Handhabung & Technik Richtlinien für einen "Pyroführerschein"

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von sbk-hendrik, 28. November 2004.

  1. Interessant fände ich auch (erstmal als kleine Anregung an die Gesetzgeber) wenn einfach ein paar Feuerwerker anfangen mit Wochenend (?) Kursen im November / Dezember zu Themen wie: (in absteigendem Zeitkontingent)
    o Sicherheit und -abstände
    o (sicheres) Verleiten, E-Zünder, u.Ä.
    o Feuerwerksplanung
    (Zumindest ich persönlich hätte sowas sofort besucht)

    Halt so eine Art "Crash Kurs light" für Silvester - als ersten Schritt in die richtige Richtung ( oben diskutiert und/oder Wiedereinführung von Klasse-III )

    Grüsse

    Sebastian
     
  2. Ich würde mir einen sog. "Pyroführerschein" auch definitiv nicht-gewerblich vorstellen.

    BKS-Böller und Matten würde ich NICHT ins Programm mit aufnehmen, damit würde sich die Zielgruppe meiner Meinung nach mehr auf Leute konzentrieren die ernsthaft am Feuerwerken interessiert sind und nicht nur am rumböllern. (Jetzt werden mich die Böller-Liebhaber in der Luft zerreissen ;) )

    Wichtig wäre mir persönlich ein fundierter Lehrgang (incl. elektr. Zünden) und eine unbürokratische Abwicklung (falls wir Deutschen dazu in der Lage sind :D )

    Gültigkeitsdauer: unbegrenzt - seinen Facharbeiterbrief muss man ja auch nicht ständig wieder neu machen. Freiwillige Kurse sind ja immer möglich.

    Wichtig am Material wäre mir:

    - Batts bis 400g mit BKS
    - Shells bis 3"
    - Klasse IV Vulkane
     
  3. Meinst Du, das Leute die nie im Leben 6 € für nen Schinken Chinaböller zahlen würden, hunderte Euro für einen Schein ausgeben, um dann Böller angeboten zu bekommen, die ihnen eh zu teuer sind? Glaube kaum..

    Für mich würden da schon Böller reingehören, nicht in zig verschiedenen Sorten, aber ein bisschen Bumm gehört dazu. Die meissten Freaks würden den Schein eh mit Hauptaugenmerk auf Silvester machen, und da gehören n paar Böller einfach dazu.

    Schade das die "Profis" nix zu zu sagen haben. Naja, was interessiert es sie auch :rolleyes:
     
  4. altes Thema... was sich zumindest hinsichtlich dem Verleiten erledigt hat :D

    Meine Meinung zu den "Möglichkeiten" ist eigentlich gleich geblieben... durchs Verlinken kann ich mir aber Batterien mit längerer Brenndauer "schenken" (also keine TDV mit 36 Schuss mehr notwendig)

    BKS in Batterien oder Böllern ? Na sagen wir mal, lauter könnte es schon sein, wenn es ohne geht, warum nicht. Letztendlich es doch wurst ob es nun SP oder BKS ist, was den lauten Rumms erzeugt.

    Knallmatten fänd ich immer noch Klasse (10.000er, 100.000er), aber der Trend geht ja eher Richtung "keine Matten" mehr.

    Von den Batterie-Effekten haben wir ja in den letzten 18 Monaten einige Neuigkeiten gesehen, darunter eben auch Z-Shapes... immer noch kein Vergleich mit der Schweiz, aber vielversprechend.

    Kl-IV-Vulkane sind ein klares Muss... solange die Qualität stimmt.
    Sonnen und Bränder wären auch schön.

    Bei den Chinakrachern, wenn wir zu den "alten" Zuständen zurückkämen würde mir das erst mal reichen, aber eben nicht für Klasse III. Dort sollte der Augenmerk auf "tolles Feuerwerk" liegen und nicht auf "lautes Knallen"... denn das würden die Feinde des Feuerwerks nur als Aufhänger nehmen wenn was passiert.

    Richtig klasse wäre es, wenn die Vorbereitung zur Verleitung bei Kl-III-Produkten vereinfacht würde und auch standartisierte Zusatzprodukte (also wiederverwendbare Ständersysteme, in die alle Batterien sauber rein passen, Aussparungen in den Batterien mit denen man sicher (also nach Behördensicht) die Batterien in die Ständersysteme reinsetzen könnte.

    Wer dann Kl-III-Feuerwerk abbrennen will, muss eben entsprechende Ständer für die Batterien die man kaufen möchte vorweisen...
    also z.B. 40 Kl-III-Batterien brauchen mindestens 10 Ständer, hat man die nicht (also hat keinen Erwerbsnachweis dafür) kriegt man auch nicht mehr Feuerwerksbatterien... damit wäre Mißbrauch eingeschränkt. Wird aber sowieso nicht kommen :mad:
     
  5. hallo!

    erstmal muss ich sagen dass ich mich mit dem gesetz in D nicht
    so gut auskenne da ich aus Österreich bin!

    klasse 3 ist bei uns kaliber 75!
    sollte meiner meinung nach jeder der das 21. lebensjahr vollendet hat
    abbrennen dürfen! "bombenbaterien" 18 ist mir etwas zu früh!

    viellecht über computer überprüfen (vorstrafen ect.)

    Raketen sind MEINER MEINUNG nach gefährlicher als kugelbomben
    die aus mörsern abgefeuert werden! raketen fliegen in alle richtungen, kugelbomben
    nur in diese in welche richtung der mörser zeigt! elektronisch zünden
    ist sowieso das sicherste! welcher pyrotehniker zündet ein großfeuerwerk per hand???!!!

    größer kaliber wie 125er, würde ich nicht ohne praxis (feuerwerkshelfer) gutheisen
    allein wie die treibladung zündet und die bombe nach oben geschossen wird weis man
    was mit einem passiert wenn da was schief geht! ganz zu schweigen von der effektexplusion....

    lange schlechte rede kurzer sinn

    ab 21jahre
    überprüfung "vernünftig"

    dann steht meiner meinung nach dem abbrennen von bombenbaterien der
    (in Ö KLasse 3) "75er" nichts im wege...

    grüße
     
  6. Hab mal meine Gedanken zu dem Thema in Form gebracht und zusammengekritzelt:


    Sicherlich nicht ALLE Aspekte berücksichtigt, aber das sind auch nur die ersten ideen zusammengeschrieben...
    Was meint ihr dazu?
     
  7. toll,toll,toll.....
    aber mit den Transport eurer Wunschvorstellungen hat sich wohl keiner hier Gedanken gemacht-Hauptsache
    BKS,höhere Satzmengen usw...... Kopfschüttel
     
  8. Super, hier machen sich Leute gedanken, und es wird nur wieder von den Pro´s niedergeknüppelt. Transport ist ja wohl durch ADR ausreichend geregelt denke ich. Statt nur drauf einzuschlagen hätte man ja auch mal was vorschlagen, bzw mehr als nur ein Kopfschütteln rausrücken können.
     
  9. Großes Kopfschütteln !!!!

    Aber dies bezüglich ist hier noch nix diskutiert wurden Punkt. ADR - viele wissen nicht mal was das ist und wollen aber mit BKS loslegen und 75er Bomben. Nimms mir nicht übel aber das ist lächerlich.
     
  10. Ja, top, super so!

    Wenn Du das was wir "unwürdigen" so geschrieben haben aufmerksam gelesen hättest, denke ich wäre Dir durchaus ins Auge gefallen, das Sicherheit, korrekter Umgang, anständige Schulung sehr wohl ein Thema sind. Aber das ist (leider) wie so oft, da kommt kein "Jungs, ihr habt das und das nicht bedacht", sondern wir werden als Idioten dargestellt, die net wissen was sie tun. Klar, Transport ist nen Thema, aber wir tragen Ideen zusammen, und machen nicht unsere Prüfung... Weder in Dresden noch beim Gefahrgutschein. Statt was beizutragen wird verteufelt. Ich finds echt schade, das manche Pros nicht mal gewillt sind, den nicht-pros mal etwas unterstützung angedaien zu lassen. Wir werden nie auch nur den Hauch eines Konzeptes hinbekommen, wenn die, die was Wissen (aufgrund ihrer Ausbildung) uns nur als lächerliche, spinnende Vollpfosten hinstellen.
     
  11. @bo
    Bei aller Liebe, aber das was ihr euch da zusammenreimt ist Utopie, Wunschvorstellung, Träumerei (Und das sag ich als "Nicht-Profi")

    ad 1: Wie wollt ihr solche Artikel transportieren? Im Familienkombi wohl nicht, wäre entgegen ADR, also entsprechende Schulung/Führerschein, je nach Ladungsmenge auch entsprechendes Fahrzeug (bin da noch nicht so zuhause was Transport etc. betrifft)

    ad 2: Raketen mit 250g NEM...öhm, aber sonst gehts noch, wie hoch sollen die denn steigen? :rolleyes: :eek: oder alternativ, wie groß soll denn das Bukett sein? 5-fach Verwandlung? Shell-of-Shells?
    Und dann kommt die Frage: Wo kann man sowas zünden? in der Stadt wohl kaum...zumal ja auch noch der Fall-Out nicht ohne ist. Warum werden Raketen im Klasse IV-Bereich so wahnsinnig selten geschossen, obwohl da weiträumig abgesperrte Abbrenner zur Verfügung stehen?

    Ich geh mal jetzt von oben nach unten durch und geb mal meinen Senf dazu ab:

    Verbundfeuerwerk mit 500g NEM-->hätte ich auch nichts gegen, für entsprechend geschultes Personal versteht sich (wie gesagt, Klasse III oder IV)
    Knallkörper und -ketten --> kann ich nicht viel zu sagen, halte generell von reinen Knalleffekten nichts, aber ist halt persönliche Meinung...Knallketten gabs früher wohl auch schon?! ("Zisselmännchen")

    Raketen--> siehe oben

    Vulkane, Fontänen, Sonnen--> kann man glaub ich für Scheininhaber auch auf 500g setzen, entsprechende Abstände und Sicherheitsbewusstsein vorrausgesetzt

    Shells in Klasse III ?--> Nö, voll dagegen, insbesondere was das nachladen angeht: im Klasse IV wird auch nicht nachgeladen weils zu gefährlich ist (Glimmreste im Rohr etc), warum sollte das bei Klasse III ungefährlicher sein? Shells gehören meiner Meinung nach in erfahrene Hände, und Erfahrung hat man nicht nach einer Woche Lehrgang...

    Feuerwerkskörper mit individueller Nummer --> an sich ne gute Idee, so könnte man auch im Nachhinein genau rausfinden, welcher Artikel von wem, bei wem gekauft wurde, welche Charge etc. (meiner MEinung nach generell für alle Artikel interessant) ABER wer macht die ganze Mehrarbeit? Wo werden die Daten gespeichert, an wen werden diese Nummern gemeldet? Alles eine Frage des Aufwandes und der Kosten...

    Erwerbsvorraussetzungen.
    Alter, Unbedenklichkeit, Lehrgang, Versicherung ---> volle Zustimmung
    Anzeige fürs Feuerwerk unterhalb des Jahres--> 4Wochen vor geplantem Abbrand, inklusive Platzbegehung und exakter Auflistung aller zum Einsatz kommender Artikel, bei BEdarf auch Testschüsse
    Anzeigebefreiung an Sylvester-->auf keinen Fall! Was für Klasse IV gilt, hat für die (evtl. mal kommende Klasse III) genauso zu gelten, schon alleine aus Gründen der Sicherheit

    Erkennen gewerblicher Hintergrund --> Warum nicht die Anzahl der maximal möglichen Feuerwerke vorher festlegen? Mindestens 1 pro Jahr, Maximal 3 pro Jahr, sonst Verfall/Entzug der Genehmigung...mit 3 Feuerwerken pro Jahr lässt sich meiner Meinung nach nicht großartig gewerblich arbeiten (im Sinne von davon leben können, gegen gelegentliche Schwarzarbeit hilft das aber nicht), ausserdem sollte der Anlass gegeben sein und nachvollziehbar belegt werden können. (Geburtstag 18. oder rund; Hochzeit, Jubiläum, evtl. auch Heiratsantrag mit Einschränkungen... NICHT Feuerwerk aus Spaß an der Freud, auch keine Erlaubnisse für Volksfeste, Kirmes, Schützenfest etc.) Also angelehnt an Klasse II...

    Verstoss gegen Richtlinien (die dementsprechend kontrolliert werden müssen) --> Entzug der Lizenz, empfindliche Geldstrafen oder auch Haft, je nach Schwere und Vorsatz, auf jeden Fall Eintrag in die Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit keine Möglichkeit mehr auf Klasse III oder IV ! Klingt hart, aber wer "bessere" Artikel haben möchte, muss auch entsprechende Verantwortung übernehmen, und wer z.B. meint 5m Abstand zum Altenheim sind genung für die "1000 Thunder" der gehört entsprechend bestraft...meine Meinung!

    Upgrade auf Klasse IV -->frühestens nach 10 nachgewiesenen Klasse III-Feuerwerken als Verantwortlicher und 5 Großfeuerwerken sowie entsprechender Empfehlung des KlasseIV-Pyros...Lehrgang natürlich erforderlich



    Was meiner Meinung nach von vielen hier nicht gesehen wird ist, was da an Extrakosten und Extraarbeit an den ausführenden Klasse III-Pyro zukommt:
    -grössere Effekte bedeuten grössere Sicherheitsabstände, also weniger geeignete Abbrenner, die evtl. auch Miete kosten und die effektiv abgesperrt werden müssen; Flatterband hilft nix, das kann wohl jeder Großfeuerwerker bestätigen, gibt genug Deppen die sowas nicht stört!
    -bei hochaufsteigenden Effekten, wie von euch hier gefordert: Windmessung vor Ort, in entsprechenden Zeitabständen und protokolliert...geht nur mit nem Windmesser, kostet extra.
    -entsprechend sicherer Transport, verleitet transportieren ist nicht! Also entsprechend früher Aufbau etc. bedeutet wohl Transporter um nicht mehrfach fahren zu müssen
    -Sicherheitsaspekt: Abbrennplatz nach Fehlzündern absuchen, SOFORT nach dem Feuerwerk, nicht erst am nächsten Tag...also Beleuchtungseinheiten, ne einfache Taschenlampe hilft da meiner Meinung nach nicht.
    -Feuerlöscher am Platz
    uund so weiter und so fort...könnte man noch ellenlos verlängern die Auflistung

    Also nicht nur die guten Seiten sehen, sondern auch die Probleme und Kosten die da auf einen zurollen...von der Verantwortung ganz zu schweigen
     
  12. @sancho: Jetzt weiß' ich endlich wer "Deutschland" ist! ;)
     
  13. Das daraus nichts wird ist wohl in unserem schönen Land recht wahrscheinlich, aber darf man sich dann darum keine Gedanken machen? Problem in Deutschland bei ALLEN Dingen ist, das der Bürger dazu neigt, Dinge so hinzunehmen, ohne auch nur etwas Spielraum für neue Ideen anderer einzuräumen. In vielen Bereichen wird sogar von den mit den jeweiligen Gesetzen befassten Personen (Ist mir häufig im Bereich WaffG aufgefallen) MEHR getan als der Gesetzgeber fordert..

    Schau dir mal an, was hier einige im Forum an Kl. II transportieren vor Silvester.. nur mal als Denkanstoß. Sicher ist das ein Ding, wo man sich weiterführend mit auseinandersetzen müsste, aber nach deinem Argument dürfte ein guter Teil der Kl. II Pyros kein Fwk mehr schiessen, da sie ihre Mengen nicht Transportieren dürfen.

    Wo liegt das Problem? Hast Du solche Raketen schon mal geschossen? In der Schweiz und in BE sind solche Raketen durchaus üblich. In ÖS fallen diese auch in Kl III. Das Sicherheitsabstände zu beachten sind, und diese Teile net aus ner Sektflasche geschossen werden können is ja wohl klar. Das ein aussreichend dimensionierter Abbrenner sein muss, ist aus meiner Sicht selbstverständlich..
    Übrigens, ich habe in CH sowohl als auch in BE schon etliche dieser Raketen geschossen, wie viele andere aus dem Forum auch... Alle gesund, niemand zu Schaden gekommen. Und das, obwohl in CH glaub nur 20 - 30 m als Sicherheitsabstand vorgegeben sind für solche Raks. Und z.B. eine Palmstar liegt meines Wissens über 250 gr.


    Das mit dem Lehrgang wurde ja auch gesagt.

    Naja, "Zisselmännchen" kann man ja nicht wirklich mit "richtigen" Knalmatten vergleichen.

     
  14. @windmessung:
    Ich schrieb ja bei "hochsteigenden Effekten" also Raketen und Bomben...da ist auch im Profibereich eine Windmessung angesagt:
    hier auf Seite 16ff. (Ist zwar nur eine Empfehlung zur Änderung, aber meiner Auffassung nach gibt es nichts was dagegen spricht solche Sachen schon zu befolgen, bevor es Gesetz ist...

    "Windmessung in 2m Höhe max. 9m/s"
    Wie krieg ich das denn ohne Windmesser hin? Der nasse Finger bringt mich da nicht weiter...

    @Abbrenner absuchen:klar mach ich das bei Klasse II auch, aber da ist es dank geringerer Steighöhe auch ein kleinerer Bereich der zu untersuchen ist...

    @Platzbegehung:
    Aufm "Dorf" völlig unproblematisch, stimm ich dir zu...in der Stadt sollte das lieber einmal mehr als einmal zu wenig passieren (Auch bei Klasse IV)
    Geht ja schon los wenn Leute ihre Abbrenner mal "grob abschätzen" ob das jetzt 50 oder 80m sind...und ob der Baum nicht vielleicht doch im Weg steht oder irgendwelche Umstände sich geändert haben (Zirkus auf dem Platz, Wohnwagen etc...alles schon erlebt)
    Vielleicht sollte man das so handhaben, dass beim ersten Mal eine Begehung stattfinden muss, danach nicht mehr...


    @böllah: Ich bin nicht Deutschland, wenn dann bin ich Schottland ;)
     
  15. #40 unkrautEx, 20. Februar 2006
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2006
    Ich geh mal jetzt von oben nach unten durch und geb mal meinen Senf dazu ab; ich stimme überall zu, außer:

    Im Privat-PKW. Auch ich bin im "ADR" nicht fit, aber jede Regelung für Kl. 3, die nicht, wie bei KL.2 "jeden" Transport einschließt, ist imho unsinnig. Was nicht 1.4 G (S) ist, gibt´s nicht. So kann auch das Aufbewahrungsproblem punktgenau gelöst werden.
    ( Und 50mm BKS-Shells erledigen sich von selbst )
    ___________________________________
    Soweit ich es verstehe, gilt die Aufstiegserlaubnis NICHT für Feuerwerksraketen; demnach wäre schon mehr als 20 g Treiber drin ...Ich plädiere für A/CH- Regeln (50-75g).
    ___________________________________
    Hauptsache keine BAM-Nr.
    ___________________________________
    Ich brauch kein reines Knallfeuerwerk. (-> CH). Die aktuellen Batts und Raketen sind laut genug.
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    1 kg NEM, Wasserfälle 3kg
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    Selbstverständlich !!! Alles kleiner 60 mm (-> Aufbewahrung) und 1.4G ... weg von den teuren BAM- Bombenrohren ohne Auswahl. IMHO der einzig echte Grund (neben Bodeneffekten) einen 3er-Schein zu machen. Mörserkasten und gut ist.
    __________________________________
    Bürokratenwahnsinn.
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    EINFACHes Führungszeugnis.
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    Jo, damit wäre der Schein tot. Grade hier ist aufgrund der geringeren Satzmengen kein Vorgehen, strenger als bei Kl. IV erforderlich.
    __________________________________
    KEIN Verfall ! Wozu diese "Mindestregelung" ? Hat jemand noch 10 Jahren etwa verlernt, wie man schießt ? Ich könnte mir vorstellen MAX. 5 FW in 5 Jahren zu schießen ... (und wenn´s sein muß: auch mindestens eins in 10 Jahren)
    _________________________________
    Der "Spaß an der Freud" ist der EINZIG vernünfige Grund für ein Hobbyfeuerwerk!
    Alles andere geht in Richtung Gewerbe, oder unterliegt zumindest einer Durchführungserwartung.= Profisache. Sollte zufällig ein Hobbyfeuerwerk während und neben einem Geburtstagsfest stattfinden, ist das ja kein Problem.
    __________________________________
    -->Kein Upgrade in die Profiliga
    __________________________________
    Sorry, aber ...Es gibt schöne Auflagen für KL. IV, die sind weniger Abstrus. Klasse 3 wäre kleiner ...Thorin hat es auf den Punkt gebracht: Nur mit weniger Auflagen hat ein Schein Sinn (z. B. fester Abrennplatz = "immer" sicher).

    Eine "Verschärfung" könnte ich mir vorstellen:
    Jeder Vollzugs-/Polizeibeamte darf "Beschwerden" in den "Schein" eintragen ... so kommt es zu einem "zwangläufigen" Feedback zur Behörde.

    Die Sicherheitsauflagen sind doch aber eindeutig bis ins Detail geregelt... auch wenn sie ein Klasse 3er "in Spe" noch nicht kennt.

    Am wichtigsten wäre der Wegfall der BAM-Nr. bei KL. III .

    Im Gegenzug wäre eine einmalige "kleine Fachkunde" (Kurs mit Abschlußprüfung) kein Problem.
    Dann wäre ICH mit der jetzigen Regelung (Satzmengen) für Klasse 3 wahrlich zufrieden.

    LG Thomas
     
  16. DAS ist genau das Problem was ich meinte. Was nicht Gesetz ist, machen wir lieber schon mal, weil wir so gute Bürger sind. Sowas geht meisst nach hinten los!


    Top, genau meine Meinung!

    Danke, danke danke :) ;)
     
  17. Naja, dass aufsteigende Effekte windanfällig sind, da wird mir ja wohl jeder zustimmen, oder? Und dass sich Abstände mit zunehmendem Wind vergrössern müssen, doch wohl auch...und bei 9m/s ist nunmal Schicht...wohlgemerkt was Shells und Raketen angeht, das sind ja Steighöhen von mindestens 100m...

    Das muss eigentlich einleuchten...ich hab auch bei Starkwind schonmal ein Klasse II-Feuerwerk abgesagt, weil es kein Sinn gemacht hätte (da eigentlich mehr mit dem Hintergrund, dass die Bilder nicht mehr zu sehen gewesen wären, der Abbrenner hätte wahrscheinlich noch ausgereicht)
     
  18. das hier die pyrotechniker immer so super streng tun
    liegt meiner meinung nach daran, dass sie einfach
    angst haben das jeder mittlere kalieber schießen darf
    und sie dadurch VIEL geschäft verlieren..
     
  19. :) JA !
    Mir ging es in meiner Kritik nur um folgende Feinheiten:
    Beispiel Wind:
    Ein amtlich geeichtes Windmessgerät, mit Bauartzulassung nach Dings für ein Protokoll auf einem fälschungssicheren Vordruck nach Anlage 4.7b (alls nicht Punkt 4.2, Abschnit x unter Berücksichtigung der Ausnahme § 78 c, Absatz a, Buchstabe c-d zum tragen kommt), welches mit einer zugelassenen Uhr von einem Zeugen mit aktuell beglaubigtem und vom Verfassungsschutz geprüften Leumund sowie genetisch abgesicherter Identität nach den Richtlinien XY erstellt wird ... ;)

    Ich persönlich sehe das SO:
    Der Erlaubnisscheininhaber hat die Verantwortung.



    Er steht grade. Selbstverständlich.
    Für ALLES.

    Ohne wenn und aber.
    Egal, ob da


    • einer auf den Abbrenner rennt,
    • der Wind weht,
    • ein heruntergefallener Vulkan explodiert,
    • eine Blackshell ins Gebüsch fällt, oder
    • unerwartet ein Heuhaufen oder ein ganzer Zirkus :blintzel: auf dem Abbrenner liegt.
    Natürlich dürfen die verantwortlichen Stellen prüfen und gucken, sich vergewissern und fragen.
    Aber bitte nicht "vorsichtshalber" als Auflage oder als Bestandteil JEDER Anzeige.

    LG
    Thomas
     
  20. ....das es diesen alten Fred nach 14 Monaten wieder nach oben gespült hat.........;) :) :)


    ja da hatte ich in 2004 einiges zu gesagt - groß geändert hat sich nichts - ausser das im Rahmen der Stellungnahme der BAM zum Thema Verleiten in KL 2 ja zwischen den Zeilen auch durchblinkte, das großartige Änderungen in naher und mittlerer Zukunft nicht zu erwarten sind.

    Das ist dann wohl vorerst das Ende irgendwelcher KL 3 Träume und Wünsche - je mehr man sich damit beschäftigt, desto klarer wird einem das auch - in 2004 hatte ich selber die Transportproblematik dahinter nicht einmal bedacht - dieses Jahr werde ich mich bemühen den entsprechenden ADR Schein zu erlangen.

    Es steht nämlich nicht zu erwarten, das für eine handvoll durchgeknallter Hobbypyronauten ( ;) ) die Strassenverkehrsordnung geändert wird, oder die Automotifs demnächst PKWs und Kombis mit Sonderausstattung "freigegeben für NEM Transport bis 30kg" oder so auf den Markt bringen......

    Die Produkte der KL 3 sind im übrigen ja nicht vom Staat oder der BAM ausgerottet worden - ( dieses ständige hirnlose Geschimpfe auf unseren Staat ist sowas von nervig.......jeder Furz dem irgendwas nicht passt schimpft erstmal ne Runde auf den Staat.....Leute denkt doch mal nach, wer in einer Demokratie "der Staat" ist.

    1.) wer mit dem Fingfer auf andere deutet, sollte stets bedenken, das drei Finger auf ihn selber zurück deuten....

    oder die unhöflichere Variante:

    2.) die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber!

    )

    sondern Mangels Nachfrage vom Markt verschwunden

    und neue Produkte wurden der BAM mangels Interesse eben gar nicht mehr zur Neuzulassung übergeben.
    Die BAM veröffentlicht IMHO jedes Jahr wieviele Produkte ihr vorgelegt wurden, wieviele davon zugelassen wurden, und wieviele eben nicht.
    - da war IMHO seit Jahren nix mehr für die KL 3 dabei
    - und 50 potentielle Kunden aus diesem Forum, werden wohl auch kaum einen Hersteller bewegen dieses tote Segment wieder zu beleben.


    (nur zur Info - ich war in 2004 - und lange Jahre davor - auch nicht wirklich zufrieden mit der Situation nur einmal im Jahr in D legal zu schiessen - und Lust ständig nach Belgien zu fahren hatte ich auch nicht mehr, zumal ich mich auch immer doof gefühlt habe, auf irgendeiner Wiese rum zu zündeln....

    seit 2005 habe ich mittlerweile 12 Helferscheine beisammen (sagt Carsten.....;) denn ich hab sie gar nicht gezählt...) etliche weitere Feuerwerke waren "nur " KL 2, also da gab es gar keine Scheine für...

    ich bin 45 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder und voll berufstätig - und nicht mehr unzufrieden mit meinem "Dasein" als Hobbypyronaut... :) :)

    Ausreden wie "ich find halt nix...." lasse ich also erstmal nicht gelten - wer es WIRKLICH will, findet auch einen Weg , sei es als Hobby, sei es beruflich, seiner Pyro-Leidenschaft zu fröhnen - und zwar LEGAL.


    Also - irgendwann sind die Träume aus geträumt, die Nacht vorbei, der Morgen graut - dann kann man entweder den entschwundenen Träumen hinterher trauern, oder den Arsch bewegen, damit man sich seine Träume selber erfüllt - Andere tun das nämlich nur selten für einen...


    @ bo210 (ich hoffe das ist für dich keine Beleidigung... ;) ) in deiner Einstellung erkenne ich mich selber vor einiger Zeit wieder......

    es wird keinen kleinen Pyroschein geben - zumindest in den nächsten 10 Jahren nicht - eher wird im Rahmen europäischer Gleichmacherei Feuerwerk für Privatos weiter entschärft - Europaweit auf deutsches "sicheres" Niveau oder so....

    Investiere deine Energie lieber in die Suche nach einer Helferstelle. DA hast du was von, das kann ich dir garantieren, an Stelle hochtrabender Pläne für einen kleinen Pyro Schein, den es wahrscheinlich zu deinen und meinen Lebzeiten doch nicht geben wird.
     
  21. Da kocht mir ja schon wieder die Galle hoch.
    Es geht dem gewissenhaften Pyrotechniker darum, daß die Rahmenbedingungen für ein "sicheres" Feuerwerk Bestand haben und die entsprechende Gesetzeslage kompromißlos eingehalten wird. Als Pyrotechniker verdient man nicht sein Geld damit, ausschließlich bunten Kram anzuzünden, sondern hauptsächlich mit Planung und vorallem SICHERER Durchführung eines Feuerwerkes.

    Wer hat denn das Gerücht in die Welt gesetzt, daß ein Pyrotechniker dadurch, daß er einen Schein hat alles tun und lassen darf was er will?

    Die Realität sieht einfach mal ganz anders aus. Gerade solche Statements bestätigen immer wieder, daß ein "Pyroführerschein", der ohne große Anstrengung zu erwerben ist, allzugern als Freifahrtschein in die Welt des Großfeuerwerkes ausgelegt würde.

    Gibts überhaupt die Möglichkeit Shells < 1.3G einzustufen?



    Sicherlich gibt es durchaus Leute, die vernünftig und gewissenhaft mit der Materie umgehen würden (und es im Kleinfeuerwerkbereich durchaus tun), allerdings kann sich auf diese "Hand voll" Leute leider kein "Mittelfeuerwerkschein" stützen.

    Ansonsten ist die Aussage von UEx IMHO recht treffend formuliert.

    Reicht IMHO nicht aus.

    Großfeuerwerker haben auch regelmäßig an einem Wiederholungslehrgang teilzunehmen. Ist bei dem Umschwung in der Gesetzesgebung IMHO auch richtig und wichtig. Vielleicht wäre für einen Mittelfeuerwerkerschein eine "eintägige Belehrung" um die aktuelle Gesetzeslage alle paar Jahre sinnvoll.

    Full ACK! Wer meint, man würde Pyrotechniker, indem man einfach wartet, der befindet sich völlig auf dem Holzweg.

    Wie die IVer auch. Raten.

    Ein Windmesser gehört einfach zum Equipment dazu. Wer zu dieser Investition schon nicht bereit ist, der sollte auch nicht an einen Schein für größere Feuerwerkskörper kommen.

    Nunja, ein Transport von 333 Kg NEM in Klasse 1.4 ist ja ohne ADR-Schein machbar.

    Das Problem liegt in der deutschen Luftfahrtgesetzgebung.


    Die Konzeptionierung eines hypothetischen IIIer-Scheines weist IMHO auf zu wenig Pflichten im Bezug zu Rechten hin.
     
  22. Unterstellt den Profis nicht immer nur Angst vor der Konkurrenz! Die Leute müssen, um halbwegs arbeiten zu können, den ADR-Schein machen ('Gefahrgut-Führerschein'). Und da lernt man eben was über die Mengen. Wenn dann ein IVer hier die Information von sich gibt, daß mit der Familienkutsche keine 250 g NEM-Raketen oder BKS-Cakes oder ... transportiert werden dürfen, dann ist das eine Tatsache.

    Für 1.4 G (das meiste Zeug in Kl. II) geht es noch nicht so streng zu, auch gibt es da zu Silvester (afaik Nov. und Dez.) Ausnahmeregeln. Aber die vorgeschlagenen Kl. III-Satzmengen- und arten... Imho mind. 1.3, wenn nicht 'schlimmer'.
     
  23. Ein weit verbreitetes Gerücht :joh: ...das stimmt:
    In T1 sind 20 g Treibsatz das Limit; in Kl. II 10 g (SprengV1).

    Die LuftVO (zuletzt geändert durch Art. 132 G v. 21. 6.2005) besagt:
    Mir stellt sich nur die Frage, wieso Kl.IV- Raketen dann legal sind...​
    LG Thomas​
     
  24. Vermutlich, weil die Erlaubnis vom Amt erteilt wird, wenn über den Antrag/die Anzeige/die Erlaubnis beschieden wird?!
     
  25. Sorry, für die Hinterlist :blintzel: ... aber ich grade nicht die Zeit, es fundiert zu begründen.
    Wollte nur das Türchen zeigen.

    LG
    Thomas
     
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