Bestimmung Privat-Transport von Feuerwerk an den Verkaufstagen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von PyroVogel, 24. November 2018.

  1. Hey Leute,

    Es gibt zwar schon einige Themen die sich mit dem Transport befassen, aber so richtig schlau geworden bin ich da leider nicht.

    Folgende Situation:
    Ich (Privatperson) möchte am 28. bzw. 29.12. Feuerwerk einkaufen.
    Dabei werde ich wohl die Kleinstmengen von 5(?) KG NEM schnell überschreiten, da ich auch mindestens 1 Artikel in 1.3G kaufen bzw. abholen werde (1x Vogelschreck Batterie).

    Heisst also, dass ich die 1000-Punkte Regel anwenden kann.
    Nur stellen sich mir dort mehrere Fragen:
    1. Laut die Liste hier: Freistellungen nach ADR 1.1.3.6 oder 1000 Punkte Regel steht, dass 1.4S in unbegrenzter Menge transportiert werden darf. Heisst das nun, dass sämtliche 1.4S Artikel nicht zu den 1000 Punkten zählen und "einfach so", ohne Probleme transportiert werden dürfen?
    2. zu 1. gilt die "Ausnahme" von 1.4S auch für die Regelung mit Kleinstmengen und wird nicht gezählt?
    3. Es heisst weiterhin, dass die Ware entsprechend verpackt sein muss. Ich gehe davon aus, dass meine Bestellungen bei Onlineshops (Abholstation) sowie vom Fachhändler entsprechend verpackt und korrekt zum Transport bereit gestellt werden sollten. Was ist aber mit der Ware aus den Discountern?
      Reicht es, wenn ich mir da einfach einen leeren Karton schnappe und das Zeug da rein lege? (Schliesslich will ich ja nicht immer gleich ne ganze VE kaufen...
      ODER reicht es auch einfach aus das ganze (gesichert) im Kofferraum zu transportieren? (Ganz ehrlich, wo ist denn bitte der Unterschied ob ich das Zeug in nem Karton transportiere oder nicht. Die sind ja jetzt weder Feuerfest, noch sicher.)
    4. Reicht ein "normaler" 2KG ABC Feuerlöscher aus dem Baumarkt für den Transport? (Ich gehe davon aus die sind zertifiziert und verplombt, oder?)
    5. Zuladeverbot: So wie ich verstanden hab, darf ich zudem kein Feuerzeug, Feuerzeuggas oder andere Spraydosen (Haarspray, DEO etc.) mitführen. Gilt das für das gesamte Fahrzeug? Oder reicht es, wenn ich Feuerzeuge und Feuerzeuggas ins Handschuhfach stecke und das Feuerwerk im Kofferraum und Rückbank mitführe? Falls nicht, gibt es eine andere Möglichkeit das mitzunehmen? (Wie soll man denn sonst sein Feuerwerk anzünden?)
    6. Auf den Verkaufs-Verpackungen steht ja die Gefahrgutklasse gar nicht drauf. Muss ich mir da nun die Gefahrgutklasse von jedem Artikel im voraus raussuchen und notieren?

    Fragen über Fragen...
    Wahrscheinlich mach ich mir da viel zu viel Gedanken drüber und werde höschtwahrscheinlich eh nicht angehalten. Da wir aber rund 300KM zurücklegen werden möchte ich lieber auf der sicheren Seite sein und für den Fall der Fälle vorgesort zu haben.

    Danke schonmal für eure Antworten! :)
     
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  2. Privatpersonen sind von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften vollständig befreit: Es muss kein Beförderungspapier mitgeführt werden. Die Verpackung muss keine geprüfte und zugelassene Gefahrgutspezialverpackung sein. Es müssen keine Gefahrgutaufkleber auf der Verpackung sein. Im Fahrzeug muss kein Feuerlöscher oder sonstige Ausrüstung mitgeführt werden. Es müssen keine gefahrgutrechtlichen Straßensperrungen beachtet werden. Und so weiter und so weiter ...

    Das ist legal, solange es sich um einzelhandelsgerecht verpackte Ware handelt. Sie darf nicht bei einem Großhändler eingekauft worden sein und muss für den persönlichen Gebrauch (also nicht zum Weiterverkauf), für Sport oder Freizeit vorgesehen sein.

    Quelle DVZ Relativ einfach geschrieben das es jeder verstehen sollte.
     
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  3. 1. Freistellungen von Kleinstmengen für Privatpersonen für den eigenen Bedarf (GGVSEB, Anlage 2, 2.1 a):

    Bei pyrotechnischen Gegenstände der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 bis zu einer Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen von 5kg und bei der Unterklasse 1.4 von 50kg für den eigenen Bedarf sind von der GGVSEB ausgenommen. Die Güter müssen einzelhandelsgerecht abgepackt sein. Eine einfache Verpackung ohne UN-Prüfzeichen ist ausreichend. Es ist kein Feuerlöscher erforderlich. Außerdem ist bei Eigenbedarf auch kein Beförderungspapiererforderlich. Aber eine Ladungssicherung im Fahrzeug muss gewährleistet sein!

    2. Begrenzte Mengen nach 1.1.3.6 ADR bei Abgabe an Privatpersonen:

    Für Mengen mit einer Bruttomasse von mehr als 5kg bis zu einer Nettomasse von 20kg pyrotechnischer Gegenstände der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 und für Mengen mit einer Bruttomassen von mehr als 50kg bis zu einer Nettomasse 333kg bei der Unterklasse 1.4 gilt Kapitel 1.1.3.6 ADR. Ein UN-geprüfter Karton (UN 4G/Y...) mit entsprechendem Gefahrzettel, z.B. 1.3G (10x10 cm) und Bezeichnung UN0335 Feuerwerkskörper (mind. 6 mm hoch) ist erforderlich. Gefahrzettel und Bezeichnung ist immer auf der gleichen Seite anzubringen. Neben den bisherigen Vorschriften muss beim Verbringen der Mengen nach 1.1.3.6 ADR durch Privatpersonen seit dem 1.1.2004 nach 8.1.4.2 ADR ein geprüfter ABC-Feuerlöscher mit mind. 2kg Fassungsvermögen mitgeführt werden. Für den Eigenbedarf bei Privatpersonen ist für diesen Mengenbereich (20kg bis 333kg NEM) nach Ausnahme 18 (S) kein Beförderungspapier erforderlich. Die Ausnahme 18 (S) ist befristet bis 30.06.2021.

    Zitiert aus dem Thread "Verbingen aus EU-Mitgliedsstaaten"
     
  4. Gilt nicht. Es gilt die Freistellung vom ADR für privat, wie weiter oben beschrieben.
     
  5. ADR gilt für alle, auch Privatpersonen.
    Denn selbst die Ausnahmen wie GGVSEB oder die 1000-Punkte-Regel sind über ADR geregelt.

    Die angesprochene Freistellung dürfte die sein, die sich aus der GGVSEB ergibt. Da muss man in der Tag ziemlich wenig für tun. Allerdings gilt sie nur bis zu 3 kg NEM / 50 kg brutto... was für Otto Normal in der Regel vollkommen ausreicht, in Einzelfällen aber eben nicht.

    Eine generelle Freistellung (ohne irgendwelche Mengenbegrenzung!) für Privatpersonen gibt es definitv nicht.
     
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  6. Der User @TIE Fighter hat die private Verbringung völlig korrekt und ausführlich in diesem Post zusammengefasst. Da steht alles drin, was man dazu wissen muss.
     
  7. Den Beitrag habe ich bereits studiert. Leider beantwortet er aber meine Fragen nicht.
     
  8. Melde mich später nochmal. Jetzt habe ich leider keine Zeit. Aber gut wäre eine genaue Aufstellung deiner zu transportierenden PTG. Die Aufstellung musst du ja eh machen.
     
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  9. Ok, also dann mal zu den Fragen:
    1. 1.4S zählt bei Anwendung der 1000-Punkte-Regel mit 0 Punkten pro Kilo NEM. Um auf das Beförderungspapier verzichten zu dürfen, muss man allerdings unter 1000 kg bleiben :).
    2. Nein, die Kleinstmengenausnahme bezieht sich nicht auf eine bestimmte Stoffgruppe, sondern auf 1.4 allgemein. Also fällt da auch 1.4S drunter.
    3. Für die Beförderung nach 1000-Punkte-Regel sind Gefahrgutverpackungen, also i.d.R. Kartons vorgeschrieben, die entsprechend geprüft und gekennzeichnet sind. Normale Kartons gehen also nicht.
    4. ADR sagt: Die verwendeten Löscher müssen mit einem Konformitätszeichen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einem Kennzeichenmit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten Prüfung oder des Ablaufs der höchstzulässigen Nutzungsdauer versehen sein. Sie müssen für die Verwendung auf einem Fahrzeug geeignet sein und die entsprechenden Anforderungen der Norm EN 3 Tragbare Feuerlöscher Teil 7 (EN 3-7:2004 + A1:2007) erfüllen.
    5. Ein Feuerzeug an sich ist kein Gefahrgut, das darfst du ganz normal in der Hosentasche stecken haben. Ansonsten hast du recht, es gilt bei Anwendung der 1000-Punkte-Regel das Zuladeverbot für andere Gefahrstoffklassen.
    6. Ja, wobei man in 99% der Fälle bei F2-Feuerwerk von 1.4G ausgehen kann. Die Feuerwerk-Datenbank ist hinsichtlich der Gefahrgutklassen aber recht vollständig.
     
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  10. Ihr habt Sorgen und Probleme...
    Die möchte ich mal haben, kauft euer Zeug, lädt es ins Auto ein und fahrt damit wohin auch immer hin...

    Da macht sich doch kein (normaler) Mensch Kopf drüber...
     
  11. Danke für eure Hilfe.
    ICh hab mich mittlerweile mal hingesetzt und nachgerechnet wieviel NEM ich denn jetzt transportieren werde. Ich kann entwarnung geben: Ich werde definitiv nicht über die 20 KG NEM-Grenze kommen.

    Ich gehe davon aus, dass bei einem 1.3 G Artikel die ganze Ladung dann als 1.3 G berechnet wird, was in meinem Fall aber auch keine grosse Rolle spielen sollte.

    Bleiben also lediglich folgende Anforderungen:
    - UN-Geprüfter Karton
    - Geprüfter Feuerlöscher (min. 2 KG)

    Karton sollte demnach einfach eine leere VE von nem 1.4 G Artikel reichen? Der sollte ja UN-Geprüft sein und hat die entsprechenden Kennzeichnugen drauf, wird ja auch so angeliefert.
    Fehlt nur noch ein Feuerlöscher :)
     
  12. Wie gesagt, ich fahr 300 KM mit dem Zeug rum und hab kein Bock dass z.b.- falls was passieren sollte - die Versicherung nicht zahlt
     
  13. Nein, das ist bei der Aufbewahrung zwar so, dass ein "höherklassiger" Artikel alle anderen hochzieht, beim Verbringen per 1000-Punkte-Regel gilt aber jede Einstufung für sich, solange sie in getrennten Packstücken sind. Sprich: Punktzahl = kg NEM 1.3G * 50 + kg NEM 1.4G * 3.

    Es muss außen auf dem Karton die höchste enthaltene Gefahrgutklasse aufgebracht sein, wenn also 1.3G drin ist, muss auch 1.3G draufstehen. Den Zettel darf man aber selbst erstellen.
     
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  14. Was brauch ich denn für einen Zettel? :eek:

    Ich wollte ja Laut "2. Begrenzte Mengen nach 1.1.3.6 ADR bei Abgabe an Privatpersonen:" Transportieren. Falle mit meinen rund 10-12 KG NEM doch nicht in die 1000-Punkte-Regel :)
     
  15. Einen Zettel für die Kennzeichnung des Kartons: Wenn da 1.4G aufgedruckt ist, du aber 1.3G drin hast, musst du das korrigieren.
     
    PyroVogel gefällt das.
  16. Alles klar! Dann druck ich mir einfach noch 2x nen 1.3 G Kennzeichen aus für den Fall der Fälle.

    Danke für deine Hilfe! :)
     
  17. Warndreieck, Weste und Verbandskasten würde ich noch vorne ins Fahrzeug legen, dann kann auch niemand in den Kofferraum schauen ;)
     
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  18. Hab Mal mit einem Mitarbeiter der ZBS telefoniert mit der Freistellung ADR etc. Hat er alles so wiedergegeben. Wichtig beim Gefahrgutransport ist eine ordnungsgemäße Ladungssicherung die Ladung darf nicht nach oben, vorne, hinten ,seitlich verrutschen , das ist Vorraussetzung für die Freistellung. Habe mir das ganze schriftlich geben lassen, so kann ich bei einer Kontrolle etwas vorweisen, ein mit Feuerwerkskörpern beladener Unimog mitten in der Nacht macht ja doch ein komisches Bild. Wenn jemand Interesse hat kann ich den Anhang schicken.
     
  19. Hat es sich dann erledigt oder sind noch Fragen offen?
     
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  20. Danke, soweit sollte eigentlich alles klar sein.

    Bez. Ladungssicherung geh ich einfach mal davon aus, dass eine "normale" Sicherung ausreicht. Sprich mit Klett-Elementen, die das verrutschen verhindern.
     
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  21. Es gibt keine "normale" oder "unnormale" Ladungsicherung. Ladungssicherung bedeutet das die Ladung unter normalen Beförderbedingungen nicht verrutschen darf. Zu den Normalen Beförderungsbedingungen gehören auch Vollbremsung und Elch-Test. Ein Unfall gehört nicht mehr zu den normalen Beförderungsbedingungen.
    Ich glaube nicht, das wenn du die Kartons ordentlich im Kofferaum stapelst (wenn möglich im geschlossenen Verbund) irgend jemand was sagen wird. Aber in einem Kombi sollte es schon ein Gepäcknetz oder Hundetrenngitter sein. Ein Niederzurren auf Antirutschmatten finde ich hier doch ein wenig übertrieben. Feuerlöscher am besten hinter den Beifahrersitz in den Fußraum.
     
    PyroVogel gefällt das.
  22. Bei mir heißt es. wenn auto voll ist, dann reicht es auch, aber ob ich 1.3 oder 1.4 dabei habe, solange es ins Auto passt, dann passt es.
     
    ViSa und PyroVogel gefällt das.
  23. Hallo,
    ich habe mir das Thema auch nochmals durchgelesen.

    zusammenfassend:
    - Wenn 1.3 transportiert wird, muss auch 1.3 drauf stehen und 1.4 darf mitbringen sein? Oder 2 unterschiedliche Kartons?

    - 2 Kilo Feuerlöscher muss Griffbereit sein

    - Ladungssicherung heißt Rutschfest zu allen Seiten ggf. Mit rutschfester Matte und Spanngurt/Spanngummi für den Kofferaum.

    - Schild mit 1.3 an UN Karton anbringen und welches Schild mit Info Feuerwerkskörper?

    dann darf ich bis zu 20 kg NEM 1.3 g befördern? Ich werde über 5 Kilo brutto sein, aber unter 20 KG Netto.

    auch wenn der Theard alt ist, ich hoffe auf Hilfe/ Bestätigung.
     
  24. Hi, Du kannst 1000 Punkte transportieren/verbringen.
    1000 Punkte: 50 Punkte je Kg 1.1-1.3G (für Dich 1.3G), 3 Punkte je KG 1.4G - Achtung, alles NEM-Mengen
    Ergo, theoretisch kannst Du 333kg NEM 1.4G-Feuerwerk im Fahrzeug transportieren. Dürfte aber schwierig werden dies unterzubringen (Wohnmobil?)
     
    Shizm und wauzi307 gefällt das.
  25. Da müssten sie über 90% der Autos bemängeln. Siehe auch die so genannten "Pyros". Da sah man noch keinen Feuerlöscher im Auto.
     
    TinOnFire und ViSa gefällt das.
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