Was ist denn los? Hab ich was verpasst? Seit wann darf ich als Privatperson ohne gewerbe etc ptg verkaufen? Vlt stehe ich auf dem Schlauch und verstehe das nicht. Vlt klärt mich jemand daruber mal auf
Grundsätzlich stellt sich für mich die Frage ob es überhaupt ein Verkaufen ist. Da es in dem Fall ja ein Kumpel ist, stellt es sich für mich so dar, als ob er dem Kumpel etwas P1 mitgebracht hat (gemeinsamer Einkauf) und kurzzeitig die P1-Ware bei sich zwischen gelagert hat, bevor der Kumpel zur Abholung kommt.
Man darf das nicht gewerbsmäßig verkaufen ohne Gewerbe, aber man kann das natürlich genauso wie alle anderen Sachen die man loswerden will privat verkaufen. Falls du glaubst man braucht eine Erlaubnis nach §7 SprengG dafür ist das nicht der Fall, genauso wenig wie für den Erwerb braucht man die für den Vertrieb Abs. 1 § 4 1.SprengV. Supermärkte verkaufen auch Feuerwerk ohne 7er Erlaubnis.
Verkaufe 10Kg Nudeln - Privat ;D Natürlich kann ich Freunden/Bekannten PTGs überlassen zum SELBSTKOSTENPREIS. Es ist kein Gewerbe sondern lediglich ein überlassen von überschüssigen Sachen. Und da mein Kumpel mir sagt "ey dann sag mir mal was die gekostet haben, dann geb ich Dir das dafür" Anders wäre er würde Werbung machen, aktiv verkaufen und Gewinne erzielen. Ist aber nicht die Absicht. Verkauft er jetzt natürlich Paletten könnte man sich das schon fragen aber eine VE oder paar Päckchen sind da doch nicht das Problem.
also letztendlich gehts halt darum das er die Dinger rechtmäßig besitzt, hat mich mal interessiert wie das eigentlich ist, Privatverkäufe sind ja für andere Gegenstände erlaubt solange man keinen Gewinn zum aktuellen Marktpreis erzielt und die Menge gering ist
Warum verbraucht man sie nicht selber, darin besteht doch kein Problem. Oder machst ne schöne Kette daraus
Heute gönne ich mir auch ein Fläschen... würde auch in das Thema passen : Pläne & Erlebnisse - Was erinnert euch im Alltag an Pyroartikel? {}