Bestimmung Probleme mit Ausnahmegenehmigung

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von ravingmeli, 15. September 2006.

  1. Hallo!
    Ich habe versucht bei meiner Gemeinde eine Ausnahmegenehmenigung für ein kl. Klasse 2 Feuerwerk zu erhalten. Folgendes habe ich als Antwort erhalten:

    Sehr geehrte Frau ----,

    für Privatpersonen wird grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung zum
    Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach dem Sprengstoffgesetz erteilt,

    auch wenn es sich "nur" um Feuerwerkskörper der Kl. II handelt.

    Lediglich Personen, die über einen sog. Erlaubnisschein bzw.
    Befähigunggschein nach dem Sprengstoffgesetz verfügen,
    ist es gestattet, ein Feuerwerk außerhalb des 31.12. bzw. 01.01. zu zünden.
    In diesem Zusammenhang verweisen wir bei Interesse an die Firma "xxxx"

    deren Inhaber ggf. befähigt wäre, das geplante Feuerwerk hier anzuzeigen
    bzw. dann auch zu zünden.

    Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können und stehen
    für Rückfragen gerne zur Vefügung.


    Was haltet Ihr von dieser Antwort und was würdet Ihr nun machen?
     
  2. Kontakt zu Gemeinderatsmitgliedern aufnehmen. :blintzel:
    Vllt. kann es Thema bei der nächsten öffentlichen Sitzung werden ? :cool:

    LG
    Thomas
     
  3. Die Antwort ist schlichtweg falsch. Nur Personen mit Schein sei es laut der Aussage gestattet KL 2 FWK zu schießen. Das Sprengstoffgesetzt sagt aber das jede Person die Mind. 18 Jahre ist das Recht hat ein FW der Kl 2 nach vorheriger Anmeldung zu schießen.

    Bei der Stadt haben die scheinbar , wie leider so oft, keine Ahnung von dem Gesetzt.
     
  4. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach §24.I 1. SprengV besteht nicht. ("Die zuständige Behörde kann .... Ausnahmen zulassen."), also wird man leider nichts machen können.
     
  5. Das gibt es bei uns auch.

    Es gibt viele Mehrzweckhallen, welche von den Gemeinden für private Feiern vermietet werden.
    Früher wurde dort auch die Ausnahmegenehmigung erteilt.
    Aber nachdem es fast jede Woche rund ging und idiotischerweise auch kistenweise Chinaböller verheizt wurden haben die Anwohner verständlicherweise reagiert.
    Auch dort werden Kl. II Feuerwerke nur noch genehmigt wenn wir, bzw. ein Kollege, das Feuerwerk durchführt. Dadurch ist es natürlich wesentlich ruhiger geworden.

    Natürliche Auslese :D
     
  6. Hi,
    wie wäre es denn mit einem Sammelthema, wo jeder die Gemeinde und den anlass rein schreibt und sagt ob es ohne probleme gegangen ist oder eben nicht :)(), dann muss nicht jeder beim Amt anfragen sondern kann gleich hier lesen ob man Chancen hat ...
     
  7. Deal?

    Oder die Gemeinde hat im vorliegenden Fall einen Deal mit dem örtlichen Pyrotechniker *lach*!
     
  8. War auch mein spontaner Gedanke... Weil auch die Feuerwerkerei offenbar namentlich in dem Schreiben betitelt wird... :eek:
     
  9. ^^ Das würde ich aber eher als freundliche Hilfe des Amtes sehen.
    Die Begründung für die Ablehnung erscheint mir zwar auch etwas komisch, aber glaube die wolltem Ihm nur gleich ne Adressse sagen, damit er nicht ganz ohne FW da steht.
    Ich würde da nochmal telefonisch Nachfragen und den das sagen, dass es eigentlich nicht "daran" liegen kann, wenn er keine Genehmigung erhölt und ob Sie da nicht nochmal drüber reden können. Falls es wie oben auf zu häufige Ruhestörung rausläuft, kannst du ja deinen Abbrennplan vorlegen und da werden ja wohl keine Böller drin vorkommen oder? ;)
    Telefonisch ist sowas meist besser (noch besser direkt vorsprechen) als mit nem Brief, da ist ne Ablehnung immer leicht geschrieben ;)

    Viel Erfolg!

    cya Tobi

    PS: Event. auch gleich vorhande Löschmittel erwähnen, das zeigt auch das Verantwortungsbewusstsein.
     
  10. Um irgendwelchen Unterstellungen mal vorzubeugen:

    Ich bin mir sicher, es bleibt mehr hängen wenn ich yx mal im Jahr Kl. II verkaufe,
    als wenn ich einmal im Jahr eine Minimucke abbrenne.

    Und wenn man sowieso die meisten Wochenenden unterwegs ist, . . .
     
  11. Das ist natürlich zu verstehen, aber dennoch scheint mir im Amt eine gewisse Interessengemeinschaft mit dem Pyrotechniker zu bestehen. Einen Ähnlichen Vorgang hatte ich auch schon einmal in SH erlebt, bei dem dann ein Cousin des Amtsinsassen mit Klasse 2 Material angerückt ist ( wir waren im Amschluß mit dem NEF vor Ort :mad: ).

    In Deinem Fall würde ich gegen das "grundsätzlich" Einspruch erheben. Die Behörde ist dazu genötigt jeden einzelnen Antrag zu prüfen! Geh einfach noch einmal persönlich vorbei, bring einen Lageplan sowie einen Abbrennplan mit Material und Effekten mit und laß noch genügend Zeit bis Feierabend/Pause des Sachbearbeiters. Das hilft meistens weiter als jedes Genöhle. Wenn Bedenken wegen Brandgefahr oder ähnlichem Bestehen, laß Dich auf eine kleine Beratung bei der örtlichen freien Feuerwehr ein. Kostet nur ein paar Kaffee, Stullen und eventuell gute Nerven.
     
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