Bestimmung Privates Feuerwerk nach 22.00 Uhr?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von FoxxFlameTv, 4. Juli 2018.

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  1. Hallo Mitforianer.

    Ich stecke gerade in den Vorbereitungen zu meinem ersten privaten Feuerwerk das ich selbst zünde.
    In meine Anzeige die ich an die zuständige Ordnungsbehörde geschickt habe, habe ich geschrieben, dass ich dass Feuerwerk NACH Sonnenuntergang, spätestens jedoch um 22,15 Uhr zünden möchte (um eine zeitliche eingrenzung zu schaffen). Direkt nach Sonnenuntergang macht das Zünden mMn ja noch nicht so viel Sinn. Als Antwort bzw. Gegenfrage kam dann: "Wie stellen Sie sich die Gewährleistung des Lärmschutzes ab 22:00 Uhr in diesem Bereich vor? Der Abbrennort liegt auf einer exponierten Lage nord-westlich der Wohngebiete, es ist damit zu rechnen, dass hier große Teile der Anwohnerschaft beim Abbrennen nach 22 Uhr in ihrer Nachtruhe gestört werden." Wie soll ich eurer Meinung nach darauf Antworten?
    P.S. Das Stadtrecht des Ortes in dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll, schränkt soweit ich gesehen habe Feuerwerke nicht ein bzw. Feuerwerke und dass Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wird dort nicht erwähnt.
    P.P.S Das Feuerwerk findet an einem Samstag statt.
     
  2. Servus Foxx,
    ich würde mich an Deiner Stelle zuerst einmal für die Antwort bedanken.
    "Ich habe mir Ihre Frage zu Herzen genommen und werde das Feuerwerk gegen 21:50 zünden, damit die Anwohner nicht in Ihrer zustehenden Nachtruhe nach 22:00 Uhr nicht gestört werden".
    bla, bla, bla.
    MfG
    Warum das ?
    Weil man immer mehr froh sein muss wenn die Gemeinde nicht grundsätzlich Nein sagt.
    Wenn die Frage so gestellt wird, sollte man ohne wenn und aber einlenken und sagen OK wir machen das wie von Ihnen gewünscht.
    Keine Diskussionen wegen der 15 Minuten anfangen / die Gemeinde hat auch keinen Bock wegen einem privaten FW einen mords Schriftwechsel anzufangen.
    Ist nur ein Tipp, aber ich denke alle anderen, die in dieser Gemeinde zukünftig gleiches vorhaben, werden es Dir danken.

    Beste Grüße
    Jaco
     
    PyrOlly, derVolk, zuendlER84 und 4 anderen gefällt das.
  3. Schließe mich meinem Vorredner an, dass es am wenigsten nervenaufreibend sein wird, wenn du zusicherst, dass um 22 Uhr Ruhe ist.

    Natürlich könnte man auf die alte SprengVwV, die Feuerwerk in den Monaten mit Sommerzeit bis 22.30 Uhr und im Mai, Juni und Juli bis 23 Uhr gestattet, und auf die Sperrwirkung für abweichende Landes- oder Kommunalgesetzgebung verweisen, aber wegen der paar Minuten lohnt es sich nicht. Um kurz vor zehn sollte es dunkel genug sein für ein schönes Feuerwerk.
     
    FoxxFlameTv gefällt das.
  4. Das war eben meine Sorge, dass es noch nicht dunkel genug ist. Mir ists natürlich auch lieber, wenn ich da eine einfache Lösung anbieten kann.
     
  5. Das kommt natürlich ganz darauf an wo man wohnt!

    In Flensburg soll heute die Sonne um 22.01 Uhr untergehen
    und in Garmisch-Partenkirchen schon um 21.15 Uhr. ;)

    Gruß
    Scherzartikel
     
    Knallbiest gefällt das.
  6. Da die Anzeige ja mindestens zwei Wochen vorher erfolgen muss, bin ich davon ausgegangen, dass es noch ein wenig dauern dürfte, bis zum Tag X. Und da wir uns von der Sommersonnenwende weg bewegen, werden die Tage ja auch schon wieder kürzer. Aktuell ist 22 Uhr sicher noch grenzwertig, aber Ende Juli oder Anfang August wird es zumindest in Süddeutschland um diese Zeit schon wieder dunkel sein. :)
     
  7. ...und die Sonne geht jetzt wieder täglich früher unter.
    Schmeiß mal die Suchmaschine an, da gibt es Seiten die dir sagen wann, an jenem Tag, an diesem Ort...

    Und: Keine Angst vor Feuerwerk in der Dämmerung das kann sehr reizvoll sein, mintunter finde ich es sogar schöner. (gerade keine Lust die Videos aus dem Forenarchiv zu suchen)
     
  8. An dem Tag soll um 21.32 Sonnenuntergang sein. Aber zwischen Sonnenuntergang und Beginn des Feuerwerks sollte schon noch ein bisschen Zeit vergehen, oder?
     
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