Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Bin bei der VGH zahle 89 für die PHV plus Schäden sind durch Feuerwerkskörper abgedeckt, die Kat ist denn egal. Wichtig ist nur, dass das Feuerwerk nur rein privat und nicht in Öffentlichen Raum geschossen wird. Sprich, wenn auch deinem Garten eine F3 Rakete abhebt und sich in Nachbars Gartenhütte verirrt ist der schaden gedeckt stehst du aber auf der Straße vor der Haustür und die Rakete fliegt übers Dach und dann in Nachbars gartenhütte ist das ganze nicht gedeckt. Bei freunden möchte die Versicherung ein vorheriges Einverständnis des gründstücksbeisitzers mit einer Verzichtserklärung "bei sachschäden" für denn eigenen grund.


    Der Grund Tarif ist der PHV Plus für ich glaube 73€ oder so und den rest muss man sich dazu buchen lassen gibt es auch nur auf anfrage!
     
  2. Lass mich raten, in deren Schreiben steht nicht "deckt die Klassen KAT F1 bis F4 ab", sondern wieder ein allgemein gehaltener Satz?!
     
  3. Ich verstehe das nicht ganz. Wenn da steht "Abbrennen von PtG", oder "Abbrennen von Feuerwerk", oder irgendwas in der Art, ohne es auf F2 und F1 einzuschränken, dann gibt es doch keine Diskussion. Wenn es eingeschränkt wäre, würde es ja dastehen.
     
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  4. Sehe ich irgendwie auch so, die Probleme fangen ja erst an, wenn eine Versicherung zahlen soll...

    Mir ist da noch ein ganz anderer Punkt wichtig:
    Habt Ihr Euch schon mal Gedanken darüber gemacht, dass eine Privathaftpflicht keine Helfer versichert.
    Prinzipiell sind wir jedoch verpflichtet Helfer zu haben. (Zumindest steht das in der SprengVwV die ja völlig veraltet ist)
    Da ich jetzt kürzlich meinen 27er mit F4 geupgraded habe, kommt man einfach nicht drum herum sich auch um die Hilfspersonen Gedanken zu machen.

    Bei Röder oder dem MFTB sind Helfer versichert.
     
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  5. DEVK im Tarif Premium Haftpflicht beinhaltet bis einschließlich F3. Ein Dokument wurde hier schon hochgeladen. Ich bin auch bei der DEVK und im gleichen Tarif und habe dies ebenfalls schriftlich bestätigt bekommen.
     
  6. Ist hier vielleicht jemand der in Brandenburg ( eventuell auch zufällig im Landkreis Dahme Spreewald ) den F3 Schein beantragt und bewilligt bekommen hat ?
     
  7. Hat hier jemand bereits den F3 Schein beantragt in einem Mehrfamilienhaus?
    Und wer hat hier schon Besuch vom Amt gehabt? Ich meine mal gelesen zu haben, das sie berechtigt sind Kontrollen zu machen.
     
  8. §31 Abs2 SprengG:
    Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
     
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  9. Danke dir, auf so einen Quatsch hätte ich sowieso keine Lust :D. Aber hat hier schon jemand im Thread explizit eine Kontrolle gehabt vom Amt? Habe zumindest noch nie davon gehört bis dato.
     
  10. Nö habe ich auch noch nicht gehört. Aber wenn man es richtig angeht hat man ja kaum etwas zu befüchrten. Die Behördenvertreter werden sich ja kaum anmelden. Und bei einer verdachtslosen Überprüfung habe sie nur das Recht die Aufbewahrungsmöglichkeiten zu kontrollieren. Ist diese nicht in der Wohnung dürfen Sie auch nicht die Wohnung betreten. Das dürfen sie ja erts bei einem begründetem Verdacht auf unregelmäßigkeiten (zur Verhütung dringender Gefahren). Das machen die dann eh mit einem Durchsuchungsbeschluss. Also wird dem Behördenvertreter bei mir ein Stahlschrank mit zwei Feuerlöschern außerhalb der Wohnung gezeigt. Wenn er reinschauen möchte muss er sich anmelden, da ich in der Regel arbeiten bin. Reinschauen lassen wärend meiner Abwesesnheit wäre ja überlassen an Unberechtigte, da niemand außer dem Scheininhaber den Zugriff auf F3 haben darf.
     
    TOMQX und Snajdan gefällt das.

  11. Hier geht es um Sprengstoff (Feuerwerk) ... da kommt das Ordnungsamt mit 2 Polizisten und die sagen dann, es sei "Gefahr im Verzug" ...da braucht niemand einen "Durchsuchungsbefehl" oder ähnliches um dir die ganze Wohnung/Haus/Eigentum auf den Kopp zu stellen!
     
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  12. "Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001[4] wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus."

    Quelle: Gefahr im Verzug – Wikipedia
     
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  13. Ist doch egal ob "Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus" eingehalten wird oder nicht ....

    Erstmal wird dir die Bude auseinandergenommen - danach kannst du ja immer noch "Klagen" oder deinen Anwalt bemühen...

    Typische "Theorie" und "Praxis", was in Gesetzestexten steht.
     
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  14. Typische Verschwörungstheorie, was da in deinem Post steht.
     
    TIE Fighter, tommihommi1 und Sandy gefällt das.
  15. Ich such die morgen mal die polizze raus und schick dir ne PN wegen Daten und so. Aber mein Sachbearbeiter hier in Göttingen sagt mir das Alle Schäden, die durch Feuerwerk in rein privater Natur abgedeckt sind, sofern man für die jeweiligen Feuerwerkskörper die Erlaubnis besitzt zum Erwerb und verwenden. Sprich auch F3, wenn du die entsprechende Erlaubnis besitzt. F4 eher nicht, weil Großfeuerwerker eine Berufshaftpflicht haben müssen soweit ich weiß da man F4 anders wie bei 27er kein privates Bedürfnis als Bedürfnis beim Amt angeben kann. Sondern F4 nur gewerblich vergeben wird für die Ausübung seine BerufeS unter anderem. Bitte mein gefährliches Halbwissen korrigieren, wenn ich da falsch liege.

    Ich Glaube aber nicht, das es ein ausreichendes Bedürfnis für die Behörden ist, wenn du sagst "Ich will nen Großfeuerwerker Schein haben für Silvester damit ich in der Nachbarschaft mal ordentlich auf die Kacke hauen kann.

    Wie dem auch sei. Mein Sacharbeiter hat mir zugesagt das alle Schäden die in privaten Umfeld passieren abgesichert sind so fern alles angezeigt bzw. genehmigt ist und auf Privatgelände stattfindet. Außerhalb von Privatgrundstücken ist an Silvester nur Kat1 und Kat2 abgesichert daran kann ich mich noch erinnern sogar das er nochmals drauf hinwies das Feuerwerk der Kat3 kein Silvesterfeuerwerk ist! Aber das ist jetzt auch nun Mittlerweile über 5 Jahre her. Ich musste dort auch schon 2 Schadenfälle melden durch Feuerwerk! Aber selbst da hat es die Versicherung noch nicht mal interessiert, welche Kat es war. Sondern denen war es wichtiger Wie es passiert ist und warum es passiert ist.

    Das erste war die Funke Sirenenrakete die durch gezündet ist, wo die Effekt Sterne denn Leuten löcher in die Klamotten gebrannt haben,

    Der zweite Schaden war eine beulen in eine geparkten Auto durch eine umgefallene Batterie. Aber auch hier keine Probleme. Gleich am nächsten Tag eine Bericht los geschickt reingeschrieben das die Batterie vorschriftsgemäß mit ausgeklappten Füßen aufgestellt war und das sie zu den letzten Schüssen sprang und umkippte und das dabei ein Schaden entstanden ist, Schaden mit Fotos dokumentiert abgewartet den wisch, dem geschädigten gegeben der hat, dann die Rechnung eingereicht und das ausbeulen so wie die Lack ausbesserung gezahlt bekommen da es keine große Beule war. Und wie ich schon sagte nach einer Kat wurde nicht gefragt "die umgefallene battarie hat ein auto beschädigt bei einer Geburstagsfeier auf unserem hof unterdem jahr" Da war auch nur gefragt wurden ob das Feuerwerk auf Privat besitzt stattfand und allenötigen behördlichen auflagen eingehalten war. Feuerwerk war beim Ordnungsamt angezteigt und die Zustimmung lag vor. Auch das habe ich eingereicht alles keine Probleme
     
    Mopar und tommihommi1 gefällt das.
  16. Zur HUK: Bei meinem Tarif sind Erlaubnisscheinpflichtige PtG explizit mit eingeschlossen. Bzgl Helfer musste ich Kontakt aufnehmen. Bei mir sind zwei Helfer mitversichert.

    Beste Grüße
     
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  17. Du kannst dann aber im Anschluss auch auf Schadensersatz klagen. Je nachdem wie der dann ausfällt ist die Durchsuchung dann vielleicht gar nicht mehr so schlimm gewesen ...
     
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  18. Die LVM ist auch eine gut Adresse, wir haben dort einen normalen Tarif wo das FW abgedeckt ist auch die unterm Jahr und das auch bis F4.
    Wichtig:
    Solange das Privat und unter Einhaltung der Sachkunde erfolgt!

    Bzgl. der Durchsuchung wir brauchen da keinen Wisch vom Gericht oder ähnliches.
    So bald es sich um das SprengG handelt haben wir volle Befugnisse und die Polizei haben wir eigentlich nur dabei falls der Beschuldigte Stress machen sollte.

    Man muss das aber auch so sehen, eine solche Durchsuchung passiert ja auch nur wenn durch akribische Recherche es wirklich zu einem wirklich rechtl. Verstoß kommen sollte.
    Sprich wir müssen uns im Nachhinein sowieso bei der StA und Gericht rechtfertigten und das macht auch nur Sinn wenn tatsächlich Verstöße im Raum stehen.

    Wie auch schon ein paar Mal hier Geschrieben würde, du machst dich nach Erhalt deines 27-Schein egal ab F3 oder bis F4 Gläsern für die Behörden!

    Im diesem Sinne wünsche ich euch noch eine schönes Wochenende
     
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  19. Es gibt einige 27er mit F4. Für PtGs braucht man kein Bedürfnis, auch für F4 nicht.
    Bei Sätzen und Treibladung sieht das schon wieder anders aus, aber hier ergibt sich ein (privates) Bedürfnis aus der Verwendung.

    Die Berufshaftpflicht brauchst du ja, wenn du gewerblich unterwegs bist und das kann ja nur der 7er.
     
    tommihommi1 und Christoph gefällt das.
  20. Okay viel dank für die Info das wusste ich noch nicht deswegen aber auch meine bemnerkung "Gefährliches halbwissen"
     
    PyroWolle gefällt das.
  21. Guten Abend,

    bin grade dabei den Antrag für den Schein auszufüllen.

    Nun stellt sich mir die Frage ob ich ankreuzen soll „abbrennen von Feuerwerk“ oder extra Kästchen mit Zusatzeintragung „ Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 & F3“ ?

    ( ich persönlich wäre ja für das Extra Kästchen ^^ )
     

    Anhänge:

  22. Extra Kästchen, du willst ja nicht nur einen Schein, der das Abbrennen erlaubt, sondern das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen, von PtG der Kategorie F3, nach §4 Abs. 4 1. SprengV ohne Fachkunde.

    Nur mit Abbrennen könntest du ja wenig bis gar nichts anfangen.
     
  23. ja das dachte ich mir auch. Gut dann nutze ich das Extra Kästchen.
     
  24. blöde Frage , aber meinst du ich sollte das genauso schreiben wie du es geschrieben hast ( mit Nennung des Paragrafen ) oder reicht es wenn ich da einfach nur reinschreibe „Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 & F3“ ?
     
  25. Nochmal: Du willst doch nicht nur abbrennen. Ich weiß nicht wie das Formular aussieht, die Details passen vielleicht wo anders besser. Also schau es dir sorgfältig an und mach das, was richtig aussieht.

    "Abbrennen" würde ich aber so oder so nicht schreiben, sondern "Verwenden".

    Es kann auch sein, dass an anderer Stelle die Kategorien hinpassen, dann kannst du auch einfach "Abbrennen von Feuerwerk" ankreuzen
     
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