Sicherheit Postversand+Strafen

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Feuer-Berni, 6. Januar 2002.

  1. Hi @ all!

    Mich würde interessieren, welche Strafen auf Firmen zukommen, die Klasse2 Ware per Post versenden. Soll ja vorkommen, wie man so hört. Welche Strafen stehen darauf, wenn Klasse T1 oder Klasse4 ohne Vorweisen der Genehmigung verkauft werden oder per Post versendet?

    Danke für alle Antworten!
    Grüße aus Tirol, Bani
     
  2. Rechtliches zum Versenden von Pyrotechnik

    Wer Artikel die eine Einstufung als Kl. III, Kl. IV, T2 oder PM2 haben ohne den Nachweiß einer entsprechenden Genemigung abgibt verstößt gegen § 40 (strafbarer Umgang / Verkehr / Einfuhr)und § 41 (Ortnungsw.)des SprengG. Das bedeutet bis zu 3 Jahren Haft und bis zu 50.000,00 Euro Geldstrafe.

    Wer Pyrotechnik verschickt ohne dabei die gültigen Regelungen der GGVS (Kennzeichnung, Mengenbeschränkungen usw.) zu beachten, begeht eine Ornungsw. (bei fahrlässigem Verhalten) oder auch eine Straftat (bei vorsätzlicher Mißachtung). Näheres regelt die GGVS Rahmenverortnung § 10.

    Andreas
     
  3. Firmen die so was tun, verstoßen nicht nur gegen die im Beitrag genannten Gestetze ( SprengG und GGVS ) sondern auch gegen Handels und Gewerbegesetze sowie das Postbefördeungsgesetz.

    Im übrigen verstößt das Unternehmen das so etwas praktiziert gegen das Wettbewerbsrecht da sich dieses unternehmen einen Vorteil verschafft. Und das ist Unlauterer Wettbewerb.

    Mit freundlichen Grüßen
    Bomby
     
  4. Es scheint sich aber einzubürgern, daß das Feuerwerk normal per Post verschickt wird. Unter Kostengesichtspunkten und der Arbeitszeit ganz sicherlich die Alternative zu DPD und Co..
    Da kommt dann natürlich die Frage hoch, wieso die Großen dies ohne Probleme und Anfeindungen tun dürfen, während kleine Händler teilweise massive Probleme jeglicher Art haben.

    Ich habe heute zu meinem Erstaunen von einem bekannten Großhändler drei Kartons mit Kl. II erhalten. Dort waren u.a. auch Schocker enthalten! Dies nur als dezenten Hinweis für ein Listenmitglied :)
    Die liefen ganz normal per Post und waren, wenn man es streng sieht, sogar vorsätzlich falsch deklariert!! Aber wer schaut schon nach?
    Deswegen ist die Diskussion bezüglich der Strafen für Postversand, die hier teilweise läuft, nur theorethischer Art und geht m.E. an der Realität vorbei! Gesetze sind gut und schon, doch wenn diese keinen Interessieren, vor allem nicht die, von denen man dies erwartet, dann kann ich alle gut verstehen, die sich die Anonymität der Post, und das damit verbundene große Paketaufkommen, zu Nutze machen und Klasse II auf diesem Wege verschicken!

    Viele Grüße

    Pyromania
     
  5. Hi,

    dem Kan ich mich nur anschließen, als ich Im Dezember meine Turbo Salutraketen bestellt habe sind die auch per Post gekommen, obwohl es 10 Pack a 10 Raketen waren,... Und der Händler gehört mitunter nicht zu den kleinen.

    Da war überhaupt keine Beschriftung drauf was drin war.

    Gruß PETN
     
  6. Hi!

    Juristisch gesehen wird es nunmal erst interessant, wenn's rauskommt.
    Das wir uns verstehen: dies ist keine Aufforderung zum "Schwarzversand", zur Mißachtung des ADR, der GGVSE oder sonstiger Vorschriften, aber faktisch ist es so, um es ohne Blatt vor dem Mund zu sagen:
    Auf's Maul gehauen bekommt der, der auffällt.

    Wer nicht kontrolliert wird und sich nicht selbst anzeigt KANN nicht auffallen.
    Nur am Rande: Das ist keine Frage, die nur in der Pyrotechnik immer mal wieder auftaucht. Auch die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) kann nur Vergehen/Verbrechen erfassen, die bekannt werden / angezeigt werden. Nicht von ungefähr gibt es den Begriff der Dunkelziffer und nicht von ungefähr sind bisher alle Versuche, selbige wenigstens grob zu quantifizieren, bestenfalls das geblieben: grob.

    Ob Appelle an die Verantwortlichen (hier die Versender), die Vorschriften einzuhalten, etwas nützen ist ebenfalls in anderen Bereichen Thema einiger Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen gewesen.

    Man mag dies gutheißen oder nicht, Fakt ist, daß wenn ein derartiger Mißbrauch vorliegt, es meistens solange dauert, bis das erste Unglück erfolgt, bis wieder die Regelungen verschärft werden.


    Warten wir also ruhig darauf, bis das erste Pack TS oder auch "nur" ein paar Batterien durch einen dummen Zufall in einem Postverteilzentrum hochgehen, dann gibt es halt einen Erlaubnisinhaber weniger und als nächstes steigen halt die Paketpreise auf das Doppelte, weil die Post sich 500 Sprengstoffspürhunde anschafft und es wegen der Überprüfung auch nicht mehr 1-2 Tage dauert, bis ein Paket da ist, sondern halt doppelt so lange.
    Holland war ja anscheinend soooooooo lehrreich. Wie würde Sting singen: "History will teach us nothing..."



    :(

    Morat
     
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