@quotum Also ich brauchte zusätzlich noch ein ärztliches Attest + Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Den Versicherungsnachweis braucht man bundesweit. Ansonsten am Besten mal vorher mit dem Sachbearbeiter durchsprechen, so spart man sich eventuelle Kosten für einen Ablehnungsbescheid, sowie das erneute Stellen eines Antrages, falls er abgelehnt werden sollte. Am Besten überall Kategorie F2 und F3 reinschreiben, die Klassen gibt es nicht mehr
Mich hat nie jemand nach einer Versicherung gefragt, obwohl der Sachbearbeiter sich äußerst gut mit der Materie auskannte und auch alle Grauzonen oder dieses Forum. Vielleicht wurde dies einfach bei mir vergessen und es ist nicht die Regel.
Ich hatte zwar eine Versicherung bei meinen Unterlagen, aber laut meiner Sachbearbeiterin braucht man die nur vorlegen bei der Anzeige vom Feuerwerk. Daher wundere ich mich oft wieso man die schon vor Ausstellung des Scheins vorlegen muss, macht ja auch eigentlich wenig sinn.
Ich zeige mein Feuerwerk nicht bei der Ausstellenden Behörde an, diese wollen jedoch nur eine knappe E-mail mit Ort, Zeit und dass ist für die dann auch ausreichend. Somit musste ich nie jemandem meine Versicherung nachweisen. Jedoch wäre das auch kein Problem, da ich trotzdem für den Schadensfall alles schriftlich bestätigt habe.
Bei mir geht die Anzeige mittlerweile tatsächlich auch einfach über eine Mail. Beim ersten Mal im Jahr 2018 war ich natürlich persönlich vor Ort und habe dort alles gemacht und geklärt, da musste ich auch die Bestätigung meiner Versicherung vorzeigen. Habe aber auch hier Glück in der Gemeinde wie gut und einfach das abläuft. Aber solange man zeigt, dass man Ahnung von Gesetzen und Verwendung der Artikel hat und sich nicht wie der letzte Mensch benimmt sollte im Normalfall alles gut ablaufen Am Ende wurde mir noch gesagt, dass weitere Anzeigen nicht mehr perönlich erfolgen müssen und auch das Versicherungsschreiben muss nicht mehr jedes Mal dabei sein. Lediglich ein Zeitfenster, der Ort sowie eine Liste der F3 Artikel. Aber auch hier merkt man wie sich sowas bei anderen unterscheiden kann, es hängt alles davon ab an welche Leute man gerät...
Ich glaube, da hatte ich mich etwas falsch ausgedrückt. Die Ausstellende Behörde ist nicht identisch mit der wo ich mein Feuerwerk Anzeige. Trotzdem hat mich weder die eine, noch die andere nach einem Versicherungsnachweis gefragt. Ist scheinbar nicht relevant. Nur so als Beispiel, wie es auch laufen kann
Ich wollte bei uns in Seligenstadt Hessen auch ein Antrag stellen. Für F 3. Da hat mir Die Frau am Telefon gesagt. Das man als Privat Person kein F 3 erwerben und abbrennen darf. Auch mit einer Ausnahmegenehmigung nicht nur Gewerblichen . Hat jemand schon in Hessen gemacht.
Ich habe den 27er in Hessen. Bereite dich einfach vor, Druck dir alle Gesetze dazu aus und mache einen persönlichen Termin... Das RP in Darmstadt ist in Sachen 27er sehr gut informiert. Weiß nicht welches RP für Seligenstadt zuständig ist, aber das wäre auch ein Tipp für den Sachbearbeiter, sich beim RP zu informieren...
Wenn man mit dem direkten Ansprechpartner keinen vernünftigen Dialog führen kann, empfehle ich die online Abwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner des jeweiligen Bundeslandes. In meinem Fall war es wie bei dir der online Antrag über EAH Hessen. Da bekommen solch Monolog führende Sachbearbeiter etwas mehr Druck von oben und können den Fall nicht so einfach abhaken, weil dies über mehrere Ebenen geht bzw. einsehbar ist.
Moin, mein Antrag wurde generell abgelehnt weil §22 irgendwas. Habe dann schon nicht mehr zugehört weil ich keine Lust hatte mich damit weiter auseinanderzusetzen. Im ersten Telefonat sagte mir die Sachbearbeiterin schon sehr deutlich das sie nicht gedenkt irgendjemandem diese Erlaubnis zu erteilen wenn sie es irgendwie umgehen kann. Sie bestand darauf das eine Fachkunde notwendig ist, nach hinweisen auf 1. SprengV §4 sagte sie das ist nicht abschließend und ist eine Lücke die ich versuchen würde auszunutzen. Niedersachsen.
Einfach einen entsprechenden Verwaltungsakt erwirken mit der Ablehnung gegen die du klagen kannst. Wenn er das nicht will dann Untätigkeitsklage einreichen um es zu erzwingen.
Na dann hat die gute Sachbearbeiterin doch alles richtig gemacht. Schneller kann man die Arbeit doch nicht vom Tisch bekommen. Sorry
Naja die Untätigkeitsklage kannst du nur einreichen, wenn das Amt untätig ist. Eine Ablehnung ist keine Untätigkeit. Einfach nochmal probieren mit den entsprechenden Gesetzen zu erläutern. Es ist eben keine Lücke, sondern klar definiert, dass man für F3 keine Fachkunde braucht. Ansonsten den Weg zum Vorgesetzten suchen. Wenn das nicht hilft, geht es nur über einen Widerspruch des Ablehnungsbescheids und in letzter Konsequenz dagegen zu klagen... Dann muss aber wirklich alles passen. Alter, Zuverlässigkeit, Aufbewahrung etc....
@PyroWolle Ich schreibe ja auch er soll die schriftliche Ablehnung via Untätigkeitsklage erwirken sofern das noch nicht geschehen ist ;-) Ansonsten gegen die schriftliche Ablehnung (Verwaltungsakt) klagen bzw. Einspruch einlegen.
Mag sein, ich dachte halt ich versuchs mal. Aber das ist mir dann echt zu dumm. Hat mir dann auch gesagt das in der Gemeinde wo ich wohne Feuerwerk außerhalb von Silvester sowieso verboten ist und es keine Ausnahmegenehmigungen gibt. Und das Feuerwerk ja sowieso bald verboten wird und so weiter und so fort.. Ganz ehrlich, mit so einem Menschen will ich mich auch einfach nicht auseinander setzen. Und da nun noch irgendwo zu klagen.. Ne danke. Ich ziehe evtl. bald nach Bremen, vielleicht versuche ich es dann nochmal. Hat da jemand Erfahrung?
Einfach bekommt man die Erlaubnis so gut wie nirgends. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen das man sich, wenn man die Erlaubnis wirklich haben möchte, mit den Ämtern bzw. Sachbearbeitern auseinandersetzten muss, mal mehr mal weniger. Je besser man vorbereitet ist und um so tiefer man im Thema steckt um so größer sind die Erfolgsaussichten. Meistens geht es nicht ohne "Gegenfeuer". Klar, man kann´s mal versuchen, aber dann sind die Erfolgsaussichten = 0 Viel Erfolg
Soo, es ist nun etwa 4 Wochen her, dass ich meinen Antrag eingereicht habe. Bis jetzt ist nichts passiert. Die Bearbeitung sollte 3-4 Wochen dauern, meint ihr, ich soll mal anrufen? Kann menschlich eigentlich ganz gut mit der Sachbearbeiterin.
Soeben bentragt im Landkreis Darmstadt Dieburg. Mal schauen wie sie drauf reagieren, dass ich die Hälfte des Antrages durchgestrichen habe und dazu im Text meiner Mail versucht habe klar zu machen was ich möchte.
Viel Glück auf jeden Fall. Allerdings würde ich vorher Kontakt aufnehmen und das mal durchsprechen eher empfehlen. So umgeht man die Kosten für einen Ablehnungsbescheid, falls denen irgendwas nicht passt.
Da würde ich deiner Sachbearbeiterin mal nahelegen, sich mit ihrem Job und dem dazugehörigen Themenfeldern und Gesetzen zu beschäftigen.