Handhabung & Technik Rechtsfrage zu T1

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von TechnoJ3ase, 19. November 2015.

  1. Servus Pyros!
    Melde mich auch mal wieder zurück und habe eine Frage zur Kategorie T1. Und zwar habe ich mal wieder bei Röder bestellt und dieses Jahr das erste mal auch Bühnenfeuerwerk. Bei Röder muss man ja dafür die Erklärung unterschreiben und ihnen schicken. Jetzt zur Frage: Ich habe eine Sammelbestellung für mehrere Leute aufgegeben, wo auch die anderen Mitbesteller Feuerwerk im Bereich T1 bestellt haben. Wie sieht das rein rechtlich aus, wenn meine Kollegen jetzt Unfug damit anstellen würden? Hafte ich weil ich die Erklärung unterschrieben habe, oder würden sie haften? Schonmal vorweg, ich kann jedem Mitbesteller voll und ganz vertrauen und brauch mir da auch keine Gedanken machen, würde nur gerne wissen wie es da theoretisch rechtlich aussehen würde, da ich mich für alle Gesetze rund um Pyrotechnik sehr interessiere.

    Gruß und danke schonmal,
    TechnoJ3ase
     
  2. Dieses Schriftstück sichert den Verkäufer ab: der Käufer bestätigt ja, dass er die Bestimmungen zur Verwendung von T1 kennt. Vorgeschrieben ist so etwas nicht.

    Wenn du die Artikel weitergibst, könntest du dir theoretisch von den jeweiligen Abnehmern widerum bestätigen lassen, dass diese die Bestimmungen kennen. Du kannst aber nicht für das, was andere mit den Artikeln anstellen, haftbar gemacht werden.
     
    TechnoJ3ase gefällt das.
  3. Alles klar, das wollte ich wissen, danke Dir!
    Falls sonst noch jemand was dazu zu sagen hat darf er es gerne posten.

    Gruß
     
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