Bestimmung Rauchbomben & Bengalos aus Polen erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von High-LiFe, 8. Oktober 2018.

  1. Hallo liebes Forum,

    ich hätte gerne gewusst, da ich ein Rauchbomben und Bengalo Fetischist bin, ob wenigstens einige Rauchbomben bzw. Bengalos aus Polen in Deutschland erlaubt sind? Ich frage deshalb, da ich demnächst nach Polen fahren möchte (Slubice). Und zwar habe ich mir nur solche Rauchbomben bzw. Bengalos rausgesucht, die anscheinend ein CE und ein P1 oder T1 Logo besitzen.

    Ich bin ein gesetzestreuer Bürger, deshalb möchte ich keinerlei Straftat begehen. Von daher erhoffe ich mir bitte eine korrekte Antwort von euch. Ich möchte nämlich keinen Ärger haben, falls mich die Lumpensammler auf deutscher Seite doch mal rausfischen sollten.


    Und zwar geht es genau um diese Produkte:

    Rauchbomben ARK-O

    Smoke grenade RDG2 - WHITE

    RDG3 - WHITE

    Football flare JF48R


    Diese Raucherzeuger bzw. Bengalos werden wohl eher nicht erlaubt sein, oder?

    RDG-2 - weiß

    RDG-2 - schwarz

    Red Strobe Flare


    Weiß vielleicht auch jemand von euch was der Unterschied zwischen den beiden RDG2 ist? Einmal gibt es ja auf der Seite von PyroGate die RDG2 mit weißer Aufschrift von Klasek oder so... und dann die andere RDG2 aus dem Ultrasshop die oben und unten von der Farbe her so ähnlich aussieht wie Backpapier mit dem weißen Aufkleber in der Mitte?

    Zum Abschluss... ich finde ganz einfach das die Rauchbomben hier aus Deutchland einfach viel zu teuer sind und dafür auch noch viel zu kurz qualmen bzw. nicht dicht genug vom Rauch her sind. Und die einzigen Bengalos die halbwegs in ordnung sind, die ich übrigens schon getestet hab, sind die von Nico!

    VIELEN DANK IM VORAUS =)
     
  2. Moin, schau mal hier bei Pyrolager.de

    Rauchkörper

    Hier gibt's eine große Auswahl an Rauchkörpern , wobei auch einige deiner aufgeführten dabei sind. Hier bist du auch auf der sicheren Seite was die Zulassung angeht. Desweiteren gibt es keinen Mindestbestellwert.
     
  3. Hallo und willkommen im Forum!

    So lange Du darauf achtest, dass die Artikel eine gültige CE-Zulassung in der Kategorie P1 oder T1 haben, solltest Du da bei reinen Rauch- und Bengalartikeln keine Probleme bekommen. Natürlich sind es immer noch pyrotechnische Gegenstände. Du musst also bezüglich Transport (suche dazu am besten nach ADR 1000-Punkte-Regel) noch einiges beachten. Grundsätzlich würde ich sagen, wenn Du die Sachen in nem zugelassenen Versandkarton mit Gefahrgutaufkleber (kannst, wenn in der entsprechenden Klasse vorhanden, also auch einen von Deiner letzten Silvesterbestellung nehmen) im Kofferraum hast, einen Feuerlöscher mitführst und keine riesigen Mengen kaufst, brauchst Du Dir keine allzu großen Sorgen bei einer Kontrolle machen.

    Das Risiko, dass Du einen völlig uninformierten Beamten vor Dir hast, der meint, dass das bestimmt nicht richtig ist und Dir die Sachen erst einmal wegnimmt, hast Du natürlich immer.

    Ansonsten mein Rat: Schau in Slubice auch mal bei den richtigen Fachgeschäften vorbei. Sind netter, Du bekommst richtige Beratung und wirst nicht übers Ohr gehauen. Auf dem Markt gibt es leider doch ganz schön komische Gestalten.
     
  4. Huhu,

    vielen Dank für deine Mühe =) also entweder bin ich zu blöd, oder ich finde die RDG2 und den Raucherzeuger der sich White oder Black Smoke bomb nennt einfach NICHT?!


    Selbst für Raucherzeuger und Bengalos braucht man extra einen Gefahrgutkarton? Das ist ja echt schlimm hier in Deutschland "hust"! Ich mein, die BRD GmbH kocht ja sowieso schon ihr eigenes Süppchen mit der blöden BAM. Wo ich zudem auch mal gelesen habe, das das gegen irgendwelche EU - Richtlinien verstoßen soll, wegen irgendeinem wirtschaftlichen Verkaufsverkehr innerhalb der EU oder so.

    Demnach müsste ich auf ein CE - Logo, auf die Kategorie P1 und T1 achten... plus einen Gefahrgutkarton und einen Feuerlöscher mitführen? Also wer sich EXTRA so einen Schwachsinn ausgedacht hat für harmlose Raucherzeuger und Bengalos... dem Jenigen ist dann wirklich nicht mehr zu helfen"lach"! Wobei ich das ja mit dem Feuerlöscher im Auto noch zu 100% verstehen kann.

    Was ist eigentlich mit der "UN-Nummer" und welche Bedeutung hat sie? Muss auch die BAM - Nummer drauf sein?

    VIELEN DANK IM VORAUS =)
     
  5. Naja, ist halt Gefahrgut. Hab aber keine Ahnung welche Gefahrgutklasse die sind. 1.4S oder 1.4G? Vielleicht weiß da jemand mehr. Gehe aber von 1.4S aus.

    Die UN-Nummer ist die Gefahrgutklasse nach ADR. In Deutschland brauchen die Artikel aber zusätzlich eine Lagergruppenzuordnung (LGZ) von der BAM, um hier verkauft werden zu dürfen. Muss Dich als Privatmann beim Verbringen aus einem EU-Staat aber nicht kümmern. Für den Transport richtest Du Dich nach der "UN-Nummer" und gut. Ich könnte mir auch vorstellen, wenn Du echt nur Rauch und Bengalartikel kaufst, dass kein Hahn nach Feuerlöscher und Gefahrgutkarton plus Aufkleber kräht, aber Du hast ja geschrieben, dass Du rechtlich auf der sicheren Seite sein möchtest. Dann gilt das von mir oben geschriebene.

    Eine BAM-Nummer in dem Sinne gibt es nicht mehr, sie muss auch nicht aufgedruckt sein, lediglich CE.
     
  6. Ja richtig, ich möchte tatsache gegen keinerlei Gesetz verstoßen!!!

    Deshalb DANKE ich Dir von ganzen HERZEN für deine Mühe und Aufklärung. Einfach nur dufte von Dir ;-)

    Eine letzte Frage hätte ich da noch bitte. Wie du ja eben noch im anderen Forumsbeitrag mitbekommen hast, hätte ich auch Interesse an den originalen und legalen Funke Böllern... da ich in einem deutschen online Feuerwerksshop einfach keine bekomme wegen Ausverkauf. Für diese Funke Böller bräuchte ich aber definitiv einen Feuerlöscher und einen Gefahrgutkarton, oder? Muss es ein Pulver oder ein Schaum Feuerlöscher sein, oder ist das egal?

    VIELEN DANK IM VORAUS MIRKO =)
     
  7. Ich nochmal...

    weiß Jemand von euch bitte wo man diese Nummer hier 1531-T1-0463 für einen Rauchtopf aus Polen überprüfen kann? Also überprüfen deshalb, ob der Artikel in Deutschland von einer Privatperson legal eingeführt werden darf, ohne das der Zoll Faxen macht, weil der Rauchtopf vielleicht durch die BAM überprüft bzw. legalisiert wurde?!

    VIELEN DANK IM VORAUS =)
     
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