leute.... Strafe bekommt der Inverkehrbringer falsch deklarierter Ware.... ... Derjenige wo CE-Fwk kauft mit Knallkörpertitulierung in F2 macht per geltendem Recht alles richtig..... Knallkörper muss von Blitzknallkörper unterscheidbar sein... das ist eine Grundvoraussetzung für unser F2-Zusatzgesetzgebung... Wenn das nicht der Fall ist, muss Deutschland halt eine Benennung und Beweislast selbst erbringen, da es die EU nicht interessiert, das hapert extrem und würde dann mit dem Vorsatzvorwurf erst recht nichts werden. Wäre ja noch schöner. Mit dem (in diesem Fall) Unsinnssatz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" müsste man demnach wenn man bei solchen Händlern F1 Wunderkerzen kauft, mit einem "gemeinschaftliche Unterstützung Verstoss Spreng" haftbar gemacht werden.... immerhin hat man die Polenböllermafia geldtechnisch unterstützt......
Wobei, so nen Pott hat man mit den früheren Chinaböllern auch zum Abheben gebracht, dazu brauchte es kein BKS.
Ich denke schon dass die Norm da eingehalten wird, ansonsten hätte es schon einen Rückruf gegeben. Schon mehrmals mitbekommen. Ein Cobra p1 würde den Topf auch gut anheben. Ich bring Arbeitskollegen und Freunden seit Jahren auch immer was aus Belgien mit, alle Finger noch dran. Ganz ehrlich, mir ist es lieber der Muggel hat ordentliche und geprüfte P1 Schallerzeuger, im Ausland auch F2 mit BKS als dass er Polenböller Googlet und sich sonst wo F4 Böller mit 200g BKS und ohne Zulassung bestellt die dann von irgendeinem Zusteller im Sprinter über die Grenze gebracht wird.