Besucher Rechtslage Rauchbomben

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von EinGast, 16. Dezember 2018.

  1. Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Rauchbomben.

    Darf ich BAM-Zugelassene Rauchbomben einfach so an Silvester zünden?
     
  2. Gegenfrage: was sollte dagegen sprechen? ;)
     
  3. Sofern du damit jetzt nicht das nächste Wohnhaus oder Garten oder ähnliches "zunebelst", also einfach vor dem anzünden schauen woher der Wind kommt und dementsprechend einen passenden Zündort suchen, seh ich da keinerlei Probleme.
     
  4. Ich frage weil mir zu Ohren gekommen ist das man für Rauchbomben eine Genehmigung braucht und ich sonst im Internet keine Infos bekomme.

    Ich gehe aber mal stark davon aus dass ich diese ganz normal verwenden kann.

    Es macht von der logik keinen Sinn Raketen und Böller abschießen zu dürfen aber keine Rauchbomben.
     
  5. Rauchartikel sind normalerweise in T1 eingestuft und somit ganzjährig frei erwerb- und verwendbar.
    Übrigens braucht der Artikel keine BAM-Zertifizierung, sondern nur eine gültige CE.
     
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