Termin | News [RLP] - Wechsel der Zuständigkeiten beim §27er

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Werner, 20. Sep. 2011.

  1. Hallo,

    Betrifft das Bundesland Rheinland-Pfalz: Wer von Euch die Prüfung schon in der Tasche hat bzw. jetzt im Herbst macht und damit spielt eventuell noch die Erlaubnis nach §27 SprengG zu beantragen, der sollte das noch vor Jahresende in die Weg leiten.

    Ab 01.01.2012 ändert sich aufgrund der Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz die Zuständigkeit beim nichtgewerblichen 27er bei Erteilung, Änderung und Verlängerung. Statt bislang die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind dann zukünftig die Kreisverwaltungen oder bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen zuständig.

    Wie mir gestern der Außendienstmitarbeiter der SGD freundlicherweise mitteilte, wird die Erteilung der Erlaubnis dann nicht mehr wie bisher pauschal, sondern aufwandsbezogen berechnet.

    Das hat seinen Angaben nach zur Folge, daß sich die Ausstellung massiv verteuern wird.

    Wer also noch etwas Geld sparen will, sollte jetzt aktiv werden....

    PS: Die Zuständigkeiten für den §20er und §7er bleiben wie sie sind bei der SGD Nord bzw. SGD Süd....

    Werner
     
    botafogo gefällt das.
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