Besucher Privat Feuerwerker: Gesetze

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Unregistriert, 20. November 2008.

  1. Hallo,

    ich bin durch Zufall auf diese Seite gestossen und finde es echt toll, dass man hier Fragen zum Thema
    Feuerwerk stellen kann, ohne die üblichen Vorurteile an den Kopf geworfen zu bekommen.
    Ich bin jetzt 21 und studiere im 1. Semester angewandte Informatik. Ich finde die Pyrotechnik sehr
    interessant, wobei ich am liebsten Lichter und Rauch mag. Ich habe leider sehr empfindliche Ohren, deswegen
    mag ich "Knaller" gar nicht. Ich würde auch gerne bestimmte pyrotechnischen Sätze unter dem Jahr abbrennen,
    wobei mir die Klasse 3 ausreichen würde. Sogar Klasse 2 wäre ok.
    Ich wollte jetzt mal fragen, ob ich trotz meiner Ohren die Tauglichkeit bestehen kann und ob ich zur Angabe
    aller Krankheiten verpflichtet bin. Das ich 26 Scheine brauche habe ich auch schon gelesen, sowie die
    Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dann kommt der Lehrgang mit Prüfung, den ich innerhalb von 5 Jahren
    nachmachen muss. Und wie kann ich einhalten, alle 2 Jahre an einem Feuerwerk teilzunehmen, wenn ich
    das nur Privat machen will? Und an welches Amt muss ich mich genau wenden?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir meine Fragen beantworten.

    MfG Sebihepp
     
  2. Die "körperliche Eignung" ist nix dramatisches - je nach Amt, das die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, muss die gar nicht mal förmlich "bescheinigt" sein. Und wenn Du freiwillig einen Gehörschutz trägst, freut sich die Berufsgenossenschaft :)
    Die "alle-2-Jahre-mindestens-ein-Feuerwerk" ist auch damit erfüllt, dass man sein Silvester-Feuerwerk beim zuständigen Amt anzeigt.
    Welches Amt das zuständige ist, hängt vom Bundesland ab: für die Unbedenklichkeit und Erlaubnis/Befähigungsschein kommt es drauf an, wo Du Deinen (Haupt-)Wohnsitz hast; für die Feuerwerksanzeige kommt's drauf an, wo Du es abbrennst.

    In Bayern ist für beides (Unbedenklichkeit/Erlaubnis sowie Anzeigen) das Gewerbeaufsichtsamt des jeweiligen Bezirks zuständig.
     
  3. Hallo,

    ich habe auch massive Probleme mit den Ohren.. Seit einem Knalltrauma habe ich einen dauerhaften Tinitus - auf die körperliche Eignung hat das keine Auswirkungen. Solange Du nicht taub oder sehr schwerhörig bist (da würdest Du nämlich Gefahrensituationen evtl. nicht mitbekommen) ist das kein Problem. Es gibt mittlerweile so viele effektive Möglichkeiten sein Gehör zu schützen (Ohrenstöpsel in zig Varianten, Kapselgehörschutz- sogar aktiv, mit besserer Sprachverständlichkeit, usw, usf.) das die "Empfindlichkeit" der Lauscherchen kein wirkliches Problem darstellt.
     
  4. Super, danke für die schnellen Antworten.
    Das mit dem Schein ist aber noch Zukunftsmusik, da ich erst mal mein
    Studium beenden möchte. Ich habe mich auch nochmal bezüglich der
    BAM-P Klassen informiert. Etwas undurchsichtig ist die Klasse T1.
    Sie darf ganzjährig an Privatpersonen abgegeben werden und von diesen
    auch abgebrannt werden, unter der Bedingung: "Für technische Zwecke".
    Was bitte ist ein "technischer Zweck"?

    Gruß
    Sebihepp
     
  5. Sehr weiser Entschluss. Lieber erstmal eine "richtige" Ausbildung absolvieren, das macht auf jeden Fall Sinn.
    Allerdings würde ich evtl. schon mal die Augen nach einer Firma offen halten bei der Du helfen kannst.
    Was man hier im Forum so liest sind Durchschnittlich 2 - 3 Jahre erforderlich, um Lehrgangsfertig zu sein.... Das KANN schneller gehen, muss aber nicht. Von daher würde ich schon beizeiten damit anfangen.

    Dazu gibt es schon etliche Themen, in denen das diskutiert wurde. Werf mal die Suchmaschine an, da müsstest Du eigentlich was finden.
     
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