Wenn ich genau weiss was ich zu beachten habe,werde ich ziemlich Zeitnah mein Feuerwerk abholen.Abwarten bis meine Frage beantwortet wurde.Dann heisst es reagieren
Das glaube ich auch. Dafür gibt es keine ausreichende Rechtsgrundlage. Das Abgabeverbot ist schon ein etwas schwierigeren Brocken, wenn morgen die neue SprengV da ist. Falls Bremen Dienstag aus Zugzwang durch Niedersachsen mit dem Abbrennverbot nachzieht, übernehme ich den Eilantrag beim OVG Bremen.
Ich finde es toll, wie sich Inliner39 hier für uns alle in NDS einbringt! Wenn Ihr eine "Sammelbox" aufstellt, dann werde ich hier sehr gerne etwas zu Eurer finanziellen Unterstützung einwerfen!
Ich glaube wenn das verbot in einem Bundesland gekippt wird, dann wird es in den anderen auch ganz schnell kippen.
Erstmal ist es ein Überlassungsverbot. Und selbst wenn du jemandem eine Packung Nudeln schenkst, überlasst du ihm diese.
Das ist natürlich sehr mutig von dir. Ich bin sicher das die hier einige finanzielle Unterstützung zusichern
Bitte mache Dich erstmal schlau, was ein Normenkontrollverfahren überhaupt ist und wer es überhaupt veranlassen kann. Normenkontrolle – Wikipedia
Selbst wenn nicht ihr habs wenigstens probiert.Wird natürlich im kommenden Jahr mit ner Bestellung ,,belohnt".
Dem kann ich nur zustimmen, bisher hab ich nie bei euch bestellt weil ich eigentlich keine Lust auf 4 Stunden Autofahrt während der Verkaufstage habe... aber euer Engagement muss auf jeden Fall belohnt werden!
@Inliner39 kann mann bei euch auch T1, P1 ,F1, bestellen und auch abholen oder geht das nicht lg pyrojunge
Daran haben sich aber in NDS auch andere Shops angehangen, wie bspw. Tosch, Runge, Pyrostern und im Faktenaustausch Pyroland etc., das möchte ich hier explizit erwähnen. Ebenso natürlich viele, viele Shops in anderen Bundesländern mit eigenen Klagen
Was heißt das jetzt eigentlich? das doch noch was verkauft werden darf? ich steig Langsam nimma durch...
Das Problem, dass pyrotechnische Gegenstände nicht überlassen werden dürfen, lässt sich in meinen Augen nicht durch Gewerbetreibende lösen. Wenn jemand mit einem Gewerbe die Ware abholt, dann hat diese Firma das gleich Problem wie der Postenhandel. Er darf die Ware keinem anderen überlassen. Auch nicht sich selbst. Es gehört im Grunde der Firma. Wenn es dann zu einer Kontrolle kommt, dann müsste die Firma genau diese Ware auch weiterhin haben. Denn sie konnte sie ja keinem Überlassen. Das wiederum finde ich ein ziemlich großes Risiko für die eigene Firma.. Ich hoffe noch darauf, dass eine der Klagen Erfolg hat und wenn nicht, dass sich dann zumindest der Staat an den Kosten beteiligt