Bestimmung Satzmengen in Österreich

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von william01, 10. Februar 2006.

  1. Hallo Anton!
    Ich geb dir da voll recht!

    Ich unterstelle sogar manchem Händler in Ö. (und das ist bitte wirklich nicht bös gemeint!), dass er event. sogar allfällige Polizeistrafen einkalkuliert hat.
    Du weißt ja selbst am besten, was beim Silvestergeschäft so eingenommen wird und wenn ich als Händler dann eine Kl. III-Batt. als Kl. II an den Normalkonsumenten verkaufe und erwischt werde (vielleicht weil mich ein Konkurent angezeigt hat...), dann bekomme ich von der BH vielleicht eine Geldstrafe von, sagen wir einmal 200 - 300 Euro .... wen kratzt das schon im Rahmen des Silvestergeschäftes?

    Aber wie gesagt: wir in Ö. bzw. der Handel hat dieses Problem gerade noch ein Jahr und nur einmal noch zu Silvester!
     
  2. Stimmt es eigentlich, dass bereits 2 verleitete Kl. 2-Feuerwerkskörper (so dass sie nacheinander und nicht gleichzeitig zünden) in Österreich sofort Kl. IV sind weil ja für Klasse 2 ein Verleitverbot besteht das selbst für Pyrotechniker gilt? Das 2 verleitete Kl. 2-Körper (solange das ganze <250g bleibt) Klasse III sind könnte ich mir eventuell noch vorstellen, aber Klasse IV??
     
  3. Hä? Woher hast denn den Unfug?

    Setz dich mal bitte mit diesem Thema hier auseinander. Da wird dann schon einiges deutlicher wie es in Österrreich so abläuft.
    http://www.feuerwerk-forum.de/archive/index.php/t-10996.html

    Markus
     
  4. Wurde mir von einem Pyrotechniker gesagt, da ich es mir aber nicht vorstellen kann habe ich hier nachgefragt...

    Grundsätzlich geht es daru, dass ich nächstes Silvester zwar Klasse III aber nicht Klasse IV verwenden will (wegen den Kosten für die Versicherung, die bei Kl. IV Pflicht ist, auch wenn am Abbrenner kilometerweit nichts ist...
    Darum ist es wichtig zu wissen, ob verleitete Kl II wirklich plötzlich Kl. IV ist, sofern die gesamt-NEM 250g nicht überschreitet...
     
  5. Wie du nun sicherlich den §15 gelesen hast und eventuell auch die Statements in dem verlinkten Thread gibt es kein Ausdrücklich fest geschriebenes Verbot was gegen das Verleiten spricht.
    Also eher Auslegungssache als klar deviniertes Gesetz.
    Ich rate dir nicht zum verleiten aber auch nicht dagegen wenn du verstehst. ;)

    Oft wurde geschrieben,"Wo kein Richter, da kein Kläger" oder so ähnlich.

    Der Locker geschrieben Gesetzestext is schon eine schwierige Sache!

    Markus
     

  6. Hallo Papst

    Ich weiß zwar nicht woher du kommst, aber die meisten Bezirksbehörden schreiben auch bei Klasse 3 eine Pyrotechnikhaftpflichtversicherung vor.

    Und sowas zu bekommen ist heutzutage nicht mehr so einfach.

    Lg Christian
     
  7. Wie laufen dann die ganzen Privatfeuerwerke ab?
    Auch ohne Anmeldung und nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter"?
     

  8. Na ja, also im Normalfall rufe ich meinen Versicherer an, bekomme eine Rechnung so um die 70 € und fertig!
    Mit der Versicherung gabs bisher noch nieeeee Probleme, da kann ein BH Beamter weit mehr Ärger machen :blintzel:
     
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