Hi allerseits! Beim Abschuss von Silvesterraketen kommt ja ein großer Teil wieder zurück. Mich würde es interessieren, wie die Rechtslage in folgendem Fall wäre: Ich schiesse eine Rakete und der Leitstab trifft eine Person oder ein Auto, was Sachschaden bzw. eine Verletzung zur Folge hat. Wie wird in so einem Fall vorgegangen? Es ist schließlich legal, Raketen zu kaufen und abzuschießen. Zwar steht in der Gebrauchsanweisung immer "auf freies Feld abschiessen", die Überreste können aber durch Wind oder Produktionsfehler auf weiter entfernte Objekte stürzen. Mfg,Bani
Ich habe vor ca. 10 Jahren den Fall gehabt, daß Treibsatz/Leitstab einer meiner Raketen (legale Klasse II ) in der Silvesternacht ein dünnes "Plexiglas-Welldach" eines Nachbarn durchschlagen hat. Schaden angeblich >1000.-DM. Der Nachbar sollte nachweisen, daß die Rakete von mir kommt, bevor man mich hätte haftbar machen können. Das konnte er nicht, also war ich raus. Ich weiss allerdings nicht, ob ich/meine private Haftpflicht wirklich hätte zahlen müssen, wenn der Nachbar vor Ort gewesen wäre und den Nachweis hätte erbringen können. Gruß uns Schuß Markus von FEUERWERK.net
Danke Markus für die Antwort! Ich selber ziehe mir immer in der Silvesternacht eine dicke Wollkappe über, das hilft, wenn mich was treffen sollte. Einmal ist nämlich neben mir ein Raketenteil einer selbst geschossenen heruntergesaust, und das hat mich irgendwie nachdenklich gestimmt. Die Teile, auch wenn sie nicht groß sind, haben eine extreme Wucht. Ich glaube, dass das ein Problem für alle Silvesterfreaks ist. Man kann ja so gut wie nichts machen, wenn man Raketen schiesst. Wer sagt denn, wie in der Höhe der Wind weht? Ich habs ja relativ gut, ich kann die Raketen auf die Felder raus schicken*g*. Guten Schuss ohne Unfall!!! Mfg, Bani
Ohh schöne Frage - womit wir wieder bei der von mir so oft angeregten Sammlung von Gerichtsurteilen wären die diese Frage unterstützend beantworten könnte. Auf jeden Fall kann ich Dir hier folgende, mir bekannte Urteile, wärmstens zum Lesen empfehlen: Urteil des OLG Nürnberg bezüglich "verrußte Hausfassade" Urteil des OLG Nürnberg bezüglich "Querschläger trifft Zuschauerin" Bei letzterem ist die Begründung vor allem hochinteressant. Gruß Pyroflash http://www.pyroflash.de