Bestimmung Satzmengen in Österreich

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von william01, 10. Februar 2006.

  1. Hallo !
    Es wird sowieso nicht mehr lange Dauern und wir weden ein einheitliches EU Gesetz haben. Im Hintergrund wird schon gearbeitet. Nur es kann jedes Land gewisse Punkte verschärfen ???
     
  2. Ich nehme an Du fragst, warum ein solcher nicht in der KL I angesiedelt ist: wenn er z.B. etwas anderes als NC, Knallsilber oder Phosphor-Chlorat enthält, also z.B. Schwarzpulver oder einen Metallknallsatz
    (AT-Pyrotechnikgesetz §3, Abs. 2).

    -aq
     
  3. Die Klassen werden doch jeweils im ersten Absatz über die Satzmengen definiert, Zitate spare ich mir mal (aber die Kästchen machen es übersichtlicher). Nach den jeweiligen ersten Absätzen gilt also

    Jetzt kommen Einschränkungen (mal von Alter und Bewilligungen abgesehen):

    So, und jetzt spielen wir mal mit dem Gesetz herum:

    Eine (Beispiel-)Rakete oder Shell von 200 g mit Steighöhe 180 m ist in Ö unzulässig, weil 200 g ist Klasse III und in Kl. III ist Steighöhe > 100 m verboten. Für Klasse IV ist sie zu leicht.

    Ein Knallkörper mit 1 g Satzmenge (SP oder BKS, egal) ist in Ö unzulässig, weil 1 g ist Klasse I, aber dort ist Knallsatz in dieser Menge nicht erlaubt, für Klasse II ist er zu leicht. Auch wenn es ein 'deutscher Plöpper' mit 90 dB in 1 m ist ;) .

    Was macht jemand mit einer Klasse-IV-Bewilligung in Händen, der eine 30 g NEM-Salutbombe schießen will? Die wäre Klasse II, dort wegen Lärm aber verboten (120 dB...).

    Schlußfolgerung: die jeweils ersten Absätze der §§ 3 bis 6 sollten alle die Formulierung 'von nicht mehr als x g' enthalten, die Mindestsatzmenge sollte also entfallen.

    Vorschläge:

     
  4. Ist es nicht so, das in Ö nur 50 Gramm bei Cakes erlaubt sind ? Wieso sind denn dann die normalen D Weco Cakes dort auch zugelassen die haben doch viel mehr ?
     
  5. Wo steht DAS ???
     
  6. Wurde mir so mitgeteilt Daher ja meine Frage
     
  7. Oh oh oh....Rambo Rambo Rambo...Finger weg von dieser Diskussion!

    Was ich schon Hassmails, Androhungen und Befeindungen von Usern hier erhalten habe...nach diese "BEHAUPTUNG"! Das passt schon fast nicht auf diesen Mailserver :D

    Irgendwie reagieren Österreicher etwas, jetzt bitte nicht persönlich nehmen oder als Angriff bewerten-das ist eine reines Empfinden, "PISSIG" auf solche Äußerungen.
    Von:
    "Macht doch jeder"
    "Kann ich doch überall kaufen"
    "Wo steht das bitte" (Nicht nur von Anton) :)
    "Du bist nur neidisch das wir eure Cakes und unsere 50 gr.Bomben/50 gr. Raketen haben"

    Eigentlich sollte ich mich bei diesem Thema garnicht einmischen...egal, was solls:

    Ich bin auch der Meinung das hier schon Diskutiert und Belegt wurde, sowie ich es auch schon von 2 Pyrotechnikern aus Österreich mitgeteilt bekommen habe, das Verbundfeuerwerk mit Satzmenge über 50gr. in Klasse 2 nicht zulässig sei.

    Aber gut...ich werde das hier weiter Beobachten :D

    Greetz Markus

    Mir lässt das Thema einfacvh keine Ruhe...:
    Anton, wenn ich dich vom 11.02.2006 zitieren darf:

    Also, schnell zusammenfassend geschrieben lauf ich also morgen bei Mc Pyro rein, mit dem Gesetzbuch unterm Arm und sag:
    "Geb mir ne Batterie welche zwischen 45 und 50 gr. Satzmenge pro Schuß hat (um einen kleinen Sicherheitspuffer zu haben von 5 gr.) aber auf keinen Fall mehr damit ich in der Klasse 2 Klasivizierung bleibe"
    Was glaubst du macht der mit mir? Genau, der lässt mich Einsperren.

    Wenn deine Auslegung sich tatsächlich so darstellen lassen würde gäbs in Österreich eine reine 50gr. Begreunzung und die Klassifizierung, zumindest für Klasse 3 und Klasse 4 Cakes, wäre somit "fast" nutzlos.

    Was passiert wenn mich die Polizei, also mich als "Tourist" aufgreift und das Kontrolliert? Antworte ich dann einfach mit meiner Metal Hammer, TDV oder sonst was Batterie unterm Arm...
    "Tja Jungs, hättet ihr euer Gesetz saubere geschrieben wäre das ne klare Sache"?

    Autsch, da verbrennt man sich ganz schnell die Finger befürchte ich!


    Diese "GRAUZONE" sollte geklärt werden. Hier gehts ja nich um irgend ne Pille-Palle Geschichte, oder sehe ich das Falsch?
     
  8. Ich kann Voreifelrambo gut verstehen und denke nicht das das was mit Neid zu tun hat,sondern mit ihm(und vielen anderen auch)vertrauten Fezuerwerksgesetzen in Österreich,es macht halt nen illegalen Eindruck mit den Wecobatts.Punkt.:)
     
  9. Mit dem PUNKT ist e statsächlich nicht so einfach wie du es dir denkst.
    Wenn du ihn gut verstehen kannst wird es dir sicher nichts ausmachen dir diese Seite hier "komplett bitte" zu Gemüte zu führen:

    http://www.feuerwerk-forum.de/archive/index.php/t-10996.html

    Viel Spaß!

    Es sind sehr viele Schlüßige aber auch unschlüßige Argumente und Positionen besonders von Anton aber auch anderen User darunter.

    Meine Hauptfrage stellt sich aber direkt @ Anton:

    "Ist eine 100 Schuß Batterie im Kaliber 50mm mit einer Satzmenge von ca.50gr. pro Schuß Klasse 2"

    Greetz Markus
     
  10. Hat wenigstens EINER genau gelesen WAS

    Voreifelrambo

    genau gefragt hat ?

    nämlich wörtlich :


    Ist es nicht so, das in Ö nur 50 Gramm bei Cakes erlaubt sind ? Wieso sind denn dann die normalen D Weco Cakes dort auch zugelassen die haben doch viel mehr ?




    NEIN sonst würden nicht so eine Menge unpassender Antworten kommen !!


    In Österreich gibt es keine Gewichtsbeschränkung von Cakes.
     
  11. Bei dieser Riesen Grauzone was das Österreichische Gesetz einem da Auftischt gibt es doch nicht wirklich eine Antwort. Anton, du versuchst doch eine Antwort zu geben aber gesetzlich ist es doch so das es in der Schwebe steht. Jeh nach Auffassungsgabe oder wortwörtlichr Umsetzung, oder nicht?
    Fakt ist das es expliziet keine feste Aussage gibt.

    Was ist denn nun mit meinen Fragen an dich?
    Was wenn mich die Polizei mit ner TDV unterm Arm aufgreift? Bin ich dann Strafrechlich relevant?
    Und was ist mit der Cake Frage? Ist ein 100 Schuß Cake mit 50 gr. pro Schuß dann Klasse 2?

    Markus
     
  12. Wo hat bitte Voreifelrambo was von Klasse II geschrieben ??
     
  13. Er schreibt von 50 gr. Cakes...das ist in Österreich schließlich Klasse 2! Ich nehme an das er schließlich ur "nicht Scheinis" meint. Für die anderen ist die Sachlage ja fast komplett klar.

    Komisch nur das du immer davon schreibst das man alles "richtig" und "wörtlich" lesen soll aber auf meine Fragen, die mich tatsächlich brennend interessieren z.B. für die nächste Silvesterfeier in Österreich, bekomm ich keine Antwort.
     
  14. @Hacky4u


    Nochmal ganz langsam zum mitdenken.

    Voreifelrambo schreibt:

    Ist es nicht so, das in Ö nur 50 Gramm bei Cakes erlaubt sind ? Wieso sind denn dann die normalen D Weco Cakes dort auch zugelassen die haben doch viel mehr ?


    Wo steht da was von Klasse II ??

    Was ist bitte überhaupt eine normale D Weco Cake ??

    Ich kenne z. B. auch ganz normal 200mm Mehrschlagbomben mit 15 kg, aber auch ganz normale Tischbomben wo ganz normale Konfetti rauskommen wenn man die ganz normal anzündet !!

    Das einzige was da manchmal nicht normal ist ist die Reaktion der Hausfrau - dann !! Aber das ist dann weder eh ganz normal - die hat den Dreck in der Wohnung !


    Also............

    .........wenn Jost eine Produktvorführung macht - oder sonst wer - und führt Produkte der Klasse III vor die man ja in Österreich mit einer entsprechenden Bewilligung auch besitzen darf ist das auch nicht verboten so fern er das als Feuerwerk der Klasse III bewilligt bekommen hat.

    Was zwischen den Zeilen und unterm Ladentisch passiert können wir hier sowieso nicht klären.

    Noch eine Frage was willst Du dauernd wegen Silvesterund so von mir beantwortet wissen??

    Was glaubst WER ich bin ??
     
  15. Du bist doch der der alles so genau nimmt und scheinbar alles "richtig weis"!

    Du hast ganz klar das Gesetz in Frage gestellt bzw. bewiesen das es "schlampig" geschrieben wurde.
    Wenn du mir die Frage nicht beantworten kannst wer denn dann?
    Deine Stellung zu diesem Thema von 2006 ist ja wohl klar und deutlich! Und der Gesetzestext gibt mir keine Antwort auf deine Theorie.
     
  16. ...verschoben.
     
  17. Um noch was beizutragen.

    unter:
    http://www.pyrotechnik24.com/produkte/detail/easybox

    ist was zu finden das bei Leuten die einerseits Händler sind und anderer Seits das Gesetz strikt eizuhalten "versuchen" diese ganz schön nervös gemacht hat.

    Somit wird sich bei uns in Ö wieder ein Abgrund auftun wo dann keiner reinfällt.
     
  18. Hallo Leute, nachstehend auch ein fachtechnischer Denkansatz von mir:

    Nach der ÖNORM „EN-14035-2, Feuerwerkskörper, Teil 2: Einteilung“ werden zusammengesetzte pyrotechnische Gegenstände in zwei Kategorien unterschieden:

    Batterie:
    Zusammengesetzter Gegenstand aus mehreren FWK des gleichen Typs, die einem der in dieser Liste aufgeführten FWK-Typen entsprechen, mit einer Anzündstelle.
    Hauptwirkung: wie die einzelnen FWK-Typen (Beispiel: Bodenbatterie (Cake) mit einzelnen Kartonröhrchen (jeweils mit Ausstoß- und Effektladung);

    Kombination:
    Zusammengesetzter Gegenstand aus mehreren FWK, die nicht alle vom gleichen Typ sind, aber jeweils einem der in dieser Liste aufgeführten FWK-Typen entsprechen, mit einer Anzündstelle. Hauptwirkung: wie für die einzelnen Typen von FWK (Beispiel: zB. Feuertöpfe mit Vulkanen in einem Gegenstand kombiniert).

    Zusammengesetzte FWK (Batterien oder Kombinationen) bestehen in der Regel aus mehreren pyrotechnischen Bauteilen bzw. Elementen, die jeweils pyrotechnische Sätze (Effekte) beinhalten. Diese pyrotechnischen Bauteile werden überlicherweise so zusammengesetzt, dass sie nach Fertigstellung eine Einheit und somit einen einzigen pyrotechnischen Gegenstand ergeben, der unter verwendungsüblichen Bedingungen nicht zerlegt werden kann und die einzelnen Elemente sind durch eine Anzündschnur miteinander (herstellerseitig) verbunden. Dieser zusammengesetzte FWK hat idR eine einzige Anzündstelle (Ausnahme bilden größere Bodenbatterien, die idR eine zweite Ersatzanzündstelle haben).

    Für die Kalkulation des Schadensausmaßes bzw. Schadenswirkung im Falle der Fehlfunktion einer Feuerwerksbatterie (und damit auch für die Klassen-Einteilung relevant) wird immer der schlimmste anzunehmende Fall heranzuziehen sein und das ist im gegenständlichen Fall die Zerstörung der Batterie in ihrer Gesamtheit durch eine plötzlich Zerlegung. Bei der Zerstörung des gesamten Batterie und dem möglichen Schadensausmaß wird das Gesamtsatzgewicht maßgeblich sein und nicht das Satzgewicht eines oder mehrere Elemente (Kartonröhrchen).

    Das heißt, Batterien sind – nach meiner Ansicht (und auch der von einigen Sachverständigen, die ich kenne) – als ein einziger pyrotechn. Gegenstand anzusehen und damit als eine Einheit zu klassifizieren; siehe auch EN- und ÖNorm!

    Der § 15 Pyrotechnikgesetz (Kl. I und II "nicht anders als einzeln anzünden“) bezieht sich laut den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz in erster Linie auf die „gebündelte/geballte Ladung“ von Knallkörpern und ähnlichen, um den Unfug damit unter Strafe zu stellen. Wie Anton schon richtig geschrieben hat, kannte der Gesetzgeber von 1973/74 Batterien noch gar nicht und kann daher im § 15 auch nicht wirklich solche pyort. Gegenstände und deren pyrotechnische Bauteile gemeint haben!
     
  19. @Preload schreibt:

    Das heißt, Batterien sind – nach meiner Ansicht (und auch der von einigen Sachverständigen, die ich kenne) – als ein einziger pyrotechn. Gegenstand anzusehen und damit als eine Einheit zu klassifizieren; siehe auch EN- und ÖNorm!

    Die Betonung meinerseits liegt auf ANSICHT !

    Somit haben wir bald mehr Ansichten als Feuerwerkskörper.
     
  20. aus dem Online Lehrbuch Zivilrecht der Uni Innsbruck:

    Womit wieder keine Rechtssicherheit besteht..... :(

    Klassisch Österreichisch wird deshalb wohl nach dem Leitspruch "wo kein Kläger da kein Richter" gehandelt..... bis es jemanden frisst!
     
  21. es kann im Einzelfall davon abgewichen werden sagt ja wohl schon alles: generell gilt es, bis auf wenige Ausnahmen. Als das Pyrotechnikgesetz vom Deutschen abgekupfert wurde, waren solche pyrotechnische Gegenstände völlig unbekannt. Es wurde nur in 3 Arten von pyrotechnischen Gegenständen unterschieden:
    1) für Unterhaltungszwecke
    2) für technische Zwecke
    3) Böllerschießen
    eine Einteilung nach NEM wurde lediglich bei denen für Unterhaltungszwecken getroffen, für technischen Zweck hat sich nie die Frage nach der NEM ergeben. Folglich hat der Gesetzgeber lediglich eine Unterteilung nach Gefährlichkeiten und Fachwissen und Ausbildung getroffen. Leicht nachvollziehbar mit der Bestimmung über lose pyrotechnische Sätze und die Verwendungsbeschränkung in Theatern. Last but not least spricht auch die Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände für Unterhaltungszwecke eine eindeutige Sprache:
    Klasse I: Feuerwerkscherzartikel, Feuerwerkspielwaren
    Klasse II: Kleinfeuerwerk
    Klasse III: Mittelfeuerwerk
    Klasse IV: Großfeuerwerk
    All die Überlegungen die damals zum Entstehen des Pyrotechnikgesetzes geführt haben, wurden nach der davon ausgehenden Gefahr getroffen, wobei die Gefahrenlage sowohl die Gefahren für den Anwender, Unbeteiligten und die Lagerung berücksichtigt hat. Gegen eine Einteilung von Batterien in die Klasse II spricht letztlich auch noch § 15: pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II dürfen nicht anders als einzeln gezündet werden. Von einer geballten Ladung ist keine Rede. Auch wollte der Gesetzgeber nicht dass Laien Raketen miteinander verleiten und nach einander in automatischer Abfolge gezündet werden, da ein Eingreifen in den Abbrennprozess - sollte etwas schief gehen - unmöglich gemacht wird. Dem Sachkundigen hat er jedoch das Verleiten erlaubt, indem er festgelegt hat "dieses Verbot gilt nicht hinsichtlich pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II, die aufgrund einer Bewilligung nach § 5 Abs 2 verwendet werden".
     
  22. Hallo Leute,
    ich hab mal eine frage ab euch profis. nach langer zeit darf ich allein ein kl 3 feuerwerk machen hab auch schon
    einen schein. was ich aber jetzt nicht genau weiß ist ob ich meine bomben mit litze zusammen verbinden darf.die sind ja dann auch zusammen schwerer als die 25 dkg die erlaubt sind als kl 3.
    ich würde mich auf antworten freuen da ich selbst sehr unsicher bin und keinen fehler machen will.

    danke
     
  23. @ gon2o
    Nach Auskunft im BMI stellen Önormen grundsätzlich den klassischen "Stand der Technik" dar und werden auch ggf. herangezogen, wenn es keine anderen fachtechnischen Regeln gibt. Du hast schon recht, dass sie grundsätzlich nur verbindlich sind, wenn in dem entsprechenden Gesetz auf sie verwiesen wird (was im PyroGes. ja nicht der Fall ist). Aber wie gesagt: wenn es (zur Beurteilung) keine anderen verfügbaren technischen Regeln gibt, wird in Zweifelsfällen (von Sachverständigen) im Analogieschluß auf solche Normen zurückgegriffen. Dem Vernehmen nach haben diese EN-Normen aber sehr wohl Gültigkeit bzw. Einfluß auf die EU-Richtlinie gehabt bzw. stehen in diesen EN-Normen die genauen Test-Bedingungen der einzelnen Feuerwerkskörper für das Konformitätsbewertungsverfahren drinnen.
    Rechtssicherheit haben wir mit dem jetzigen PyroGesetz sowieso nicht!

    @ Bombenlili
    Klar ist das auch meine Ansicht, hab's ja angedeutet. Ich hab mir allerdings diese Ansicht nicht aus den Fingern gesogen, sondern auch mit Sachverständigen und Experten erörtert. Dies ist, soweit ich weiß, auch die Fachmeinung einiger Experten im BMI.
    Aber du hast recht, verbindlich ist diese Ansicht sicher nicht. Wie ich schon in einem früheren Posting an anderer Stelle geschrieben habe, werden dzt. in Ö. pyrotechnischen Gegenstände immer nur im Bedarfs- und Einzelfall, d.h. wenn es behördlich notwendig wird, beurteilt und klassifiziert und nicht von vornherein.

    @ chri66
    In den erläuternden Bemerkungen zum Entwurf des Pyrotechnikgesetz vom 31.10.1973 heißt es im § 15 wörtlich: "Die Zündung gebündelter (geballter) pyrotechnischer Gegenstände ist, abgesehen von entsprechend gesteigerter Lärmentwicklung, auch mit erheblicher Verletzungsgefahr verbunden. Ein diesbezügliches Verbot erscheint daher angezeigt."
    Mehr steht da nicht dazu drinnen; d.h. von Verleiten und Batterien usw. ist da überhaupt keine Rede. Ich denke, das bleibt jetzt der Interpretation jedes einzelnen über, was sich die damaligen Verfasser darunter vorgestellt haben. Ich interpretiere es so, dass sie damit Knallkörper und das Bündeln zu "Superböllern" gemeint haben.

    Aber spätestens in einem Jahr wird sich diese Diskussion bei uns ziemlich sicher erübrigt haben; dann kommen vielleicht neue Interpretationsprobleme, wie der gelernte Österreicher weiß :eek:(
     
  24. #74 anton, 12. Februar 2009
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2009
    Ich möchte das jetzt einmal von der praktischen Seite betrachten. (unter praktisch meine ich jetzt wie derzeit gehandhabt).

    Warum an dieser Sachlage so lange niemand rührt ist für mich verständlich.

    Behörde:

    1.) Kennt sich fast keiner so richtig aus und will sich keine Blöße geben. Also ist man eher still !!

    2.) Weis man es doch wieder nicht so genau und kann im Fall des Falles Strafen verhängen und Gelder eintreiben.

    Händler:

    1.) Spekuliert man damit dass sich fast keiner auskennt.

    2.) Sagt man zum Kunden , dass das eigentlich verboten ist und kann dafür eine Menge Geld verlangen.

    3.) Wird das dann mit den zu erwartenden Strafen begründet.

    Würde das nämlich in der Klasse II legalisiert , fallen die Preise dorthin wo sie in D sind und daran hat keiner Interesse.

    Kunden :

    Jeder von uns unterliegt dem Reiz des (angeblich) Verbotenen.
    Welcher Autofahrer hält sich an eine Geschwindigkeitsbeschränkung weil er der Meinung ist das ist sicher.
    Die meisten fürchten sich nur vor Strafen.
    Genau so ist es mit (verbotenem) Feuerwerk.

    Ich habs und wenn ich mich jetzt auch noch nicht erwischen lasse bin ich Kaiser.

    Also: Warum soll sich auch nur Irgendwer den Kopf darüber zerbrechen, ob so eine Batterie jetzt doch nur Kllasse II ist ???
     
    Preload und gon2o gefällt das.
  25. @ anton

    Ich sags doch: es gibt eine Österreichische Lösung ;)
     
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