Sonstiges Rechtslage Österreich - Feuerwerkspulver

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von rhodium, 25. Dez. 2009.

  1. In Österreich ist Schwarzpulver (d.h. Böllerpulver, Sprengpulver u.ä.) wie auch Nitropulver ja ab 18 Jahren frei erhältlich. Gilt das nicht auch für Feuerwerkspulver? Theoretisch dürfte doch auch ein volljähriger Nicht-Schein-Inhaber dieses kaufen, aber natürlich nicht verwenden. ???

    Wie wird das in der Praxis gehandhabt?
     
  2. Ob es Böllerpulver, Sprengpulver oder Feuerwerkspulver heißt, ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um Schwarzpulver im Sinne des Schieß- und Sprengmittelgesetzes (ab Jänner: Sprengmittelgesetz 2010) handelt. Lediglich die Zusammensetzungen und die Körnungen variieren bei den Pulver, trotzdem fällt es in Ö. rechtlich nicht in das Pyrotechnikgesetz. Das heißt: Erwerb, Besitz und Verwendung richten sich nach dem Sprengmittelrecht und haben nichts mit Berechtigungen und Bewilligungen nach dem Pyrotechnikgesetz zu tun!
     
  3. Ist dieses Jahr noch an jedermann/frau frei verkäuflich!

    SG Phil
     
  4. Mir ist nur (mittlerweile beim stöbern) aufgefallen, daß es z.B. bei fire-event.at Klasse 4 gelistet ist ...
     
  5. Wurde wahrscheinlich als fälschlicherweise " loser pyrotechnischer Satz" eingestuft.

    Eine andere Frage ist, da das SP 2010 unter das Sprengmittelgesetz fällt, ob die, die heute noch SP verkaufen, dafür dann auch eine Verkaufsberechtigung haben ?
     
  6. Naja bei Büchsenmachern wird Pulver für Wiederlader sicher auch in Zukunft erhältlich sein. Die IWÖ (www.iwoe.at) hat es geschafft die schlimmsten geplanten Verschärfungen was Befähigungsnachweise und Lagervorschriften angeht zu verhindern.

    Inwiefern allerdings Pyrotechnik-Grosshändler in Zukunft rechtliche Anpassungen machen müssen, weiss ich nicht.
     
    Eistee gefällt das.
  7. Cool, es ist dann bis 10kg eh weiter frei erwerbbar, oder?

    SG Phil
     
  8. Ja ja , die Büchsenmacher !!

    Ein Beispiel !!

    Ich kenne einen Büchsenmachermeister in einem kleine Kaff, in einem nicht viel größeren Bezirk in einem kleinen Bundesland ; er darf auch Feuerwerk verkaufen.
    So ist er der einzige "Fachmann" in Umkreis und im Bezirk und jedesmal wenn die Behörde eine Frage bez. Feuerwerk hat fragen die ihn !

    .......................und er fragt dann mich........................

    Ja ja , die Büchsenmacher !!

    Ich glaube am besten können es sich die richten !! ( siehe www.iwoe.at )
     
  9. @anton

    Das viele BüMa keine Ahnung von den pyrotechnischen Gegenständen haben, die sie verkaufen ist kein Wunder. Ist für viele einfach eine nützliche zusätzliche Geldquelle.

    Ich für meinen Teil bin auf jedenfall froh um den Einsatz der IWÖ. Da besteht die Chance das mein Hobby die nächsten Legislaturperioden überlebt :)
     
  10. Mein ich ja .
    Das Wichtigste ist ein volller Sack !!
     
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