2020 Postenhandel-Nord Delmenhorst Vorbestellung 2020

Dieses Thema im Forum "Prospekte, Werbung" wurde erstellt von Inliner39, 29. Februar 2020.

  1. Woher hast du diese Info, gibt es vielleicht eine Quelle?
     
  2. 2020 - B&R Feuerwerk 2020
     
  3. Feuerwerkgarage hat auch gesagt, dass bei denen abgeholt werden darf.
    Das lässt hoffen :D
     
  4. Eine Bestellung würde ich noch eingehen wollen.
    Die Bezahlung muss innerhalb wie viel Tagen getätigt sein?
     
  5. Bis heute 15.12.2020 um 23:59
     
  6. Also bei uns in Sachsen-Anhalt ist wie überall zwar der Verkauf verboten aber nicht das abbrennen.
    Jetzt hoffe ich nur das die Abholstation in Leipzig geht oder man seine Abholstation ändern kann wo es geht.

    Wenn ich aber dann sowas Lese wie hier bei Facebook von einer Seite die angeblich Seriös geführt wird muss ich echt mit dem Kopf schütteln.
     

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  7. Ich kann kaum schlafen...mir lässt das keine Ruhe, hab es immer noch nicht richtig verstanden, wenn jetzt in Niedersachsen beschlossen wird, dass auch bestellte Ware nicht ausgeliefert werden darf, leiden darunter dann auch die anderen Abholstationen? Oder betrifft das dann nur die Delmenhorster? Diese könnte ja gegebenenfalls auf andere Abholstationen ausweichen.
     
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  8. Selbst wenn das abrennen verboten ist, spricht gegen eine Abholung doch trotzdem nichts so lange es nicht ausdrücklich untersagt wurde oder nicht?
    Ich komme z.B. aus einem anderen Bundesland und fahre extra nach Delmenhorst um dort abzuholen.
     
  9. Andere haben es schon erlaubt mit dem abholen nur wie es in Delmenhorst aussieht also Niedersachsen weiß ich gerade nicht.
     
  10. @Inliner39 Angenommen eine Abholung in Velten sei nicht möglich, kann man, wenn es überhaupt möglich ist die Ware irgendwo abzuholen, eine andere Abholstation auswählen und dort dann abholen?
     
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  11. Da Velten zu Brandenburg zählt, sollte es möglich sein.
     
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  12. Eins vorweg, das ist meine ganz persönliche Interpretation ohne Anspruch auf Richtigkeit, ich bin kein Jurist.

    Gemäß der Brandenburger Verordnung (https://www.brandenburg.de/media_fast/1167/201214 PM_Kabinett_Corona_EindaemmungsVO.pdf) würde ich vermuten, daß die Abholung der PHN Bestellung in Velten möglich sein sollte (Zitat: "Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten."), d.h. die Abgabe von bereits getätigten Verkäufen sehe ich unkritisch.

    Anders sieht es in Berlin aus, hier ist in der neuen Verordnung (https://www.berlin.de/corona/_assets/downloads/2020-12-14-sars-cov-2-infschmv.pdf) auch explizit die Abgabe verboten (§14 Absatz 3, Zitat: "Der Verkauf und die Abgabe von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegen-ständen sind untersagt."), d.h. meine Bestellung beim FEB werde ich wohl nicht abholen können (es sei denn, die errichten kurzfristig eine Abholstation kurz hinter der Stadtgrenze - vielleicht in Velten, die Halle ist ja groß genug ;)).
     
  13. Kann aber auch alles egal sein, wenn in der Verordnung vom Innenministerium etwas anderes drin steht
     
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  14. Das sehe ich aktuell nicht (s.u.) ... was soll da noch kommen?

    Zitat (Quelle: Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen):
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    Was gilt an Silvester?
    Am Silvester- und Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird Pyrotechnik untersagt. Das gilt auch für öffentlich veranstaltete Feuerwerke. Über abweichende Regelungen entscheiden die Länder. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird generell verboten.

    Darüber hinaus gelten an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit..

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    Und die abweichenden Regeln der Bundeländer sind explizit erwähnt, diese können natürlich verschärfend sein (und sind es auch teilw.).
     
  15. #2141 reloop27, 15. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2020

    na moment ... Abhol und Lieferdienste sind aber erlaubt ....oder täusche ich mich da ?

    Senat beschließt Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - Berlin.de

    Hier steht nur drin , das ein Kein Verkauf gibt ... Erscheinungsdatum 14.12.2020
     
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  16. Ich habe oben das komplette Dokument (die neue Verordnung) verlinkt und den entsprechenden Paragraphen zitiert, lesen mußt Du schon selbst ;) ... meinst Du wirklich, daß Abhol- & Lieferdienste Dir Feuerwerk übergeben, wenn auch die Abgabe ausdrücklich verboten ist?
     
  17. Sieht schlecht aus für Niedersachsen :(
     

    Anhänge:

  18. Hoffentlich helfen die Klagen der Shops, ist ja stand jetzt rechtlich nicht erlaubt ein komplettes Verbot...
     
  19. Ist aber auch alles eine ******e. Egal wie entschieden wird, blöd ist es so oder so.
    Wenn jetzt das komplett Verbot kommt, ist es ******e für den Postenhandel, wegen Rückzahlung, Einlagerung etc.
    Darf man abholen aber nichts abbrennen, hat man selber das Problem mit der lagerung.
    Wenn man Abholen darf und zünden, dann hat man sicher jede Stunde Diskussion mit jemandem der meint das man illegales tut.
    Egal wie es kommt, das schlimmste Silvester meines Lebens :(
     
  20. Sehe ich genau wie du. Selbst wenn das abbrennen erlaubt sein wird, wovon ich nicht ausgehe, hätte ich nicht mal lust meine Reste zu zünden, weil die menschen nur Schlagzeilen lesen in denen Verbot steht, was bis dato noch nicht stimmt. Alleine aus diesem Grund werde ich dieses Jahr nicht zünden, auch wenn es möglich sein könnte... :(
     
  21. Was mir grad noch einfällt.
    Mal angenommen ich hätte irgendwo online bestellt bei einem Shop der nun ausliefern darf. Mir wird das ganze am 29.12 zugestellt,ich darf aber nichts zünden weil ich in Niedersachsen wohne.
    Dann habe ich auf einmal 25kg NEM zuhause und kann da nirgendwo mit hin:eek:
    Hat da einer von den schlauen Politikern auch mal dran gedacht?
     
    Frank 1886 und Fireseege gefällt das.
  22. Ja, und nun stell dir vor man darf seine Bestellung vom Postenhandel holen und auch zünden. Dann hat man immens Druck das auch alles weg zu bekommen, weil man ja die Mengen niemals lagern darf:confused: Und wie gesagt, die Diskussion wird kommen und das verdirbt einem die Laune...
     
    Böllerfreak und AlpHaBHV gefällt das.
  23. Naja bis jetzt trifft es wohl nur Niedersachsen.
    Andere Bundesländer dürfen ja abhoben.
     
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