Batterien & Rohre Problem 1.3G

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von schiu, 23. Juni 2012.

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  1. Hallo zusammen,
    hier möchte ich mal einen Thread starten der sich mit Problematik der 1.3G Artikel befasst. Zwecks Lagerung und Versand. Liegt es nun an der BKS Satzmenge oder an der Verpackung der Artikel und wie könnte das in Zukunft gelöst werden?
    Es gab ja hier im Forum schon Vorschläge von Pfandbehältern aber ist das auch wirtschaftlich? Die Lösung von Röder mit den VE´s ist zwar auch nicht schlecht aber wieviele Leute werden sie kaufen?

    Sind die Importeure überhaupt daran interessiert was daran zu ändern? Siehe Fireevent mit seinen beeindruckenden Batterien oder Nico mit den Flashbangs. Die hätten sich ja auch was einfallen lassen können.
    Es muss doch eigentlich im eigenen Interesse der Hersteller/Importeure sein soviele Artikel wie möglich unter die Leute zu bringen. Nur gibt es ja, wie bekannt bei 1.3G, erhebliche einschrenkungen Zwecks der Lagerung.

    Also her mit euren Lösungsvorschlägen.
     
  2. Hallo,

    das Problem ist, dass der Aufwand sehr groß ist, einen Artikel, der das Potential für 1.3G hat in 1.4G umkategorieren zu lassen. Da reicht es nicht, einfach nen Drahtkäfig drum rum zu basteln, das dingen muss geprüft und abgenommen werden, diverseste Vorschriften erfüllen und kostet in der Herstellung/Montage auch nicht wenig, denke ich.
    Gerade die Sache mit der Zulassung und vor allem auch den Anschaffungskosten dürfte der Idee mit den Pfandbehältern entgegen stehen, vom logistischen Aufwand beim Verpacken und bei der Rücknahme mal abgesehen.

    Bei den Flash Bangs z.B. gehe ich nach wie vor davon aus, dass Nico an einer Lösung arbeitet, es ist allerdings wie schon gesagt nicht allzu einfach, entsprechende Verpackungen zu entwickeln, die den Vorschriften entsprechen...ich denke, dass einige Firmen über diese 1.3G Sache auch sicher stellen, dass wirklich eher der "Enthusiast" die Artikel kauft, der auch en paar Hürden in Kauf nimmt, um an gute Ware zu komen, siehe auch die Preisgestaltung bei FireEvent.

    Es wäre dennoch schön, eine brauchbare Lösung für das Problem zu finden, um die etwas brisanteren Artikel auch denen zur Verfügung stellen zu können, die nicht ie Kapazitäten haben, die Ware abzuholen...
     
  3. Hey,
    Wie ich schon im Neuigkeiten Thread geschrieben habe, gibt es von ABA Knallpatronen die 1.3G sind und dieselben Knallpatronen die 1.4G sind aber diese liegen jeder einzeln in einer Art Styropor-Schublade. Also die Möglichkeiten sind anscheinend da!
    Gruß
     
  4. 1.3 finde ich nicht problematisch, einzig die Tatsache, daß man ganze bzw. halbe VEs eines derart eingestuften Artikels abnehmen muß, ist finanziell gesehen für mich unvorteilhaft. Hätte z. B. gerne einige Tüten Headbangers, aber 'ne ganze VE mit 10 Packungen ist mir zu teuer. Heuer habe ich ein sehr schmales Budget (100.-), da würde so'ne Headbangers-VE (oder Black Thunder-VE) glatt die Hälfte davon wegfuttern.

    Naja, falls es nicht klappt, geht die Welt auch nicht unter.

    Man kann durch spezielle Verpackungen die Lagergruppenzuordnung beeinflussen, ansonsten gibts bei manchen Artikeln auch alternative Herstellungsmethoden, die helfen könnten, aber grundsätzlich kommt man nicht darum herum, daß bestimmte größere/stärkere Sachen unter diese Gruppe fallen.

    Wenn wir uns daran erstmal gewöhnt haben und die die Vertriebswege an mancher Stelle noch verbessert werden, wird das alles wohl kein Thema mehr sein.

    Tja, jetzt wäre halt eine noch intakte Einzelhändlerstruktur schön, gell... die Supermärkte und sonstigen Warenschleudern werden hier definitiv in die Röhre gucken.

    Allerdings sollte man die Lagergruppenzuordnung 1.3 ernst nehmen, Knallbatterien oder Salutraketen, manche 500g-Batts mit dicken Bombetten und andere große Feuerwerkskörper haben diese Einstufung nicht ohne Grund. Von sowas sollte man sich ohne geeignete Räumlichkeiten besser keine größeren Mengen einlagern. Also besser nur das kaufen, was man bei einem geplanten Feuerwerk oder an Silvester verschießen kann.
     
  5. Wenn du nur 100€ zu Verfügung hast ist das schon Kot. Ich habe mir eine VE bestellt. Wäre schon geil wenn man Nico Flash Bang auch bestellen könnte. Komisch ist ja das die Lesli ThunderKong 1.4 sind obwohl sie nur noch knallen.
     
  6. Hehe, ich nähere mich budgetmäßig den alten Zeiten, wo ich jeden Pfennnig zweimal umdrehen mußte. Zum Glück habe ich noch diverse Vorräte, ist also nicht so schlimm.

    Die Thunder Kongs vom letzten Jahr waren lt. Lesli eine Fehlbefüllung, insofern könnte es sein, daß die aktuellen Chargen wieder wie früher ausfallen, also mit Bukett.
     
  7. Ich find 1.3 allein wegen der privaten Lagerung doch sehr blöde... Was ich mich frage: Weshalb sind plötzlich soviele Artikel 1.3 ? Die hiesigen Hersteller haben immer 1.4 gehabt. Ich will mein Zeug LEGAL lagern und besitzen. Deswegen ist das ganze etwas unvorteilhaft.
     
  8. Naja, wir haben nach stärkeren Sachen gerufen, jetzt sind sie da, mit allen Vor- und Nachteilen. Das Gros der Artikel ist immer noch 1.4, die 1.3er-Einstufung betrifft eben nur dickere Kaliber, von denen eine etwas mehr als geringe Gefahr ausgeht, was die Lagerung betrifft.

    Ich kann dir da keinen anderen sinnvollen Rat geben, als möglichst wenig vom dem Zeug auf Dauer in deiner Nähe aufzubewahren. Das sollte auch kein Problem sein, sofern die Importeure mitspielen und die Artikel längere Zeit im Programm halten, dann ist Hamstern bzw. Bevorratung nicht notwendig und man kann die für den jeweiligen Anlaß ausreichende Menge kaufen, ohne sich Gedanken um Überbestände machen zu müssen.

    Wenn man mit etwas Augenmaß an die Sache rangeht, kommt man schon zu einer brauchbaren Lösung.
     
  9. Das Problem was ich mit 1.3G habe ist das ich sehr schwer bis garnicht an solche Sachen komme. Bei mir in der Nähe gibt es keine Feuerwerksfachhändler,ich muss schon mehr als 150km verfahren,hin und rückfahrt,um an sowas zu kommen und das nervt ungemein.
    Deswegen würde es mich freuen wenn man die Sachen wenigstens für den Versand in 1.4G bringen kann ohne gleich ganze VE´s kaufen zu müssen. Da müsste man meiner Meinung nach sich Gedanken machen.
     
  10. Gilt die spezielle Verpackung nur beim Versand oder muss diese auch bei einer Selbstabholung vorhanden sein?
     

  11. Meinst du die Verpackung der VE´s von Röder?
     
  12. Gilt das mit den VE's auch bei Selbstabholung? Weil die Flashbangs z.B. werden ja gar nicht versendet, und brauchen (?deshalb?) auch keine besondere Verpackung.

    Könnte man da nicht unterscheiden, dass man z.B. die Headbangers bei Selbstabholung auch in kleineren Mengen raus gibt???

    Gruß

    Silvesterfreund
     
  13. Genau das hab ich auch gemeint. :D
     
  14. So wie ich das verstanden habe,gellten die Artikel die eigentlich 1.3G sind in der Verpackung als 1.4G sobald man sie öffnet sind die Artikel die darin enthalten sind wieder 1.3G. Das heisst wenn ihr selbst abholt spielt es insofern eigentlich keine Rolle.
    Es ist nur für den Versand schlecht.
     
  15. Moin,

    das ist im Prinzip wirklich nicht so schwierig. Die Lagergruppeneinteilung erfolgt durch bestimmte Tests die durch die BAM (NB 0589) oder eine andere Prüfstelle (Notified Body) durchgeführt werden. Je nach Ergebnis dieser Tests werden die Gegenstände dann eingestuft.

    Logischerweise ist die Einteilung damit massiv von der Art und dem Umfang der Verpackung der Gegenstände abhängig. Ein Drahtkäfig kann z.B. Wurfstücke und größere Splitter zurückhalten, sodass hier eine Klassifizierung in 1.4G möglich wird. Siehe dazu auch http://www.feuerwerk.net/wiki/Lagergruppen

    Um eines mal klarzustellen, die Einteilung in die Lagergruppe gilt dauerhaft. Egal ob das nun als Versandstück über eine Spedition läuft oder ob ihr das privat vom Händler transportiert. Auch die Lagerung zu Hause im Keller muss dementsprechend erfolgen und ist damit durch 2. SprengV Anlage 7 begrenzt.

    Eine Ausnahme beim privaten Transport ist die vielzitierte 1.1.3.1 im ADR, wonach Privatpersonen vom ADR befreit sind. Dies gilt aber in Deutschland und für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge aufgrund der Einschränkung durch GGVSEB Nr. 2.1 der Anlage 2 nur bis 5kg Bruttomasse bei den Gegenständen der Lagergruppen 1.1 bis 1.3. Das ganze läuft dann aber additiv zu Gegenständen der Lagergruppe 1.4, wovon 50kg Bruttomasse transportiert werden dürfen.

    Somit maximale Beladung Eures Fahrzeuges bei Inanspruchnahme der Freistellung gem. 1.1.3.1 ADR in Beachtung der GGVSEB:

    5kg 1.3G + 50kg 1.4G --> 55kg Bruttomasse an Feuerwerkskörpern

    Die andere Alternative ist der Transport im Rahmen der "1000 Punkte" Regelung nach 1.1.3.6 ADR, wobei hier eine Teilfreistellung vorliegt, d.h. ihr bekommt Erleichterungen beim Transport, aber keine vollständige Freistellung vom ADR. Hier gilt dann die Berechnung nach dem Punktesystem für die einzelnen Gegenstände anhand der Nettoexplosivstoffmasse (NEM).

    Wie immer gilt hier, man muss sich vorher informieren, was und wieviel man wie zu lagern und zu transportieren hat. Bezüglich der Aufbewahrung relevant sind die Anlage 7 der 2. SprengV mit den Mengen die aufbewahrt werden dürfen (Ja, die gelten auch vor Silvester) und die SprengLR 410, die sich mit der Beschaffenheit der "Kleinmengenlager" auseinandersetzt.

    Bezüglich der Regelungen des Transports erwartet sicher niemand von Euch umfangreiche Kenntnisse des ADR und der GGVSEB. Ich empfehle hier das Buch "Feuerwerk sicher transportieren" von dem Berliner Polizeibeamten Mario Gaede. Darin ist sehr einfach und gut zusammengefasst beschrieben, was zu beachten ist, damit es zu keinen Problemen kommt.

    Gruß,
    Fietje
     
    schiu, Pyro Mäcces und Clef gefällt das.
  16. Brutto? Ich denk du meinst Netto oder?
     
  17. Nein, in der GGVSEB handelt es sich grundsätzlich im Bruttomassen, während im ADR und in der 2. SprengV mittlerweile sich alles auf Nettomassen bezieht. Das ist ein wenig verwirrend, aber so ist es leider ;).
     
  18. Hallo, das die Artikel selbst 1.3G bleiben ist klar,ich versuche aber irgendeine Möglichkeit zu finden diese Artikel so zu verpacken das sie für den Versand in 1.4G fallen,so wie es Röder jetzt mit den Leslibatterien händelt, nur sollten es dann keine riesigen VE`s sein.
    Besonders die kleinen Bombenrohre wie Flashbangs oder die anderen von Lesli die ja anscheinend aus dem Sortiemnet von Röder genommen wurden,aufgrund der 1.3G Klassifizierung.
     
  19. Fireevent wird seine Artikel wohl kaum extra auf 1.4 umbauen lassen, da der Hauptabsatzmarkt für die Firma immernoch in Österreich liegt. Und da kann man z.B. bei Hofer auch 1.3G Feuerwerk wie die Batterie Limbo ganz normal im Laden kaufen.
     
  20. Ich verlange ja nicht das die Artikel in 1.4G "umgewandelt" werden sollen.
    Bei euch in Österreich ist der Versand von Pyrotechnik verboten,soweit ich weiß,bei uns hingegen ist er erlaubt, nur ist das Problem bei 1.3G wäre der Versand unbezahlbar,weswegen es auch kein Shopbetreiber anbietet. Und das es bei uns im ALDI=Hofer Fireevent nicht gibt bleibt nur noch Fachhandel zum selbstabholen.
    Da ich aber rund 150km fahren müsste wie ich am Anfang des Threads geschrieben habe werde ich wohl oder übel darauf verzichten müssen.

    Dieser Thread soll dazu dienen das es aber in Zukunft möglich sein sollte diese Artikel auch zu versenden.
     
  21. Wieso haben dann eig. die Bombenrohre von Diamond noch eine Zulassung? .-.
    Die verpackung ist nicht gerade "anders"....Der Zerleger enorm...und alles im allem super toll.
    Da ist die Verletzungsgefahr doch 10x größer wenn man sowas abbekommt.

    Wer Sicherheit und Freiheit verlangt, verliert am Ende beides....
     
  22. Weils bei der Einteilung in Lager- und Verträglichkeitsgruppen nicht um das Verhalten beim normalen Abbrand geht?
     
    Fietje gefällt das.
  23. Hieß es nicht, dass die Diamonds ab Mitte 2013 ihre Kat. 2-Zulassung verlieren und 1.3G werden (und damit wahrscheinlich komplett verschwinden).
     
    stedi gefällt das.
  24. Was mich jetzt nochmal interessieren würde, bezüglich Selbstabholung.

    Warum kann man die Headbanger Raketen (und anere Lesli Ware) nicht einzeln kaufen (nur zum selber abholen)?? Das ist ja bei den Flashbangs auch möglich bzw. ein Muss.

    Oder liegt das schlicht und einfach an der Entscheidung von Röder, dass man von den Headbangers auch bei Selbstabholung eine ganze VE nehmen muss.

    Und weis man jetzt schon welche Artikel dann 2013 - 2017 verschwinden werden? Bezüglich Vorratseinkäufen.;)

    Gruß

    Silvesterfreund
     
  25. Hey,
    die Headbanger (und andere Lesli Produkte) sind in einem speziellen Käfig zum Transport gelagert. In diesem Käfig sind die Produkte 1.4G. Sobald man den Käfig aufmacht und die Artikel so verkauft sind sie 1.3G. Und weil in so einen Käfig nicht 1 Packung Raketen verschickt werden muss man halt gleich ne ganze VE kaufen. (Röder hat die VE extra verkleinern lassen damit wir Zündler nicht soviel Geld ausgeben müssen).
    Für Flashbangs gibt es diesen Käfig nicht, und darum kann man sich die nicht liefern lassen, sondern muss sie dort abholen wo der passende Lagerraum vorhanden ist. (Bestimmt wird der eine oder andere Abholshop auch einzelne Lesli-Produkte anbieten, wenn der o.g. Lagerraum vorhanden ist)

    Gruß
     
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